Gesellschaftsverzeichnis
Gemäß Sächsischem Ingenieurgesetz § 9 darf die geschützte Berufsbezeichnung “Beratender Ingenieur” im Namen oder in der Firma einer Gesellschaft geführt werden, wenn die Gesellschaft 1. in ein besonderes Verzeichnis bei der Ingenieurkammer Sachsen (Gesellschaftsverzeichnis) oder 2. in ein entsprechendes Verzeichnis bei einer Ingenieurkammer eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist. Zur Beantragung nutzen Sie bitte das folgende Formular (PDF-Format) und senden Sie dies vollständig ausgefüllt an:
Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden
Eintrag Gesellschaftsverzeichnis
- Formular zum Eintrag in das Gesellschaftsverzeichnis der Ingenieurkammer Sachsen:
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- Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
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- Gesellschaftsverzeichnis Beratender Ingenieure Ingenieurkammer Sachsen nach § 9 SächsIngG
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Expertensuche der Ingenieurkammer Sachsen
Ihre Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle
Laura Schäfer B.A.
Referatsleiterin Eintragungswesen und Sachverständigenwesen
0351 43833-69
schaefer@ing-sn.de