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Qualifizierter Tragwerksplaner

Der Standsicherheitsnachweis gem. § 66 Abs. 2 SächsBO muss in Sachsen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 und sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, von einer Person mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung erstellt sein, die in die von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der qualifizierten Tragwerksplaner eingetragen ist. Zur Beantragung nutzen Sie bitte die folgenden Formulare (PDF-Format) und senden Sie diese vollständig ausgefüllt an:

Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden

Antrag und Informationen zur Liste der qualifizierten Tragwerksplaner
  • Checkliste mit Zugangsvoraussetzungen für die Eintragung als qualifizierter Tragwerksplaner:
    als PDF herunterladen
Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

Laura Schäfer B.A.
Referatsleiterin Eintragungswesen und Sachverständigenwesen

0351 43833-69
schaefer@ing-sn.de

Paul Schöne LL.B.
Referent Eintragungswesen und Sachverständigenwesen

0351 43833-70
schoene@ing-sn.de