Werden Sie Beratender Ingenieur!
Ingenieure, die die geschützte Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ führen wollen, müssen folgende Voraussetzungen für die Listeneintragung und Mitgliedschaft erfüllen:
- Tätigkeitsschwerpunkt und/oder Wohnsitz in Sachsen
- Nachweis einer mindestens 3-jährigen berufspraktischen Tätigkeit nach Studienabschluss
- Berufsausübung eigenverantwortlich und unabhängig von gewerblichen Interessen
Bitte laden Sie das folgende Antragsformular herunter (PDF-Format) und senden Sie dies vollständig ausgefüllt an:
Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden
Antrag und Versorgungswerk
- Antragsformular zur Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure für natürliche Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland:
Allgemeinen Teil als PDF herunterladen
Anlage 1 als PDF herunterladen
- Antragsformular zur Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure für natürliche Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat:
Allgemeinen Teil als PDF herunterladen
Anlage 1 als PDF herunterladen
Anlage 5 als PDF herunterladen
- Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
als PDF herunterladen
- Für Beratende Ingenieure ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk verpflichtend.
Hier finden Sie weitere Informationen: Ingenieurversorgung
Ihre Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle
Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Martina Ziegler
Stellv. Geschäftsführerin, Referatsleiterin Eintragungswesen und Mitglieder
0351 43833-77
ziegler@ing-sn.de