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EU-Service

Ein Dienstleister, der in der Bundesrepublik Deutschland weder eine Wohnung noch eine Niederlassung hat noch seinen Beruf hier überwiegend ausübt und nur vorübergehend und gelegentlich eine Dienstleistung im Freistaat Sachsen erbringt, hat das erstmalige Erbringen von Dienstleistungen zuvor der Ingenieurkammer Sachsen schriftlich anzuzeigen.

Beratender Ingenieur

 

Bauvorlageberechtigter Ingenieur
Qualifizierter Tragwerksplaner
Qualifizierter Brandschutzplaner
Ihre Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle

Laura Schäfer B.A.
Referatsleiterin Eintragungswesen und Sachverständigenwesen

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schaefer@ing-sn.de