Die Zuständigkeiten der Ingenieurkammer Sachsen
Die Ingenieurkammer Sachsen ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts für die gesetzliche Führung der folgenden Listen sowie für die Anerkennung ausländischer Ingenieurabschlüsse zuständig. Weitere Informationen und die notwendigen Anträge finden Sie unter diesen Links:
Eintragungen nach Sächsischer Bauordnung (SächsBO):
Sachverständigenwesen:
- Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
- Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau
- Prüfsachverständiger für technische Anlagen
Anerkennung von Ingenieurabschlüssen:
Gesellschaftsverzeichnis und PartGmbB:
Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle
Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Martina Ziegler
Stellv. Geschäftsführerin, Referatsleiterin Eintragungswesen und Mitglieder
0351 43833-77
ziegler@ing-sn.de