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Prüfsachverständiger für technische Anlagen

Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen sind in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) vom 2. September 2004 (GVBl. S. 427) – in der jeweils geltenden Fassung – festgeschrieben. Der Antrag ist formlos schriftlich zu stellen an:

Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden

Informationen zu Prüfsachverständigen für technische Anlagen
Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Martina Ziegler
Stellv. Geschäftsführerin, Referatsleiterin Eintragungswesen und Mitglieder

0351 43833-77
ziegler@ing-sn.de

Christiane Schwibs
Sekretariat Eintragungswesen und Mitglieder

0351 43833-73
schwibs@ing-sn.de