Qualifizierter Brandschutzplaner
Mit Änderung der Sächsischen Bauordnung vom 10. Februar 2017 und der entsprechenden Satzungsermächtigung erfolgte die Einführung des Listeneintrags für qualifizierte Brandschutzplaner. Dieser erstellt Brandschutznachweise bei Bauvorhaben der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen im Sinne der Verordnung nach § 88 Abs. 1 Nr. 3. Diese Bauvorhaben werden nicht mehr bauordnungsrechtlich geprüft. Die Listenführung der qualifizierten Brandschutzplaner obliegt der Ingenieurkammer Sachsen und der Architektenkammer Sachsen. Die Voraussetzungen für eine Eintragung sind:
- Bauvorlageberechtigung und Nachweis der erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes oder
- abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz, mindestens zweijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung nach Abschluss der Ausbildung sowie der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse im Brandschutz oder
- Abschluss einer Ausbildung für mind. den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst, eine mind. zweijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung nach Abschluss der Ausbildung sowie der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse im Brandschutz.
Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse erfolgt vor einer gemeinsamen Prüfungskommission bei der Ingenieurkammer Sachsen und Architektenkammer Sachsen. Zur Beantragung nutzen Sie bitte die folgenden Formulare (PDF-Format) und senden Sie diese vollständig ausgefüllt an:
Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden
Antrag und Informationen zur Liste der qualifizierten Brandschutzplaner
- NÄCHSTE PRÜFUNGSTERMINE für die Eintragung in die Liste der qualifizierten Brandschutzplaner:
Dienstag, 18. März 2025, ab 14:00 Uhr
Dienstag, 26. August 2025, ab 14:00 Uhr
- Antrag für natürliche Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland:
Allgemeinen Teil als PDF herunterladen
Anlage 4 als PDF herunterladen (Antrag qualifizierter Brandschutzplaner)
- Antrag für natürliche Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat:
Allgemeinen Teil als PDF herunterladen
Anlage 4 als PDF herunterladen (Antrag qualifizierter Brandschutzplaner)
Anlage 8 als PDF herunterladen (Anzeige erstmaliges Tätigwerden als qualifizierter Brandschutzplaner)
- Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
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- Verfahrens- und Prüfungsordnung der Ingenieurkammer Sachsen zur Anerkennung und Listenführung der qualifizierten Brandschutzplaner:
als PDF herunterladen
- Eingetragene qualifizierte Brandschutzplaner:
Expertensuche der Ingenieurkammer Sachsen
Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle
Laura Schäfer B.A.
Referatsleiterin Eintragungswesen und Sachverständigenwesen
0351 43833-69
schaefer@ing-sn.de
Paul Schöne LL.B.
Referent Eintragungswesen und Sachverständigenwesen
0351 43833-70
schoene@ing-sn.de