0351 43833-60 post@ing-sn.de
Select Page

Prüfsachverständiger für technische Anlagen

Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen sind in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) vom 2. September 2004 (GVBl. S. 427) – in der jeweils geltenden Fassung – festgeschrieben. Der Antrag ist formlos schriftlich zu stellen an:

Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden

Fachrichtungen

Der Antrag kann für für die Anerkennung folgender Fachrichtungen gestellt werden:

  • Lüftungsanlagen
  • CO-Warnanlagen
  • Rauchabzugsanlagen
  • Druckbelüftungsanlagen
  • Feuerlöschanlagen
  • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
  • Sicherheitsstromversorgungen
Antrag auf Anerkennung als Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen
[]
1 Step 1
Ich beantrage die Anerkennung als Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen durch die Ingenieurkammer Sachsen
Fachrichtungbitte auswählen
und beantrage zugleich die Aufnahme als Freiwilliges Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen
Antwort:
Personalien
Anrede
Kontaktinformationen - Privat
Kontaktinformationen - Dienstlich
Ihr beruflicher Status
Haben Sie weitere Niederlassungen ?
Ihr Studienabschluss
Studienform
Weitere Angaben
Haben Sie sich bereits erfolglos (auch in einem anderen Land) einem Anerkennungsverfahren in der beantragten Fachrichtung unterzogen ?
Sind Sie an einer Gesellschaft beteiligt, deren Zweck die Planung oder Durchführung von Bauvorhaben ist ?
EintragungsgebührGebührenbescheid an
ListenführungsgebührGebührenbescheid an
Schriftverkehr nach der Eintragung an
INGletter (E-Mail-Newsletter)
Veröffentlichung in der Expertensuche
Weitere erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als 3 Monate)Belegart O
Einverständnis zur Datenverarbeitung

Ich bin damit einverstanden, dass die Ingenieurkammer Sachsen meine personenbezogenen Daten speichert und diese in der jeweils zutreffenden Liste bzw. in dem zutreffenden Verzeichnis als Druckwerk und elektronisches Speichermedium veröffentlicht werden.

Erklärung:

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch die Ingenieurkammer Sachsen ein, soweit nicht die Verwendung ohnehin nach dem Sächsischen Datenschutzgesetz zwingend gestattet ist. Ich bin mit der Veröffentlichung der eingetragenen Daten einverstanden.

Erklärung:

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich nach dem Sächsischen Datenschutzgesetz die Einwilligung für vorstehende Punkte ganz oder teilweise verweigern kann. Ich versichere die Richtigkeit der in meinem Antrag gemachten Angaben.

Erklärung:
Nachfolgendes bitte nur ausfüllen, wenn Sie zeitgleich die Freiwillige Mitgliedschaft beantragen:

Anzahl der von Ihnen beschäftigten oder in der von Ihnen geleiteten Betriebsstätte beschäftigten Mitarbeiter:

Anzahl der von Ihnen beschäftigten oder in der von Ihnen geleiteten Bestriebsstätte beschäftigten Mitarbeiter, die eine Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden haben und auch nicht als Praktikanten, Auszubildende etc. tätig sind:

Deutsches Ingenieurblatt (DIB) an
Veröffentlichung runder Geburtstage in der DIB-Beilage ?
keyboard_arrow_leftPrevious
Nextkeyboard_arrow_right
Informationen zu Prüfsachverständigen für technische Anlagen
Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

Laura Schäfer B.A.
Referatsleiterin Eintragungswesen und Sachverständigenwesen

0351 43833-69
schaefer@ing-sn.de

Paul Schöne LL.B.
Referent Berufsrecht und Finanzen

0351 43833-70
schoene@ing-sn.de

Susan Siwon
Mitarbeiterin Mitgliederverwaltung und Eintragungswesen

0351 43833-73
siwon@ing-sn.de