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Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Das Bestellungs- und Vereidigungsrecht für Sachverständige im Ingenieurwesen liegt im Freistaat allein bei der Ingenieurkammer Sachsen. Im Bauwesen ist neben der Ingenieurkammer ebenso die Architektenkammer Sachsen für die Eintragung von Sachverständigen zuständig. Beide Kammern sind Mitglied im Institut für Sachverständigenwesen (IfS) und gewährleisten ein zügiges und qualitativ effizientes Bestellungsverfahren.

Nutzen Sie zur Antragstellung bitte die folgenden Formulare (PDF-Format) und senden Sie diese vollständig ausgefüllt an:

Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden

Nachwuchsgewinnung

Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. ( BVS) bietet Informationen, Netzwerke und Mentoringprogramme insb. für junge an der Tätigkeit der ö. b. u. v. Sachverständigen Interessierten an.

Informationen dazu finden Sie auf der Seite des BVS.

Sachverständigen-Verzeichnisse

 

24. Sachverständigentag 27.05.2027

Globana Airport Hotel
Frankfurter Straße 4
04435 Schkeuditz

Anträge

Antrag auf erstmalige öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger
[]
1 Step 1
Ich beantrage die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger durch die Ingenieurkammer Sachsen
und beantrage zugleich die Aufnahme als Freiwilliges Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen
Antwort:
Personalien
Anrede
Kontaktinformationen - Privat
Kontaktinformationen - Dienstlich
Ihr beruflicher Status
Ihre Sachverständigen- & Gutachtertätigkeit

Für die Antragsbearbeitung ist die Vorlage von 5 selbst gefertigten Gutachten, Veröffentlichungen oder gleichwertigen schriftlichen Ausarbeitungen aus dem angestrebten Bestellungsgebiet erforderlich. Diese sollten nicht älter als 5 Jahre sein. 

Wie möchten Sie uns die Dokumente übersenden ?
Sind Sie bereits öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Haben Sie schon einmal einen Antrag auf öffentliche Bestellung zum Sachverständigen gestellt ?
Grund für die Nichtbestellung
Befinden Sie sich aktuell in einem laufenden Verfahren auf öffentliche Bestellung zum Sachverständigen ?
Ihr Studienabschluss
Studienform
Weitere Angaben
EintragungsgebührGebührenbescheid an
ListenführungsgebührGebührenbescheid an
Schriftverkehr nach der Eintragung an
INGletter (E-Mail-Newsletter)
Veröffentlichung in der Expertensuche
Veröffentlichung in der Sachverständigendatenbank
Weitere erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als 3 Monate)Belegart O
Angaben zur wirtschaftlichen Situation

Sind Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet ?

Wirtschaftliche VerhältnisseBitte auswhälen

Haben Sie persönlich oder als Vertreter eines Unternehmens jemals eine Vermögensauskunft gem. § 802 c ZPO (früher Offenbarungseid) abgegeben oder ist Haft zur Erzwingung der Vermögensauskunft gem. § 802 g ZPO angeordnet worden?

OffenbarungseidBitte auswählen

Haben Sie persönlich oder als Vertreter eines Unternehmens jemals Antrag gestellt auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, ist ein derartiges Verfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden (Eintrag im Schuldnerverzeichnis gem. § 822 b ZPO)?

InsolvenzverfahrenBitte auswählen

Sind Sie vorbestraft oder ist bzw. war ein Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren gegen Sie anhängig?

VorstrafenBitte auswählen
Einverständnis zur Datenverarbeitung

Ich bin damit einverstanden, dass die Ingenieurkammer Sachsen meine personenbezogenen Daten speichert und diese in der jeweils zutreffenden Liste bzw. in dem zutreffenden Verzeichnis als Druckwerk und elektronisches Speichermedium veröffentlicht werden.

Erklärung:

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch die Ingenieurkammer Sachsen ein, soweit nicht die Verwendung ohnehin nach dem Sächsischen Datenschutzgesetz zwingend gestattet ist. Ich bin mit der Veröffentlichung der eingetragenen Daten einverstanden.

Erklärung:

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich nach dem Sächsischen Datenschutzgesetz die Einwilligung für vorstehende Punkte ganz oder teilweise verweigern kann. Ich versichere die Richtigkeit der in meinem Antrag gemachten Angaben.

Erklärung:

Ich bin damit einverstanden, dass meine bei der Ingenieurkammer Sachsen gespeicherten Daten nach meiner Bestellung als Sachverständiger an potentielle Auftraggeber übermittelt als auch in einem Mitgliederverzeichnis sowie im Internet veröffentlicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass personen- und antragsbezogene Daten auch an andere nach § 36 GewO zuständige Bestellungskörperschaften des Freistaates Sachsen weitergeleitet und zu Verwaltungszwecken im Rahmen des Sachverständigenwesens gespeichert und genutzt werden.

Eine Weitergabe an sonstige Dritte ist nicht gestattet. Diese Daten sind vertraulich zu behandeln.

Die Ingenieurkammer Sachsen ist berechtigt, Auskünfte hinsichtlich des Antrages bei den angegebenen Referenzen, bei Behörden und bei anderen Kammern einzuholen.

Mit der vertraulichen Weitergabe der Antragsunterlagen incl. Anlagen an Personen, die mit dem Antragsverfahren involviert sind, bin ich ebenfalls einverstanden.

Erklärung:
Nachfolgendes bitte nur ausfüllen, wenn Sie zeitgleich die Freiwillige Mitgliedschaft beantragen:

Anzahl der von Ihnen beschäftigten oder in der von Ihnen geleiteten Betriebsstätte beschäftigten Mitarbeiter:

Anzahl der von Ihnen beschäftigten oder in der von Ihnen geleiteten Bestriebsstätte beschäftigten Mitarbeiter, die eine Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden haben und auch nicht als Praktikanten, Auszubildende etc. tätig sind:

Deutsches Ingenieurblatt (DIB) an
Veröffentlichung runder Geburtstage in der DIB-Beilage ?
keyboard_arrow_leftPrevious
Nextkeyboard_arrow_right
Antrag auf erneute öffentliche Bestellung als Sachverständiger
[]
1 Step 1
Ich beantrage die erneute öffentliche Bestellung als Sachverständiger durch die Ingenieurkammer Sachsen
und beantrage zugleich die Aufnahme als Freiwilliges Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen
Antwort:
Personalien
Anrede
Kontaktinformationen - Privat
Kontaktinformationen - Dienstlich
Ihr beruflicher Status
Ihre Sachverständigen- & Gutachtertätigkeit

Für die Antragsbearbeitung ist die Vorlage von 2 selbst gefertigten Gutachten, Veröffentlichungen oder gleichwertigen schriftlichen Ausarbeitungen aus dem Bestellungsgebiet erforderlich. Diese sollten nicht älter als 5 Jahre sein. 

Wie möchten Sie uns die Dokumente übersenden ?
Haben Sie in der Vergangenheit Gutachtenaufträge zurückweisen müssen ?
Erstellen Sie mehr als 1/3 Ihrer Gutachten für einen einzigen privaten Auftraggeber ?
Ist Ihnen durch ein Gericht ein Ordnungsgeld angedroht oder verhängt worden ?
Ihr Studienabschluss

Sollten Sie zusätzlich zu dem im Antrag auf erstmalige Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger angegebenen Studienabschluss weitere akademische Abschlüsse erreicht haben, können Sie diese nachfolgend hochladen. 

Weitere Angaben
Gebührenbescheid an
Bescheid zur Listenführungsgebühr an
Schriftverkehr nach der erneuten Bestellung an
INGletter (E-Mail-Newsletter)
Veröffentlichung in der Expertensuche
Veröffentlichung in der Sachverständigendatenbank
Weitere erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als 3 Monate)Belegart O
Angaben zur wirtschaftlichen Situation

Sind Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet ?

Wirtschaftliche VerhältnisseBitte auswhälen

Haben Sie persönlich oder als Vertreter eines Unternehmens jemals eine Vermögensauskunft gem. § 802 c ZPO (früher Offenbarungseid) abgegeben oder ist Haft zur Erzwingung der Vermögensauskunft gem. § 802 g ZPO angeordnet worden?

OffenbarungseidBitte auswählen

Haben Sie persönlich oder als Vertreter eines Unternehmens jemals Antrag gestellt auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, ist ein derartiges Verfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden (Eintrag im Schuldnerverzeichnis gem. § 822 b ZPO)?

InsolvenzverfahrenBitte auswählen

Sind Sie vorbestraft oder ist bzw. war ein Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren gegen Sie anhängig?

VorstrafenBitte auswählen
Einverständnis zur Datenverarbeitung

Ich bin damit einverstanden, dass die Ingenieurkammer Sachsen meine personenbezogenen Daten speichert und diese in der jeweils zutreffenden Liste bzw. in dem zutreffenden Verzeichnis als Druckwerk und elektronisches Speichermedium veröffentlicht werden.

Erklärung:

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch die Ingenieurkammer Sachsen ein, soweit nicht die Verwendung ohnehin nach dem Sächsischen Datenschutzgesetz zwingend gestattet ist. Ich bin mit der Veröffentlichung der eingetragenen Daten einverstanden.

Erklärung:

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich nach dem Sächsischen Datenschutzgesetz die Einwilligung für vorstehende Punkte ganz oder teilweise verweigern kann. Ich versichere die Richtigkeit der in meinem Antrag gemachten Angaben.

Erklärung:

Ich bin damit einverstanden, dass meine bei der Ingenieurkammer Sachsen gespeicherten Daten nach meiner Bestellung als Sachverständiger an potentielle Auftraggeber übermittelt als auch in einem Mitgliederverzeichnis sowie im Internet veröffentlicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass personen- und antragsbezogene Daten auch an andere nach § 36 GewO zuständige Bestellungskörperschaften des Freistaates Sachsen weitergeleitet und zu Verwaltungszwecken im Rahmen des Sachverständigenwesens gespeichert und genutzt werden.

Eine Weitergabe an sonstige Dritte ist nicht gestattet. Diese Daten sind vertraulich zu behandeln.

Die Ingenieurkammer Sachsen ist berechtigt, Auskünfte hinsichtlich des Antrages bei den angegebenen Referenzen, bei Behörden und bei anderen Kammern einzuholen.

Mit der vertraulichen Weitergabe der Antragsunterlagen incl. Anlagen an Personen, die mit dem Antragsverfahren involviert sind, bin ich ebenfalls einverstanden.

Erklärung:
Nachfolgendes bitte nur ausfüllen, wenn Sie zeitgleich die Freiwillige Mitgliedschaft beantragen:

Anzahl der von Ihnen beschäftigten oder in der von Ihnen geleiteten Betriebsstätte beschäftigten Mitarbeiter:

Anzahl der von Ihnen beschäftigten oder in der von Ihnen geleiteten Bestriebsstätte beschäftigten Mitarbeiter, die eine Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden haben und auch nicht als Praktikanten, Auszubildende etc. tätig sind:

Deutsches Ingenieurblatt (DIB) an
Veröffentlichung runder Geburtstage in der DIB-Beilage ?
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Nicht vergessen:

Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
als PDF herunterladen

Informationen zur öffentlichen Bestellung

  • Sachgebiete Sachverständigenwesen – Zuständigkeiten der Ingenieurkammer Sachsen und der IHK
    als PDF herunterladen
  • Bewertungskriterien bei der Gutachtenvorprüfung durch den Sachverständigenausschuss der Ingenieurkammer Sachsen
    als PDF herunterladen

Stempel

Einen Stempel zu Ihrer Eintragung können Sie online bestellen: Hier klicken.

Häufig gestellte Fragen zum Sachverständigenwesen

Muss ich nun meinen Status als IHK-Sachverständiger über die Ingenieurkammer Sachsen erneuern lassen?
Nein, erst Ihre Wiederbestellung in einem Fachgebiet des Ingenieurwesens erfolgt über die Ingenieurkammer Sachsen, im Bauwesen gemeinsam mit der Architektenkammer Sachsen.
Muss ich im Fall der Bestellung zum Sachverständigen Mitglied bei der Ingenieurkammer Sachsen werden?
Nein, eine Mitgliedschaft zusätzlich zur Eintragung in eine der durch die Ingenieurkammer Sachsen geführten Listen (auch der ö.b.u.v. Sachverständigen) ist keine Pflicht, sondern rein freiwillig.
Werde ich nach der Neuordnung des Sachverständigenwesens von den bundesweiten Sachverständigenlisten gestrichen?
Nein, sämtliche Sachverständige werden auch in Zukunft in den einschlägigen bundesweiten Listen geführt. Außerdem wird die Ingenieurkammer Sachsen eine zusätzliche Liste sächsischer Ingenieursachverständiger einführen und durch umfangreiche Werbemaßnahmen bekannt machen.
Und wie erhalte ich künftig als Sachverständiger Aufträge?
Besonderes Augenmerk der Ingenieurkammer Sachsen gilt der sachkundigen Beratung der potentiellen Auftraggeber der Sachverständigen (Verbraucher, Gerichte, Rechtsanwälte, Notare). Neben den in den Fachlisten der Kammer gebündelten Planern/Entwicklern, Ausführenden und Gutachtern werden auch Sachverständigen- und Ingenieurfachverbände zur Mitwirkung eingeladen. Dieses Gesamtnetzwerk der Ingenieur-Fachkompetenz ist die beste Gewähr, für das jeweilige Problem des Verbrauchers das richtige „Sachgebiet“ bzw. den richtigen Sachverständigen aufzufinden.
Reicht in Zukunft der Nachweis eines abgeschlossenen Ingenieurstudiums zur Befähigung als Sachverständiger?
Ein abgeschlossenes Ingenieurstudium ist lediglich der erste Schritt zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Ingenieur-Sachverständiger. Die Qualitätsmarke „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ wird – wie auch bisher – durch das Institut für Sachverständigenwesen (IfS) begründet. An dessen Vorgaben wird sich – wie alle anderen Bestellungskörperschaften bundesweit – selbstverständlich auch die Ingenieurkammer Sachsen halten. Neben dem erfolgreich abgeschlossenen Ingenieurstudium sind deshalb u.a. Berufserfahrung sowie die bestandene Prüfung zur sog. „besonderen Fachkunde“ an einem der bundesweiten Prüfungs-Ausschüsse nachzuweisen.
Wie ändert sich das Bestellungsverfahren?
Am reinen Bestellungsverfahren ändert sich inhaltlich nichts. Die unter „Frage 5“ erläuterte Prüfung der Eignungskriterien bleibt weiterhin erhalten. Darüber hinaus strebt die Ingenieurkammer Sachsen ein unbürokratisches, effizientes und schlankes Verfahren an, bei welchem die eingereichten Unterlagen rasch durch den eigenen Sachverständigen- bzw. Eintragungsausschuss bearbeitet werden.
Ist die Unabhängigkeit des Bestellungsverfahrens gewährleistet?
Die Ingenieurkammer Sachsen unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Rechtsaufsicht des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. Außerdem wird der das Verfahren führende Eintragungsausschuss nicht durch die Ingenieurkammer selbst, sondern durch die Rechtsaufsicht bestellt und von einem unabhängigen, zum Richteramt befähigten Juristen geführt. Die Unabhängigkeit des Verfahrens ist also garantiert.
Wo reiche ich Anträge ein?

Ihre Unterlagen senden Sie bitte an:

Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden

Ihre Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle

Laura Schäfer B.A.
Referatsleiterin Eintragungswesen und Sachverständigenwesen

0351 43833-69
schaefer@ing-sn.de