Qualifizierter Brandschutzplaner
Der qualifizierte Brandschutzplaner erstellt Brandschutznachweise bei Bauvorhaben der Gebäudeklasse 4 (ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen im Sinne der Verordnung nach § 88 Abs. 1 Nr. 3).
Die Listenführung der qualifizierten Brandschutzplaner obliegt der Ingenieurkammer Sachsen und der Architektenkammer Sachsen.
Die Voraussetzungen für eine Eintragung sind gem. § 66 Abs. 2 S. 4 SächsBO:
| Weg A | Weg B |
| Eine für das Bauvorhaben vorliegende Bauvorlageberechtigung | Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen oder eines anderes Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz oder eine abgeschlossene Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst |
| Nachweis der erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes | Nachweis einer mind. 24-monatigen praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung (nach Ausbildungsabschluss) |
| Nachweis der erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes |
Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse erfolgt vor einer gemeinsamen Prüfungskommission bei der Ingenieurkammer Sachsen und Architektenkammer Sachsen.
Antrag und Informationen zur Liste der qualifizierten Brandschutzplaner
- NÄCHSTE PRÜFUNGSTERMINE für die Eintragung in die Liste der qualifizierten Brandschutzplaner:
Dienstag, 8. September 2026, ab 14:00 Uhr - Antrag für natürliche Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat:
Allgemeinen Teil als PDF herunterladen
Anlage 4 als PDF herunterladen (Antrag qualifizierter Brandschutzplaner)
Anlage 8 als PDF herunterladen (Anzeige erstmaliges Tätigwerden als qualifizierter Brandschutzplaner)
- Verfahrens- und Prüfungsordnung der Ingenieurkammer Sachsen zur Anerkennung und Listenführung der qualifizierten Brandschutzplaner:
als PDF herunterladen
- Eingetragene qualifizierte Brandschutzplaner:
Expertensuche der Ingenieurkammer Sachsen
Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Brandschutzplaner mit vorhandener Bauvorlageberechtigung
Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Brandschutzplaner
Gebühren
| Eintragungsart |
1. Eintragung bei der IKS |
1. Eintragung bei der IKS mit gleichzeitigem Antrag Freiwillige Mitgliedschaft |
1. Eintragung bei der IKS ohne gleichzeitigem Antrag Freiwillige Mitgliedschaft |
1. Eintragung bei der IKS ohne gleichzeitigem Antrag Freiwillige Mitgliedschaft |
| Grundgebühr |
40,00 EUR |
40,00 EUR | 40,00 EUR | 40,00 EUR |
| Antragsgebühr Freiwillige Mitgliedschaft |
50,00 EUR |
50,00 EUR | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| Eintragungsgebühr qualifizierter Brandschutzplaner: | ||||
| – mit Prüfung vor der gemeinsamen Prüfungskommission |
530,00 EUR |
800,00 EUR | ||
| – ohne Prüfung (Anerkennung externer Bildungsträger) |
180,00 EUR |
400,00 EUR | ||
| Summe: | 620,00 EUR | 270,00 EUR | 840,00 EUR | 440,00 EUR |
Die jährliche Listenführungsgebühr beträgt für die 1. Eintragung bei der IKS 130,00 EUR und für Folgeeintragungen 85,00 EUR.
Stempel
Einen Stempel zu Ihrer Eintragung können Sie online bestellen: Hier klicken.
Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle
Laura Schäfer B.A.
Referatsleiterin Eintragungswesen und Sachverständigenwesen
0351 43833-69
schaefer@ing-sn.de
Paul Schöne LL.B.
Referent Berufsrecht und Finanzen
0351 43833-70
schoene@ing-sn.de
Susan Siwon
Mitarbeiterin Mitgliederverwaltung und Eintragungswesen
0351 43833-73
siwon@ing-sn.de