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Werden Sie Beratender Ingenieur!

Ingenieure, die die geschützte Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ führen wollen, müssen folgende Voraussetzungen für die Listeneintragung und Mitgliedschaft erfüllen:

  • Tätigkeitsschwerpunkt und/oder Wohnsitz in Sachsen
  • Nachweis einer mindestens 2-jährigen berufspraktischen Tätigkeit nach Studienabschluss
  • Berufsausübung eigenverantwortlich und unabhängig von gewerblichen Interessen

Bitte laden Sie das folgende Antragsformular herunter (PDF-Format) und senden Sie dies vollständig ausgefüllt an:

Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden

Was bedeutet “eigenverantwortlich” und “unabhängig”?

Eigenverantwortlich ist, wer bei der Ausübung von Ingenieurtätigkeiten für einen Auftraggeber eine Rechtsstellung innehat, bei der fachlich im Wesentlichen eine Einflussnahme Dritter auf Inhalt und Ergebnisse dieser Tätigkeit ausgeschlossen ist. (§ 5 Abs. 5 SächsIngG).

Unabhängig ist, wer bei der Ausübung seiner Ingenieurtätigkeit weder eigene Produktions-, Handels-, Liefer- oder vergleichbare Interessen hat noch derartige fremde Interessen vertritt. (§ 5 Abs. 6 SächsIngG)

Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure online ausfüllen
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Ich beantrage die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure bei der Ingenieurkammer Sachsen
Personalien
Anrede
Kontaktinformationen - Privat
Kontaktinformationen - Dienstlich
Ihr beruflicher Status

Anzahl der von Ihnen beschäftigten oder in der von Ihnen geleiteten Betriebsstätte beschäftigten Mitarbeiter:

Anzahl der von Ihnen beschäftigten oder in der von Ihnen geleiteten Bestriebsstätte beschäftigten Mitarbeiter, die eine Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden haben und auch nicht als Praktikanten, Auszubildende etc. tätig sind:

Ihr Studienabschluss
Studienform
Weitere Angaben
EintragungsgebührGebührenbescheid an
jährlicher KammerbeitragBeitragsbescheid an
Schriftverkehr nach der Eintragung an
INGletter (E-Mail) an
Deutsches Ingenieurblatt (DIB) an
Veröffentlichung runder Geburtstage in der DIB-Beilage ?
Veröffentlichung in der Expertensuche
Ich bin damit einverstanden, dass die Ingenieurkammer Sachsen meine personenbezogenen Daten speichert und diese in der jeweils zutreffenden Liste bzw. in dem zutreffenden Verzeichnis als Druckwerk und elektronisches Speichermedium veröffentlicht werden.
Erklärung:
Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch die Ingenieurkammer Sachsen ein, soweit nicht die Verwendung ohnehin nach dem Sächsischen Datenschutzgesetz zwingend gestattet ist. Ich bin mit der Veröffentlichung der eingetragenen Daten einverstanden.
Erklärung:
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich nach dem Sächsischen Datenschutzgesetz die Einwilligung für vorstehende Punkte ganz oder teilweise verweigern kann. Ich versichere die Richtigkeit der in meinem Antrag gemachten Angaben.
Erklärung:
Hinweise zu weiteren Unterlagen
Führungszeugnis zur Vorlage bei BehördenBelegart O
Berufshaftpflichtversicherung§ 3 Abs. 3 SächsIngG
Arbeits-/Anstellungsvertrag§ 5 Abs. 5 SächsIngG
Zu Ihrem Antrag ist die Vorlage von beglaubigten Kopien notwendig.
Studienunterlagen
Personalausweis
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Antragsformular für EU-Antragsteller

  • Antragsformular zur Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure für natürliche Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat:
    Allgemeinen Teil (PDF)
    Anlage 1 (PDF)
    Anlage 5 (PDF)

Haftpflichtversicherung und Versorgungswerk

Berufshaftpflichtversicherung

Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
(§ 5 Absatz 2 Nr. 5 und § 3 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 und Absatz 3 SächsIngG (externe Seite, REVOSax)

als PDF herunterladen

Versorgungswerk

Für Beratende Ingenieure ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk verpflichtend.

Hier finden Sie weitere Informationen:
Ingenieurversorgung

Kosten und rechtliche Grundlagen

Gebühren und Beiträge

​Für das Eintragungsverfahren entstehen Kosten in Höhe von 190,00 Euro bei erstmaliger Eintragung bei der Ingenieurkammer Sachsen.

Grundlage dafür sind Abschnitt 1 und 2 der Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen vom 11.04.2019, in der zuletzt geänderten Fassung.

Bei Versagung oder Ablehnung des Antrags auf Anerkennung sowie Rücknahme der Antragsunterlagen werden angefallene Gebühren gem. Abschnitt 2 und 6.1 der Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen erhoben.


Die jährlichen Mitgliedsbeiträge von Beratenden Ingenieuren sind in der Beitragsordnung der Ingenieurkammer Sachsen zu finden.

Rechtliches

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Weiter zum Bundesamt für Justiz (externe Seite).

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Weiter zum Bundesamt für Justiz (externe Seite).

Sächsisches Ingenieurgesetz (SächsIngG)
Weiter zu REVOSax (externe Seite).

Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen:
als PDF herunterladen.

Beitragsordnung der Ingenieurkammer Sachsen
als PDF herunterladen.

Stempel

Einen Stempel zu Ihrer Eintragung können Sie online bestellen: Hier klicken.

Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

Laura Schäfer B.A.
Referatsleiterin Eintragungswesen und Sachverständigenwesen

0351 43833-69
schaefer@ing-sn.de

Paul Schöne LL.B.
Referent Berufsrecht und Finanzen

0351 43833-70
schoene@ing-sn.de

Susan Siwon
Mitarbeiterin Mitgliederverwaltung und Eintragungswesen

0351 43833-73
siwon@ing-sn.de