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EU-Service

Ein Dienstleister, der in der Bundesrepublik Deutschland weder eine Wohnung noch eine Niederlassung hat noch seinen Beruf hier überwiegend ausübt und nur vorübergehend und gelegentlich eine Dienstleistung im Freistaat Sachsen erbringt, hat das erstmalige Erbringen von Dienstleistungen zuvor der Ingenieurkammer Sachsen schriftlich anzuzeigen.

Beratender Ingenieur

 

Bauvorlageberechtigter Ingenieur
Qualifizierter Tragwerksplaner
Qualifizierter Brandschutzplaner
Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Martina Ziegler
Stellv. Geschäftsführerin, Referatsleiterin Eintragungswesen und Mitglieder

0351 43833-77
ziegler@ing-sn.de

Christiane Schwibs
Sekretariat Eintragungswesen und Mitglieder

0351 43833-73
schwibs@ing-sn.de