Die Zuständigkeiten der Ingenieurkammer Sachsen
Die Ingenieurkammer Sachsen ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts für die gesetzliche Führung der folgenden Listen sowie für die Anerkennung ausländischer Ingenieurabschlüsse zuständig. Weitere Informationen und die notwendigen Anträge finden Sie unter diesen Links:
- Bauvorlageberechtigter Ingenieur
- Qualifizierter Brandschutzplaner
- Qualifizierter Tragwerksplaner
- Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
- Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau
- Prüfsachverständiger für technische Anlagen
- Anerkennung von ausländischen Ingenieurabschlüssen
- Gesellschaftsverzeichnis
- Partnerschaftsgesellschaft mbB
Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle
Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Martina Ziegler
Stellv. Geschäftsführerin, Referatsleiterin Eintragungswesen und Mitglieder
0351 43833-77
ziegler@ing-sn.de
Christiane Schwibs
Sekretariat Eintragungswesen und Mitglieder
0351 43833-73
schwibs@ing-sn.de