Werden Sie Freiwilliges Mitglied!
Jeder, der eine abgeschlossene Hochschulausbildung in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung nachweist, in Sachsen wohnt und/oder berufstätig ist, kann Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen werden. Näheres zur Berufsbezeichnung „Ingenieur“ regelt das Sächsische Ingenieurgesetz in seiner aktuellen Fassung.
Um Mitglied in der Ingenieurkammer Sachsen zu werden, laden Sie bitte das folgende Antragsformular herunter (PDF-Format) und senden Sie dies vollständig ausgefüllt an:
Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden
Antrag und Versorgungswerk
- Antragsformular zur Eintragung der Mitgliedschaft für natürliche Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland:
Allgemeinen Teil als PDF herunterladen
Anlage 1 als PDF herunterladen
- Antragsformular zur Eintragung der Mitgliedschaft für natürliche Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat:
Allgemeinen Teil als PDF herunterladen
Anlage 1 als PDF herunterladen
- Freiwillige Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen können optional auch dem Versorgungswerk beitreten. Hier finden Sie weitere Informationen:
Ingenieurversorgung
Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle
Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Martina Ziegler
Stellv. Geschäftsführerin, Referatsleiterin Eintragungswesen und Mitglieder
0351 43833-77
ziegler@ing-sn.de