0351 43833-60 post@ing-sn.de
Select Page

 

Qualifizierter Brandschutzplaner

Der qualifizierte Brandschutzplaner erstellt Brandschutznachweise bei Bauvorhaben der Gebäudeklasse 4 (ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen im Sinne der Verordnung nach § 88 Abs. 1 Nr. 3).
Die Listenführung der qualifizierten Brandschutzplaner obliegt der Ingenieurkammer Sachsen und der Architektenkammer Sachsen.

Die Voraussetzungen für eine Eintragung sind gem. § 66 Abs. 2 S. 4 SächsBO:

Weg A Weg B
Eine für das Bauvorhaben vorliegende Bauvorlageberechtigung Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung
Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen
oder eines anderes Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz

oder

eine abgeschlossene Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
(Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene)

Nachweis der erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes Nachweis einer mind. 24-monatigen praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der
brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung
(nach Ausbildungsabschluss)
  Nachweis der erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes

Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse erfolgt vor einer gemeinsamen Prüfungskommission bei der Ingenieurkammer Sachsen und Architektenkammer Sachsen.

Antrag und Informationen zur Liste der qualifizierten Brandschutzplaner
  • NÄCHSTE PRÜFUNGSTERMINE für die Eintragung in die Liste der qualifizierten Brandschutzplaner:
    Dienstag, 8. September 2026, ab 14:00 Uhr
  • Antrag für natürliche Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat:
    Allgemeinen Teil als PDF herunterladen
    Anlage 4 als PDF herunterladen (Antrag qualifizierter Brandschutzplaner)
    Anlage 8 als PDF herunterladen (Anzeige erstmaliges Tätigwerden als qualifizierter Brandschutzplaner)
  • Verfahrens- und Prüfungsordnung der Ingenieurkammer Sachsen zur Anerkennung und Listenführung der qualifizierten Brandschutzplaner:
    als PDF herunterladen
Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Brandschutzplaner mit vorhandener Bauvorlageberechtigung
[]
1 Step 1
Ich beantrage die Eintragung in die Liste der qualifizierten Brandschutzplaner bei der Ingenieurkammer Sachsen
und beantrage zugleich die Aufnahme als Freiwilliges Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen
Freiwillige Mitgliedschaft ?
Ich verfüge über eine Bauvorlageberechtigung

Wenn Sie über keine Bauvorlageberechtigung verfügen, nutzen Sie bitte den anderen Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Brandschutzplaner.

Bauvorlageberechtigung ?
Personalien
Anrede
Kontaktinformationen - Privat
Kontaktinformationen - Dienstlich
Ihr Studienabschluss
Studienform
Weitere Angaben
EintragungsgebührGebührenbescheid an
ListenführungsgebührGebührenbescheid an
Schriftverkehr nach der Eintragung an
INGletter (E-Mail) an
Veröffentlichung in der Expertensuche
Ich bin damit einverstanden, dass die Ingenieurkammer Sachsen meine personenbezogenen Daten speichert und diese in der jeweils zutreffenden Liste bzw. in dem zutreffenden Verzeichnis als Druckwerk und elektronisches Speichermedium veröffentlicht werden.
Erklärung:
Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch die Ingenieurkammer Sachsen ein, soweit nicht die Verwendung ohnehin nach dem Sächsischen Datenschutzgesetz zwingend gestattet ist. Ich bin mit der Veröffentlichung der eingetragenen Daten einverstanden.
Erklärung:
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich nach dem Sächsischen Datenschutzgesetz die Einwilligung für vorstehende Punkte ganz oder teilweise verweigern kann. Ich versichere die Richtigkeit der in meinem Antrag gemachten Angaben.
Erklärung:
Hinweise zu weiteren Unterlagen
Führungszeugnis zur Vorlage bei BehördenBelegart O
Studienunterlagen
Personalausweis
Nachfolgendes bitte nur ausfüllen, wenn Sie zeitgleich die Freiwillige Mitgliedschaft beantragen:
Ihr beruflicher Status

Anzahl der von Ihnen beschäftigten oder in der von Ihnen geleiteten Betriebsstätte beschäftigten Mitarbeiter:

Anzahl der von Ihnen beschäftigten oder in der von Ihnen geleiteten Bestriebsstätte beschäftigten Mitarbeiter, die eine Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden haben und auch nicht als Praktikanten, Auszubildende etc. tätig sind:

Deutsches Ingenieurblatt (DIB) an
Veröffentlichung runder Geburtstage in der DIB-Beilage ?
keyboard_arrow_leftPrevious
Nextkeyboard_arrow_right
Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Brandschutzplaner
[]
1 Step 1
keyboard_arrow_leftPrevious
Nextkeyboard_arrow_right

Gebühren

Eintragungsart

1. Eintragung bei der IKS
mit gleichzeitigem Antrag
Freiwillige Mitgliedschaft

1. Eintragung bei der IKS
mit gleichzeitigem Antrag
Freiwillige Mitgliedschaft
1. Eintragung bei der IKS
ohne gleichzeitigem Antrag
Freiwillige Mitgliedschaft
1. Eintragung bei der IKS
ohne gleichzeitigem Antrag
Freiwillige Mitgliedschaft
Grundgebühr

40,00 EUR

40,00 EUR 40,00 EUR 40,00 EUR
Antragsgebühr Freiwillige Mitgliedschaft

50,00 EUR

50,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR
Eintragungsgebühr qualifizierter Brandschutzplaner:        
– mit Prüfung vor der gemeinsamen Prüfungskommission

530,00 EUR

  800,00 EUR  
– ohne Prüfung (Anerkennung externer Bildungsträger)  

180,00 EUR

  400,00 EUR
Summe: 620,00 EUR 270,00 EUR 840,00 EUR 440,00 EUR

Die jährliche Listenführungsgebühr beträgt für die 1. Eintragung bei der IKS 130,00 EUR und für Folgeeintragungen 85,00 EUR.

Stempel

Einen Stempel zu Ihrer Eintragung können Sie online bestellen: Hier klicken.

Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

Laura Schäfer B.A.
Referatsleiterin Eintragungswesen und Sachverständigenwesen

0351 43833-69
schaefer@ing-sn.de

Paul Schöne LL.B.
Referent Berufsrecht und Finanzen

0351 43833-70
schoene@ing-sn.de

Susan Siwon
Mitarbeiterin Mitgliederverwaltung und Eintragungswesen

0351 43833-73
siwon@ing-sn.de