Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau
Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau sind in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) vom 2. September 2004 (GVBl. S. 427) – in der jeweils geltenden Fassung – festgeschrieben. Der Antrag ist formlos schriftlich zu stellen an:
Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden
Informationen zu Prüfsachverständigen für Erd- und Grundbau
- Antrag zur Anerkennung als Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau lt. Pkt. 3.5 des Grundantrages
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- Informationsblatt zum Antrag als Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau
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- Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
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- Prüfung bautechnischer Nachweise – gegenseitige Anerkennung der Bundesländer:
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- Liste der eingetragenen Prüfsachverständigen für Erd- und Grundbau
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Expertensuche der Ingenieurkammer Sachsen
Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle
Laura Schäfer B.A.
Referatsleiterin Eintragungswesen und Sachverständigenwesen
0351 43833-69
schaefer@ing-sn.de
Paul Schöne LL.B.
Referent Eintragungswesen und Sachverständigenwesen
0351 43833-70
schoene@ing-sn.de