Die Ingenieurkammer Sachsen
Die Ingenieurkammer Sachsen ist die einzige gesetzlich legitimierte Interessenvertretung sächsischer Ingenieure aller Fachrichtungen. Sie arbeitet als Körperschaft des öffentlichen Rechts selbstverwaltet und ausschließlich beitragsfinanziert.
Die Ingenieurkammer ist dabei Partner für Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Politik, Plattform für das Engagement ihrer Mitglieder sowie Dienstleister für ihre Mitglieder. Zugleich unterstützt die Ingenieurkammer Sachsen Ihre Mitglieder bei der Rechtsberatung, in Fragen der Berufspolitik und des Marketings für Ingenieure, bei der Ingenieurversorgung durch ein attraktives Versorgungswerk sowie bei der Fortbildung durch qualifizierte Angebote der Freien Akademie der Ingenieure.
Die Rechtsaufsicht für die Ingenieurkammer Sachsen übt das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) aus. Die wesentlichen organisations- und berufsrechtlichen Regelungen finden Sie unter dem Menüpunkt Recht / Gesetze und Verordnungen.
Die Ingenieurkammer Sachsen unterhält derzeit eine Hauptgeschäftsstelle in Dresden sowie ein Regionalbüro in Chemnitz:
Geschäftsstelle Dresden
Annenstraße 10 (4. OG)
01067 Dresden
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag, 08:00 bis 15:00 Uhr
0351 43833-60
0351 43833-80
post@ing-sn.de
Regionalbüro Chemnitz
An der Markthalle 4 (2. OG)
09111 Chemnitz
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung.
0371 69021-20
(Rufumleitung auf Geschäftsstelle Dresden,
wenn das Büro nicht besetzt ist.)
Unsere (öffentlich-rechtlichen) Aufgaben
Schwerpunkt der Arbeit ist die Existenzsicherung unserer Mitglieder – angefangen von dem notwendigen Investitionsrahmen für Erhaltung und Ausbau der Infrastruktur in Sachsen über effiziente Vergabeverfahren bis hin zu einer der Qualifikation und Verantwortung entsprechenden leistungsgerechten Honorierung.
Es ist doch absurd, wenn Vergabeverfahren heute oftmals mehr kosten als die zu vergebende Leistung oder Ingenieure mit Stundensätzen unter denen von Lackierern honoriert werden!
Auch ein Berufsrecht wie es andere freie Berufe längst haben – hohe Qualifikation, z.B. einen Master- oder Dipl.-Ing. Grad als Voraussetzung für das Führen der Berufsbezeichnung – sowie ein Berufsausübungsrecht gebunden an die entsprechende Qualifikation stehen auf der Tagesordnung. Die Ingenieurkammer Sachsen erfüllt darüber hinaus als Körperschaft des öffentlichen Rechts einen öffentlich-rechtlichen Auftrag, der im Gesetz über die Errichtung einer Ingenieurkammer und zum Schutz der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ingenieurgesetz – SächsIngG) geregelt ist. Dazu gehören u. a.: die Prüfung, Anerkennung und Qualifizierung für Beratende Ingenieure, Bauvorlageberechtigte Ingenieure, Qualifizierte Brandschutzplaner, Qualifizierte Tragwerksplaner, Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie Prüfsachverständige.
Des Weiteren ist die Ingenieurkammer Sachsen zuständig für die Anerkennung inländischer und ausländischer Ingenieurabschlüsse und überwacht die Einhaltung und Erfüllung der Berufspflichten.
Unsere Mitglieder und Gremien
Zu unseren mehr als 3.000 Mitgliedern zählen Ingenieure aller Fachrichtungen, die als Freiberufler, Selbständige, Angestellte oder Beamte tätig sind. Die Mehrzahl der Selbständigen ist als Beratender Ingenieur tätig. Diese gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung ist ein Qualitätssiegel für freiberufliche Ingenieure und garantiert Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit.
Die Ingenieurkammer Sachsen vertritt ca. 10.000 Mitarbeiter in den Ingenieurbüros der selbständigen Mitglieder. Diese Ingenieurbüros erwirtschaften insgesamt ca. 450 Mio. EUR Umsatz im Jahr. Sie erbringen Leistungen in den Bereichen Beratung, Planung und Überwachung für ca. 5,6 Mrd. EUR Bauvolumen im Jahr für öffentliche und private Auftraggeber.
Die Interessen der Mitglieder werden gewahrt durch die Vertreterversammlung, den Vorstand (mit dem Kammerpräsidenten an der Spitze) sowie zahlreiche Fachausschüsse, in denen Kammermitglieder ehrenamtlich mitarbeiten.
Die Vertreterversammlung ist das höchste Gremium der Ingenieurkammer Sachsen. Sie wird aller vier Jahre direkt von den Mitgliedern gewählt und besteht derzeit aus 27 Vertretern. Aus der Vertreterversammlung geht zudem der Vorstand inkl. dem Präsidium der Ingenieurkammer hervor. Die ehrenamtliche Mitarbeit in den Fachausschüssen steht allen Mitgliedern offen.
Vertretungen und internationale Kooperationen
Die Ingenieurkammer Sachsen ist Mitglied der Bundesingenieurkammer, die die Interessen von ca. 43.000 Ingenieuren der 16 Länderingenieurkammern vertritt, und im AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.). Auf europäischer Ebene werden die sächsischen Interessen im ECEC (Europäischer Rat der Ingenieurkammern) vertreten.
Die Ingenieurkammer Sachsen hat Kooperationsverträge mit Ingenieurkammern in Bulgarien, Niederschlesien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Schwerpunkte der Kooperation sind die Zusammenarbeit bei Aus- und Weiterbildung, Rechts- und Honorarfragen sowie im Wettbewerbswesen.