0351 43833-60 post@ing-sn.de
Select Page

Werden Sie Beratender Ingenieur!

Ingenieure, die die geschützte Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ führen wollen, müssen folgende Voraussetzungen für die Listeneintragung und Mitgliedschaft erfüllen:

  • Tätigkeitsschwerpunkt und/oder Wohnsitz in Sachsen
  • Nachweis einer mindestens 2-jährigen berufspraktischen Tätigkeit nach Studienabschluss
  • Berufsausübung eigenverantwortlich und unabhängig von gewerblichen Interessen

Bitte laden Sie das folgende Antragsformular herunter (PDF-Format) und senden Sie dies vollständig ausgefüllt an:

Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden

Was bedeutet “eigenverantwortlich” und “unabhängig”?

Eigenverantwortlich ist, wer bei der Ausübung von Ingenieurtätigkeiten für einen Auftraggeber eine Rechtsstellung innehat, bei der fachlich im Wesentlichen eine Einflussnahme Dritter auf Inhalt und Ergebnisse dieser Tätigkeit ausgeschlossen ist. (§ 5 Abs. 5 SächsIngG).

Unabhängig ist, wer bei der Ausübung seiner Ingenieurtätigkeit weder eigene Produktions-, Handels-, Liefer- oder vergleichbare Interessen hat noch derartige fremde Interessen vertritt. (§ 5 Abs. 6 SächsIngG)

Antragsformulare

  • Antragsformular zur Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure für natürliche Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland:
    Allgemeinen Teil (PDF)
    Anlage 1 (PDF)
  • Antragsformular zur Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure für natürliche Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat:
    Allgemeinen Teil (PDF)
    Anlage 1 (PDF)
    Anlage 5 (PDF)

Haftpflichtversicherung und Versorgungswerk

Berufshaftpflichtversicherung

Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
(§ 5 Absatz 2 Nr. 5 und § 3 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 und Absatz 3 SächsIngG (externe Seite, REVOSax)

als PDF herunterladen

Versorgungswerk

Für Beratende Ingenieure ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk verpflichtend.

Hier finden Sie weitere Informationen:
Ingenieurversorgung

Kosten und rechtliche Grundlagen

Gebühren und Beiträge

​Für das Eintragungsverfahren entstehen Kosten in Höhe von 190,00 Euro bei erstmaliger Eintragung bei der Ingenieurkammer Sachsen.

Grundlage dafür sind Abschnitt 1 und 2 der Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen vom 11.04.2019, in der zuletzt geänderten Fassung.

Bei Versagung oder Ablehnung des Antrags auf Anerkennung sowie Rücknahme der Antragsunterlagen werden angefallene Gebühren gem. Abschnitt 2 und 6.1 der Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen erhoben.


Laut Beitragsordnung der Ingenieurkammer Sachsen werden folgende jährliche Mitgliedsbeiträge von Beratenden Ingenieuren erhoben:

  • Beitragssatz für Pflichtmitglieder (Beratende Ingenieure):
    368,00 Euro/Jahr
Rechtliches

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Weiter zum Bundesamt für Justiz (externe Seite).

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Weiter zum Bundesamt für Justiz (externe Seite).

Sächsisches Ingenieurgesetz (SächsIngG)
Weiter zu REVOSax (externe Seite).

Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen:
als PDF herunterladen.

Beitragsordnung der Ingenieurkammer Sachsen
als PDF herunterladen.

Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

Laura Schäfer B.A.
Referatsleiterin Eintragungswesen und Sachverständigenwesen

0351 43833-69
schaefer@ing-sn.de

Paul Schöne LL.B.
Sachbearbeiter Eintragungswesen und Sachverständigenwesen

0351 43833-70
schoene@ing-sn.de