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Anerkennung von inländischen Ingenieurabschlüssen

Hinweis für Antragsteller:

Gemäß § 1 SächsIngG ist die Ingenieurkammer Sachsen zuständig für die Prüfung und Anerkennung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“.


Zur Anerkennung Ihres Ingenieurabschlusses nutzen Sie bitte die weiter unten aufgeführten Formulare (PDF-Format).

Ihren vollständigen und ausgefüllten Antrag senden Sie per Post an:

Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden

Antrag online ausfüllen und absenden:

Onlineformular
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1 Step 1
Ich beantrage die Anerkennung meines in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Studienabschlusses als Ingenieurstudium und die Erteilung einer Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" gem. § 1 Abs. 3 SächsIngG.
Personalien
Anrede
Kontaktinformationen (Privat)
Ihr Studienabschluss
Studienform
Gebühr
Für das Prüfungs- und Anerkennungsverfahren wird gem. Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen eine Gebühr von 360,00 Euro (40,00 Euro Grundgebühr, sofern noch keine Eintragung beantragt wurde und 320,00 Euro Bearbeitungsgebühr für die Anerkennung) erhoben.
Erklärung:
Erklärungen
Ich bin damit einverstanden, dass die Ingenieurkammer Sachsen meine personenbezogenen Daten speichert und diese in der jeweils zutreffenden Liste bzw. in dem zutreffenden Verzeichnis als Druckwerk und eleektronisches Speichermedium veröffentlicht werden.
Erklärung:
Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch die Ingenieurkammer Sachsen ein, soweit nicht die Verwendung ohnehin nach dem Sächsischen Datenschutzgesetz zwingend gestattet ist. Ich bin mit der Veröffentlichung der eingetragenen Daten einverstanden.
Erklärung:
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich nach dem Sächsischen Datenschutzgesetz die Einwilligung für vorstehende Punkte ganz oder teilweise verweigern kann. Ich versichere die Richtigkeit der in meinem Antrag gemachten Angaben.
Erklärung:
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Antragsunterlagen postalisch oder per Mail einreichen:

Weitere Antragsunterlagen
Wichtig: Wir bitten Sie, keine Originaldokumente einzureichen.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen nebst vorstehendem Antrag und Erklärung:

Zur Person

  • Tabellarischer Lebenslauf.
  • Beglaubigte Kopie des Personalausweises.
  • Beglaubigte Kopie der Ehe-/Scheidungsurkunde (bei Namensänderung).

Zum Studium

  • Beglaubigte Kopie der Urkunde über die Verleihung eines Grades oder einer Berufsbezeichnung.
  • Beglaubigte Kopie des vollständigen Prüfungszeugnisses (Fächer- und Notenübersicht).
  • Beglaubigte Kopie des Diploma Supplements (in deutscher Sprache).

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Anerkennungsverfahrens weitere Unterlagen nachgefordert werden können.

Gebühren

Für das Prüfungs- und Anerkennungsverfahren entstehen Kosten in Höhe von 360,00 Euro.

Grundlage dafür sind Abschnitt 1 und 5.1 der Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen vom 11.04.2019, in der zuletzt geänderten Fassung.

Bei Versagung oder Ablehnung des Antrags auf Anerkennung sowie Rücknahme der Antragsunterlagen werden angefallene Gebühren gem. Abschnitt 5.1 und 6.1 der Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen erhoben.

Rechtliches

Sächsisches Ingenieurgesetz (SächsIngG) vom 10. Februar 2017:
Weiter zu REVOSax (externe Seite).

Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen:
als PDF herunterladen

Ihr Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

Paul Schöne LL.B.
Referent Berufsrecht und Finanzen

0351 43833-70
schoene@ing-sn.de