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Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Das Bestellungs- und Vereidigungsrecht für Sachverständige im Ingenieurwesen liegt im Freistaat allein bei der Ingenieurkammer Sachsen. Im Bauwesen ist neben der Ingenieurkammer ebenso die Architektenkammer Sachsen für die Eintragung von Sachverständigen zuständig. Beide Kammern sind Mitglied im Institut für Sachverständigenwesen (IfS) und gewährleisten ein zügiges und qualitativ effizientes Bestellungsverfahren.

Nutzen Sie zur Antragstellung bitte die folgenden Formulare (PDF-Format) und senden Sie diese vollständig ausgefüllt an:

Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden

Vorläufiges Verfahren für die erneute Bestellung

  • Infolge der Coronapandemie wurde der folgende Beschluss für das vorläufige Verfahren zur erneuten öffentlichen Bestellung und Vereidigung gefasst:
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Sachverständigen-Verzeichnisse

 

21. Sachverständigentag 2024

Donnerstag, 30.05.2024 in Chemnitz

Anmeldeschluss: 08.05.2024

Anträge

Nicht vergessen:

Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
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Informationen zur öffentlichen Bestellung

  • Sachgebiete Sachverständigenwesen – Zuständigkeiten der Ingenieurkammer Sachsen und der IHK
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Häufig gestellte Fragen zum Sachverständigenwesen

Muss ich nun meinen Status als IHK-Sachverständiger über die Ingenieurkammer Sachsen erneuern lassen?
Nein, erst Ihre Wiederbestellung in einem Fachgebiet des Ingenieurwesens erfolgt über die Ingenieurkammer Sachsen, im Bauwesen gemeinsam mit der Architektenkammer Sachsen.
Muss ich im Fall der Bestellung zum Sachverständigen Mitglied bei der Ingenieurkammer Sachsen werden?
Nein, eine Mitgliedschaft zusätzlich zur Eintragung in eine der durch die Ingenieurkammer Sachsen geführten Listen (auch der ö.b.u.v. Sachverständigen) ist keine Pflicht, sondern rein freiwillig.
Werde ich nach der Neuordnung des Sachverständigenwesens von den bundesweiten Sachverständigenlisten gestrichen?
Nein, sämtliche Sachverständige werden auch in Zukunft in den einschlägigen bundesweiten Listen geführt. Außerdem wird die Ingenieurkammer Sachsen eine zusätzliche Liste sächsischer Ingenieursachverständiger einführen und durch umfangreiche Werbemaßnahmen bekannt machen.
Und wie erhalte ich künftig als Sachverständiger Aufträge?
Besonderes Augenmerk der Ingenieurkammer Sachsen gilt der sachkundigen Beratung der potentiellen Auftraggeber der Sachverständigen (Verbraucher, Gerichte, Rechtsanwälte, Notare). Neben den in den Fachlisten der Kammer gebündelten Planern/Entwicklern, Ausführenden und Gutachtern werden auch Sachverständigen- und Ingenieurfachverbände zur Mitwirkung eingeladen. Dieses Gesamtnetzwerk der Ingenieur-Fachkompetenz ist die beste Gewähr, für das jeweilige Problem des Verbrauchers das richtige „Sachgebiet“ bzw. den richtigen Sachverständigen aufzufinden.
Reicht in Zukunft der Nachweis eines abgeschlossenen Ingenieurstudiums zur Befähigung als Sachverständiger?
Ein abgeschlossenes Ingenieurstudium ist lediglich der erste Schritt zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Ingenieur-Sachverständiger. Die Qualitätsmarke „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ wird – wie auch bisher – durch das Institut für Sachverständigenwesen (IfS) begründet. An dessen Vorgaben wird sich – wie alle anderen Bestellungskörperschaften bundesweit – selbstverständlich auch die Ingenieurkammer Sachsen halten. Neben dem erfolgreich abgeschlossenen Ingenieurstudium sind deshalb u.a. Berufserfahrung sowie die bestandene Prüfung zur sog. „besonderen Fachkunde“ an einem der bundesweiten Prüfungs-Ausschüsse nachzuweisen.
Wie ändert sich das Bestellungsverfahren?
Am reinen Bestellungsverfahren ändert sich inhaltlich nichts. Die unter „Frage 5“ erläuterte Prüfung der Eignungskriterien bleibt weiterhin erhalten. Darüber hinaus strebt die Ingenieurkammer Sachsen ein unbürokratisches, effizientes und schlankes Verfahren an, bei welchem die eingereichten Unterlagen rasch durch den eigenen Sachverständigen- bzw. Eintragungsausschuss bearbeitet werden.
Ist die Unabhängigkeit des Bestellungsverfahrens gewährleistet?
Die Ingenieurkammer Sachsen unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Rechtsaufsicht des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. Außerdem wird der das Verfahren führende Eintragungsausschuss nicht durch die Ingenieurkammer selbst, sondern durch die Rechtsaufsicht bestellt und von einem unabhängigen, zum Richteramt befähigten Juristen geführt. Die Unabhängigkeit des Verfahrens ist also garantiert.
Wo reiche ich Anträge ein?

Ihre Unterlagen senden Sie bitte an:

Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden

Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

Laura Schäfer B.A.
Referatsleiterin Eintragungswesen und Sachverständigenwesen

0351 43833-69
schaefer@ing-sn.de

Paul Schöne LL.B.
Sachbearbeiter Eintragungswesen und Sachverständigenwesen

0351 43833-70
schoene@ing-sn.de