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Werden Sie Freiwilliges Mitglied!

Jeder, der eine abgeschlossene Hochschulausbildung in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung nachweist, in Sachsen wohnt und/oder berufstätig ist, kann Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen werden. Näheres zur Berufsbezeichnung „Ingenieur“ regelt das Sächsische Ingenieurgesetz in seiner aktuellen Fassung.

Um Mitglied in der Ingenieurkammer Sachsen zu werden, laden Sie bitte das folgende Antragsformular herunter (PDF-Format) und senden Sie dies vollständig ausgefüllt an:

Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden

Antrag und Versorgungswerk

Freiwillige Mitgliedschaft

Mitgliedschaft / Listeneintragung

  • Antragsformular zur Eintragung der Mitgliedschaft in Verbindung mit einer Eintragung in die Listen für natürliche Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland:
    Allgemeinen Teil als PDF herunterladen

EU-Service

  • Antragsformular zur Eintragung / Anzeige der Mitgliedschaft  für natürliche Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat:
    Allgemeinen Teil als PDF herunterladen

Versorgungswerk

  • Freiwillige Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen können optional auch dem Versorgungswerk beitreten. Hier finden Sie weitere Informationen:
    Ingenieurversorgung
Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

Christiane Schwibs
Sekretariat Eintragungswesen und Mitglieder

0351 43833-73
schwibs@ing-sn.de

Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Martina Ziegler
Stellv. Geschäftsführerin, Referatsleiterin Eintragungswesen und Mitglieder

0351 43833-77
ziegler@ing-sn.de