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Bauvorlageberechtigter Ingenieur

In Sachsen müssen Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden gemäß § 65 Abs. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der bauvorlageberechtigt ist.

Gebäude im Sinne der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) sind “selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.” – Parkplätze, Zisternen und ähnliche Objekte können daher nicht für die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigen Ingenieure berücksichtigt werden.

Bauvorlageberechtigt ist u. a., wer gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 3 Sächsische Bauordnung i. V. m. § 3a Sächsisches Ingenieurgesetz (SächsIngG) in die von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist.


Ihren vollständigen und ausgefüllten Antrag senden Sie bitte nebst den erforderlichen Unterlagen postalisch an:

Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden

Hinweis zur digitalen Einreichung von Projektunterlagen

Sie können die erforderlichen Projektunterlagen digital im PDF-Format bei uns einreichen. Entweder fügen Sie Ihrem schriftlichen Antrag einen USB-Stick bei, der die jeweiligen Projekte enthält. Alternativ können Sie bei uns auch einen Link für unser Downloadportal erfragen.

Antrag für Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland:
Antrag auf Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure online ausfüllen
[]
1 Step 1
Ich beantrage die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure bei der Ingenieurkammer Sachsen
und beantrage zugleich die Aufnahme als Freiwilliges Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen
Antwort:
Personalien
Anrede
Kontaktinformationen - Privat
Kontaktinformationen - Dienstlich
Ihr Studienabschluss
Studienform
Weitere Angaben
EintragungsgebührGebührenbescheid an
ListenführungsgebührGebührenbescheid an
Schriftverkehr nach der Eintragung an
INGletter (E-Mail) an
Veröffentlichung in der Expertensuche
Ich bin damit einverstanden, dass die Ingenieurkammer Sachsen meine personenbezogenen Daten speichert und diese in der jeweils zutreffenden Liste bzw. in dem zutreffenden Verzeichnis als Druckwerk und elektronisches Speichermedium veröffentlicht werden.
Erklärung:
Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch die Ingenieurkammer Sachsen ein, soweit nicht die Verwendung ohnehin nach dem Sächsischen Datenschutzgesetz zwingend gestattet ist. Ich bin mit der Veröffentlichung der eingetragenen Daten einverstanden.
Erklärung:
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich nach dem Sächsischen Datenschutzgesetz die Einwilligung für vorstehende Punkte ganz oder teilweise verweigern kann. Ich versichere die Richtigkeit der in meinem Antrag gemachten Angaben.
Erklärung:
Hinweise zu weiteren Unterlagen
Führungszeugnis zur Vorlage bei BehördenBelegart O
Berufshaftpflichtversicherung§ 4 Abs. 4 SächsIngG
Zu Ihrem Antrag ist die Vorlage von beglaubigten Kopien notwendig.
Studienunterlagen
Personalausweis
Für die Eintragung ist eine mindestens 24-monatige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden durch geeignete Projektunterlagen (insb. Lagepläne, Baubeschreibungen, Bauzeichnungen etc.) nachzuweisen. Es können ausschließlich Gebäude berücksichtigt werden.
mind. 24-monatige Berufserfahrung
Wie übersenden Sie uns die Projektunterlagen?
Sie erhalten mit der Eingangsbestätigung ein Word-Dokument übersandt, mit dem Sie Ihre eingereichten Projektunterlagen auflisten und die jeweilige Bearbeitungszeit eintragen können.
Nachfolgendes bitte nur ausfüllen, wenn Sie zeitgleich die Freiwillige Mitgliedschaft beantragen:
Ihr beruflicher Status

Anzahl der von Ihnen beschäftigten oder in der von Ihnen geleiteten Betriebsstätte beschäftigten Mitarbeiter:

Anzahl der von Ihnen beschäftigten oder in der von Ihnen geleiteten Bestriebsstätte beschäftigten Mitarbeiter, die eine Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden haben und auch nicht als Praktikanten, Auszubildende etc. tätig sind:

Deutsches Ingenieurblatt (DIB) an
Veröffentlichung runder Geburtstage in der DIB-Beilage ?
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Antrag für Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staat:
Weitere Informationen

Bauvorlageberechtigung – gegenseitige Anerkennung der Bundesländer
als PDF herunterladen

Eingetragene bauvorlageberechtigte Ingenieure:
Expertensuche der Ingenieurkammer Sachsen

Rechtliches

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Weiter zum Bundesamt für Justiz (externe Seite).

Sächsisches Ingenieurgesetz (SächsIngG)
Weiter zu REVOSax (externe Seite).

Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Weiter zu REVOSax (externe Seite). 

Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO)
Weiter zu REVOSax (externe Seite). 

Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen:
als PDF herunterladen

Stempel

Einen Stempel zu Ihrer Eintragung können Sie online bestellen: Hier klicken.

Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

Laura Schäfer B.A.
Referatsleiterin Eintragungswesen und Sachverständigenwesen

0351 43833-69
schaefer@ing-sn.de

Paul Schöne LL.B.
Referent Berufsrecht und Finanzen

0351 43833-70
schoene@ing-sn.de

Susan Siwon
Mitarbeiterin Mitgliederverwaltung und Eintragungswesen

0351 43833-73
siwon@ing-sn.de