Prüfsachverständiger für technische Anlagen
Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen sind in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) vom 2. September 2004 (GVBl. S. 427) – in der jeweils geltenden Fassung – festgeschrieben. Der Antrag ist formlos schriftlich zu stellen an:
Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden
Informationen zu Prüfsachverständigen für technische Anlagen
- Informationsblatt zum Antrag als Prüfsachverständiger für technische Anlagen
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- Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
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- Prüfung bautechnischer Nachweise – gegenseitige Anerkennung der Bundesländer:
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- Liste der eingetragenen Prüfsachverständigen für technische Anlagen
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Expertensuche der Ingenieurkammer Sachsen
Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle
Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Martina Ziegler
Stellv. Geschäftsführerin, Referatsleiterin Eintragungswesen und Mitglieder
0351 43833-77
ziegler@ing-sn.de