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Werden Sie Freiwilliges Mitglied!

Jeder, der eine abgeschlossene Hochschulausbildung in einer technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung nachweist, in Sachsen wohnt und/oder berufstätig ist, kann Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen werden.

Näheres zur Berufsbezeichnung „Ingenieur“ regelt das Sächsische Ingenieurgesetz in seiner aktuellen Fassung.

Um Mitglied in der Ingenieurkammer Sachsen zu werden, laden Sie bitte das folgende Antragsformular herunter (PDF-Format) und senden Sie dies vollständig ausgefüllt an:

Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden

Antrag

Freiwillige Mitgliedschaft

Antragsformular zur Eintragung der Freiwilligen Mitgliedschaft für natürliche Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.


Mitgliedschaft / Listeneintragung
  • Antragsformular zur Eintragung der Mitgliedschaft in Verbindung mit einer Eintragung in die Listen für natürliche Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland:
    Allgemeinen Teil als PDF herunterladen
EU-Service
  • Antragsformular zur Eintragung / Anzeige der Mitgliedschaft  für natürliche Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat:
    Allgemeinen Teil als PDF herunterladen
Versorgungswerk

Freiwillige Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen können optional auch dem Versorgungswerk beitreten.

Hier finden Sie weitere Informationen:
Ingenieurversorgung

Gebühren und Beiträge

​Für das Eintragungsverfahren entstehen Kosten in Höhe von 90,00 Euro.

Grundlage dafür sind Abschnitt 1 und 3 der Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen vom 11.04.2019, in der zuletzt geänderten Fassung.

Bei Versagung oder Ablehnung des Antrags auf Anerkennung sowie Rücknahme der Antragsunterlagen werden angefallene Gebühren gem. Abschnitt 3 und 6.1 der Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen erhoben.


Laut Beitragsordnung der Ingenieurkammer Sachsen werden folgende jährliche Mitgliedsbeiträge von Freiwilligen Mitgliedern erhoben:

  • Angestellte und beamtete Ingenieure
    61,00 Euro/Jahr
  • Gewerblich tätige Ingenieure
    184,00 Euro/Jahr
  • Freiberuflich tätige Ingenieure
    184,00 Euro/Jahr
Rechtliches

Sächsisches Ingenieurgesetz (SächsIngG) vom 10. Februar 2017:
Weiter zu REVOSax (externe Seite).

Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen:
als PDF herunterladen

Beitragsordnung der Ingenieurkammer Sachsen:
als PDF herunterladen

Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

Laura Schäfer B.A.
Referatsleiterin Eintragungswesen und Sachverständigenwesen

0351 43833-69
schaefer@ing-sn.de

Paul Schöne LL.B.
Referent Eintragungswesen und Sachverständigenwesen

0351 43833-70
schoene@ing-sn.de