Bauvorlageberechtigter Ingenieur
In Sachsen müssen Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden gemäß § 65 Abs. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der bauvorlageberechtigt ist.
Gebäude im Sinne der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) sind “selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.” – Parkplätze, Zisternen und ähnliche Objekte können daher nicht für die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigen Ingenieure berücksichtigt werden.
Bauvorlageberechtigt ist u. a., wer gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 3 Sächsische Bauordnung i. V. m. § 3a Sächsisches Ingenieurgesetz (SächsIngG) in die von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist.
Ihren vollständigen und ausgefüllten Antrag senden Sie bitte nebst den erforderlichen Unterlagen postalisch an:
Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden
Hinweis zur digitalen Einreichung von Projektunterlagen
Sie können die erforderlichen Projektunterlagen digital bei uns einreichen. Entweder fügen Sie Ihrem schriftlichen Antrag einen USB-Stick bei, der die jeweiligen Projekte enthält. Alternativ können Sie bei uns auch einen Link für unser Downloadportal erfragen.
Antrag für Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland:
Antrag für Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staat:
Weitere Informationen
Bauvorlageberechtigung – gegenseitige Anerkennung der Bundesländer
als PDF herunterladen
Eingetragene bauvorlageberechtigte Ingenieure:
Expertensuche der Ingenieurkammer Sachsen
Rechtliches
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Weiter zum Bundesamt für Justiz (externe Seite).
Sächsisches Ingenieurgesetz (SächsIngG)
Weiter zu REVOSax (externe Seite).
Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Weiter zu REVOSax (externe Seite).
Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO)
Weiter zu REVOSax (externe Seite).
Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen:
als PDF herunterladen
Stempel
Einen Stempel zu Ihrer Eintragung können Sie online bestellen: Hier klicken.
Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle
Laura Schäfer B.A.
Referatsleiterin Eintragungswesen und Sachverständigenwesen
0351 43833-69
schaefer@ing-sn.de
Paul Schöne LL.B.
Referent Berufsrecht und Finanzen
0351 43833-70
schoene@ing-sn.de
Susan Siwon
Mitarbeiterin Mitgliederverwaltung und Eintragungswesen
0351 43833-73
siwon@ing-sn.de