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Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau

Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau sind in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) vom 2. September 2004 (GVBl. S. 427) – in der jeweils geltenden Fassung – festgeschrieben. Der Antrag ist formlos schriftlich zu stellen an:

Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden

Informationen zu Prüfsachverständigen für Erd- und Grundbau
  • Antrag zur Anerkennung als Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau lt. Pkt. 3.5 des Grundantrages
    als PDF herunterladen
Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Martina Ziegler
Stellv. Geschäftsführerin, Referatsleiterin Eintragungswesen und Mitglieder

0351 43833-77
ziegler@ing-sn.de


Christiane Schwibs
Sekretariat Eintragungswesen und Mitglieder

0351 43833-73
schwibs@ing-sn.de