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Werden Sie Freiwilliges Mitglied!

Jeder, der eine abgeschlossene Hochschulausbildung in einer technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung nachweist, in Sachsen wohnt und/oder berufstätig ist, kann Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen werden.

Näheres zur Berufsbezeichnung „Ingenieur“ regelt das Sächsische Ingenieurgesetz in seiner aktuellen Fassung.

Um Mitglied in der Ingenieurkammer Sachsen zu werden, laden Sie bitte das folgende Antragsformular herunter (PDF-Format) und senden Sie dies vollständig ausgefüllt an:

Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden

Antrag

Freiwillige Mitgliedschaft

Antragsformular zur Eintragung der Freiwilligen Mitgliedschaft für natürliche Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.

Antrag auf Freiwillige Mitgliedschaft online ausfüllen
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Ich beantrage die Eintragung als Freiwilliges Mitglied in der Ingenieurkammer Sachsen
Personalien
Anrede
Ihr beruflicher Status
Kontaktinformationen - Privat
Kontaktinformationen - Dienstlich
Nur ausfüllen, wenn Sie freiberuflich oder gewerblich tätig sind
Anzahl der von Ihnen beschäftigten oder in der von Ihnen geleiteten Betriebsstätte beschäftigten Mitarbeitern:
Anzahl der von Ihnen beschäftigten oder in der von Ihnen geleiteten Bestriebsstätte beschäftigten Mitarbeitern, die eine Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden haben und auch nicht als Praktikanten, Auszubildende etc. tätig sind:
Ihr Studienabschluss
Studienform
Weitere Angaben
Gebührenbescheid anfür die Eintragungsgebühr
Beitragsbescheid anfür den jährlichen Kammerbeitrag
Schriftverkehr nach der Eintragung an
INGletter (E-Mail) an
Deutsches Ingenieurblatt an
Veröffentlichung in der Expertensuche
Ich bin damit einverstanden, dass die Ingenieurkammer Sachsen meine personenbezogenen Daten speichert und diese in der jeweils zutreffenden Liste bzw. in dem zutreffenden Verzeichnis als Druckwerk und eleektronisches Speichermedium veröffentlicht werden.
Erklärung:
Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch die Ingenieurkammer Sachsen ein, soweit nicht die Verwendung ohnehin nach dem Sächsischen Datenschutzgesetz zwingend gestattet ist. Ich bin mit der Veröffentlichung der eingetragenen Daten einverstanden.
Erklärung:
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich nach dem Sächsischen Datenschutzgesetz die Einwilligung für vorstehende Punkte ganz oder teilweise verweigern kann. Ich versichere die Richtigkeit der in meinem Antrag gemachten Angaben.
Erklärung:
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Versorgungswerk

Freiwillige Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen können optional auch dem Versorgungswerk beitreten.

Hier finden Sie weitere Informationen:
Ingenieurversorgung

Gebühren und Beiträge

​Für das Eintragungsverfahren entstehen Kosten in Höhe von 90,00 Euro.

Grundlage dafür sind Abschnitt 1 und 3 der Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen vom 11.04.2019, in der zuletzt geänderten Fassung.

Bei Versagung oder Ablehnung des Antrags auf Anerkennung sowie Rücknahme der Antragsunterlagen werden angefallene Gebühren gem. Abschnitt 3 und 6.1 der Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen erhoben.


Die jährlichen Mitgliedsbeiträge von Beratenden Ingenieuren sind in der Beitragsordnung der Ingenieurkammer Sachsen zu finden.

Rechtliches

Sächsisches Ingenieurgesetz (SächsIngG) vom 10. Februar 2017:
Weiter zu REVOSax (externe Seite).

Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen:
als PDF herunterladen

Beitragsordnung der Ingenieurkammer Sachsen:
als PDF herunterladen

Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

Laura Schäfer B.A.
Referatsleiterin Eintragungswesen und Sachverständigenwesen

0351 43833-69
schaefer@ing-sn.de

Susan Siwon
Mitarbeiterin Mitgliederverwaltung und Eintragungswesen

0351 43833-73
siwon@ing-sn.de

Paul Schöne LL.B.
Referent Berufsrecht und Finanzen

0351 43833-70
schoene@ing-sn.de