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INGletter 9/2020 (vom 12.05.2020) - Inhaltsverzeichnis

Dr.-Ing. Maik Peschel übernimmt die Geschäftsführung der Ingenieurkammer Sachsen

Seit dem 1. Mai 2020 hat die Ingenieurkammer Sachsen einen neuen Geschäftsführer. Der Vorstand konnte aus einem sehr umfangreichen Bewerberfeld Herrn Dr.-Ing. Maik Peschel für diese Aufgabe gewinnen. Nach seinem Studium der Werkstofftechnik in Jena und seiner Promotion an der TU Dresden war Herr Dr. Peschel auf mehreren Positionen u. a. in leitender
Funktion in der glasfaserherstellenden und -verarbeitenden Industrie tätig. Er wird sich in der nächsten Ausgabe des “DIB Sachsen” persönlich vorstellen. Der Vorstand und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle wünschen Dr. Peschel für seine neue Aufgabe alles Gute, Gesundheit und viel Erfolg.

Hinweise zu aktuellen Abläufen in der Geschäftsstelle

Das aktuelle dynamische Geschehen rund um die Verbreitung des neuartigen Coronavirus erfordert weiterhin gesonderte Maßnahmen, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Dennoch ist seit Anfang Mai die überwiegende Anzahl der Mitarbeiter der Geschäftsstelle unter Berücksichtigung der “Corona-Regeln” aus dem Homeoffice zurück in der Geschäftsstelle. Sie sind auch alle unter den bekannten Telefonnummern wieder erreichbar. Des Weiteren weisen wir daraufhin, dass das Bürogebäude, in welchem die Geschäftsstelle ihren Sitz hat, vom Vermieter für den öffentlichen Besucherverkehr geschlossen wurde. Ein Besuch in der Geschäftsstelle ist daher weiterhin nur im Ausnahmefall möglich und muss vorher vereinbart werden. Veranstaltungen und Seminare der Ingenieurkammer Sachsen werden aufgrund der geltenden Auflagen bis auf Weiteres ausgesetzt. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie ausführliche Informationen des Kammerpräsidenten Prof. Milke zur aktuellen Lage.


Unsere Webinare im Mai und Juni

Unser Webinar-Angebot im April wurde von unseren Mitgliedern sehr gut angenommen. Daher haben wir für Sie auch in den kommenden Wochen interessante Online-Weiterbildungen vorbereitet. Wir freuen uns schon jetzt darauf, Sie bei einem unserer Webinare begrüßen zu können:

Novellierung der Sächsischen Bauordnung: Bürgerbeteiligung gestartet

Bis zum 29. Mai 2020 können Bürgerinnen und Bürger über das Sächsische Bürgerbeteiligungsportal erstmalig Änderungsvorschläge zur aktuellen Sächsischen Bauordnung einreichen. Durch die frühzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit soll sich die Bauordnung enger an den Bedürfnissen der Bürger orientieren. Ziel ist es, in der laufenden Legislaturperiode die Sächsische Bauordnung für ein sicheres, kostengünstiges und zukunftsfähiges Bauen im Freistaat Sachsen weiterzuentwickeln. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Digitalisierung, dem Holzbau sowie dem seriellen und modularen Bauen.


Bitte nehmen Sie teil: Jahresumfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieurbüros

Auch in diesem Jahr erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag des AHO, der Bundesingenieurkammer (BIngK) und des Verbands Beratender Ingenieure (VBI) Daten zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieur- und Architekturbüros in Deutschland.Ziel der Erhebung ist es, aussagekräftiges Datenmaterial zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Büros zu erhalten. Da es im Bereich der selbstständig tätigen Ingenieur- und Architekturbüros keine offiziell geführten Statistiken gibt, ist es umso wichtiger, eine eigene belastbare Datenbasis zu schaffen. Die Befragung bezieht sich auf das abgeschlossene Wirtschaftsjahr 2019. Die Beantwortung nimmt etwa 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch. Mit Jahresabschluss bzw. BWA ist es einfach, alle Fragen zu beantworten. Bitte beteiligen Sie sich an der Umfrage, um eine möglichst breite Datenbasis zu erhalten. Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.


BMWi zum Umgang mit Energieaudit-Fristen

Die Coronavirus-Pandemie lässt in vielen Unternehmen eine fristgerechte Durchführung des Energieaudits nach §§ 8 ff. Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) nicht zu. In einem Rundschreiben teilt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) jetzt mit, dass die Corona-Pandemie einen objektiven Hinderungsgrund darstellt. Das BAFA wird somit Unternehmen, die ihr Energieaudit nicht fristgerecht durchführen können, nicht sanktionieren. Im Rahmen seines Ermessensspielraums wird das BAFA vielmehr von einem unverschuldeten Fristversäumnis ausgehen. Eine Verlängerung oder Verschiebung der gesetzlichen und europarechtlich vorgeschriebenen Frist zur Durchführung der Energieaudits ist mit der dargestellten Handhabe des BAFA nicht erforderlich. Während der Krise erfolgt keine Stichprobenkontrolle durch das BAFA. Im gleichen Rundschreiben stellt das BMWi zudem klar, dass die Haushaltsmittel für bestehende Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien unverändert gesichert sind. Hierzu zählt insbesondere die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss, Kredit und Förderwettbewerb.


Seminare
07.05.2020

Die Fortbildungen der Ingenieurkammer Sachsen finden z. Z. in Form von Webinaren statt. Einen Überblick finden Sie im dritten Beitrag dieses INGletters.



Veranstaltungen



Weitere Seminare und Veranstaltungen finden Sie unter www.ing-sn.de/kalender.