Qualifizierter Tragwerksplaner
Der Standsicherheitsnachweis gem. § 66 Abs. 2 SächsBO muss in Sachsen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 und sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, von einer Person mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung erstellt sein, die in die von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der qualifizierten Tragwerksplaner eingetragen ist. Zur Beantragung nutzen Sie bitte die folgenden Formulare (PDF-Format) und senden Sie diese vollständig ausgefüllt an:
Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden
Antrag und Informationen zur Liste der qualifizierten Tragwerksplaner
- Antrag für natürliche Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland:
Allgemeinen Teil als PDF herunterladen
Anlage 3 als PDF herunterladen (Antrag qualifizierter Tragwerksplaner)
- Antrag für natürliche Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat:
Allgemeinen Teil als PDF herunterladen
Anlage 3 als PDF herunterladen (Antrag qualifizierter Tragwerksplaner)
Anlage 7 als PDF herunterladen (Anzeige erstmaliges Tätigwerden als qualifizierter Tragwerksplaner)
- Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung:
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- Checkliste mit Zugangsvoraussetzungen für die Eintragung als qualifizierter Tragwerksplaner:
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- qualifizierter Tragwerksplaner – gegenseitige Anerkennung der Bundesländer:
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- Eingetragene qualifizierte Tragwerksplaner:
Expertensuche der Ingenieurkammer Sachsen
Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle
Laura Schäfer B.A.
Referatsleiterin Eintragungswesen und Sachverständigenwesen
0351 43833-69
schaefer@ing-sn.de
Paul Schöne LL.B.
Referent Eintragungswesen und Sachverständigenwesen
0351 43833-70
schoene@ing-sn.de