Anerkennung von inländischen Ingenieurabschlüssen
Gemäß § 1 SächsIngG ist die Ingenieurkammer Sachsen zuständig für die Prüfung und Anerkennung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“. Für das Prüfungs- und Anerkennungsverfahren entstehen Kosten laut Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen. Zur Anerkennung Ihres Ingenieurabschlusses nutzen Sie bitte die weiter unten aufgeführten Formulare (PDF-Format) und senden Sie diese vollständig ausgefüllt an:
Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden
Einzureichende Unterlagen und Informationen
- Grundantrag:
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- Antrag auf Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ – Anerkennung gemäß §§ 1 und 34 SächsIngG:
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Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle
Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Martina Ziegler
Stellv. Geschäftsführerin, Referatsleiterin Eintragungswesen und Mitglieder
0351 43833-77
ziegler@ing-sn.de