Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Das Bestellungs- und Vereidigungsrecht für Sachverständige im Ingenieurwesen liegt im Freistaat allein bei der Ingenieurkammer Sachsen. Im Bauwesen ist neben der Ingenieurkammer ebenso die Architektenkammer Sachsen für die Eintragung von Sachverständigen zuständig. Beide Kammern sind Mitglied im Institut für Sachverständigenwesen (IfS) und gewährleisten ein zügiges und qualitativ effizientes Bestellungsverfahren.
Nutzen Sie zur Antragstellung bitte die folgenden Formulare (PDF-Format) und senden Sie diese vollständig ausgefüllt an:
Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden
Nachwuchsgewinnung
Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. ( BVS) bietet Informationen, Netzwerke und Mentoringprogramme insb. für junge an der Tätigkeit der ö. b. u. v. Sachverständigen Interessierten an.
Informationen dazu finden Sie auf der Seite des BVS.
Vorläufiges Verfahren für die erneute Bestellung
- Infolge der Coronapandemie wurde der folgende Beschluss für das vorläufige Verfahren zur erneuten öffentlichen Bestellung und Vereidigung gefasst:
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Sachverständigen-Verzeichnisse
- Sachverständigen-Verzeichnis der IHK
svv.ihk.de (externe Seite)
- Eingetragene ö.b.u.v. Sachverständige:
Expertensuche der Ingenieurkammer Sachsen
Anträge
Nicht vergessen:
Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
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Informationen zur öffentlichen Bestellung
- Merkblatt – öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen
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- Sachverständigenordnung (SVO) der Ingenieurkammer Sachsen
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- Sachgebiete Sachverständigenwesen – Zuständigkeiten der Ingenieurkammer Sachsen und der IHK
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- Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen
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Häufig gestellte Fragen zum Sachverständigenwesen
Muss ich nun meinen Status als IHK-Sachverständiger über die Ingenieurkammer Sachsen erneuern lassen?
Muss ich im Fall der Bestellung zum Sachverständigen Mitglied bei der Ingenieurkammer Sachsen werden?
Werde ich nach der Neuordnung des Sachverständigenwesens von den bundesweiten Sachverständigenlisten gestrichen?
Und wie erhalte ich künftig als Sachverständiger Aufträge?
Reicht in Zukunft der Nachweis eines abgeschlossenen Ingenieurstudiums zur Befähigung als Sachverständiger?
Wie ändert sich das Bestellungsverfahren?
Ist die Unabhängigkeit des Bestellungsverfahrens gewährleistet?
Wo reiche ich Anträge ein?
Ihre Unterlagen senden Sie bitte an:
Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden
Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle
Laura Schäfer B.A.
Referatsleiterin Eintragungswesen und Sachverständigenwesen
0351 43833-69
schaefer@ing-sn.de
Paul Schöne LL.B.
Referent Eintragungswesen und Sachverständigenwesen
0351 43833-70
schoene@ing-sn.de