Anerkennung von ausländischen Ingenieurabschlüssen
Wichtige Hinweise für Antragsteller:
Die Ingenieurkammer Sachsen ist gemäß § 1 SächsIngG ausschließlich zuständig für die Prüfung und Anerkennung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“.
Zur Anerkennung Ihres Ingenieurabschlusses nutzen Sie bitte die weiter unten aufgeführten Formulare (PDF-Format).
Ihren vollständigen und ausgefüllten Antrag senden Sie per Post an:
Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden
Sprechzeiten
Bei Fragen zum Verfahren oder speziell zur Antragstellung, die Sie nicht telefonisch oder per E-Mail stellen wollen, vereinbaren Sie bitte stets einen Termin.
Ohne Termin kann keine persönliche Beratung erfolgen.
Ebenso vereinbaren Sie bitte stets einen Termin, wenn Sie Unterlagen persönlich abgeben möchten.
Bitte beachten Sie, dass die Gespräche in deutscher Sprache stattfinden. Gern können Sie einen Berater / Dolmetscher mitbringen.
Zur Terminvereinbarung oder für sonstige Nachfragen steht Ihnen folgender Ansprechpartner zur Verfügung
Paul Schöne LL.B.
Referent Eintragungswesen und Sachverständigenwesen
0351 43833-70
schoene@ing-sn.de
Gebühren
Für das Prüfungs- und Anerkennungsverfahren entstehen Kosten in Höhe von 360,00 Euro.
Grundlage dafür sind Abschnitt 1 und 5.1 der Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen vom 11.04.2019, in der zuletzt geänderten Fassung.
Bei Versagung oder Ablehnung des Antrags auf Anerkennung sowie Rücknahme der Antragsunterlagen werden angefallene Gebühren gem. Abschnitt 5.1 und 6.1 der Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen erhoben.
Antragsunterlagen
Bitte achten Sie bei Antragstellung darauf, dass alle hier aufgeführten bzw. benannten Unterlagen vollständig ausgefüllt und in der entsprechenden Form eingereicht werden.
Unvollständig oder falsch eingereichte Unterlagen führen zur Verzögerung des Prüfungs- und Anerkennungsverfahrens.
Teil 3: Weitere Antragsunterlagen
Wichtig: Wir bitten Sie, keine Originaldokumente einzureichen.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen nebst vorstehendem Antrag und Erklärung:
Zur Person
- Tabellarischer Lebenslauf.
- Beglaubigte Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Reiseausweises.
- Beglaubigte Kopie des Aufenthaltstitels zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (nur bei nicht EU/EWR-Staatsbürgern)
- Beglaubigte Kopie der Ehe-/Scheidungsurkunde (bei Namensänderung).
Zum Studium
- Beglaubigte Kopie der in Originalsprache abgefassten Urkunde über die Verleihung eines Grades oder einer Berufsbezeichnung.
- Beglaubigte Kopie der deutschen Übersetzung der Urkunde über die Verleihung eines Grades oder einer Berufsbezeichnung.
- Beglaubigte Kopie des in Originalsprache vollständigen Prüfungszeugnisses (Fächer- und Notenübersicht).
- Beglaubigte Kopie der deutschen Übersetzung des vollständigen Prüfungszeugnisses (Fächer- und Notenübersicht).
Übersetzungen in die deutsche Sprache müssen gemäß Sächsischen Ingenieurgesetz (SächsIngG) und Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (SächsBQFG) von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt werden.
Zur Erwerbstätigkeit
- Meldebescheinigung des Wohnortes (wenn der Wohnsitz in EU- oder EWR-Staat ist) oder
- Beglaubigte Kopie des Arbeitsvertrags bei einem Arbeitgeber im Freistaat Sachsen oder
- Vorlage eines Geschäftskonzeptes.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Anerkennungsverfahrens weitere Unterlagen nachgefordert werden können.
Weitere Informationen
Anabin Datenbank der Kultusministerkonferenz (Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse):
Anabin Datenbank (externe Seite)
Hinweise zur Beglaubigung
Wichtig: Beglaubigte Dokumente dürfen nicht als Kopie eingereicht werden.
Form der Beglaubigung:
Beglaubigte Kopien müssen folgende Merkmale enthalten:
- Abdruck des Dienstsiegels,
- Beglaubigungsvermerk, der bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt,
- Datum der Beglaubigung und
- Unterschrift der beglaubigenden Person.
Beglaubigungen führen u. a. Stadtverwaltungen/Bürgerbüros, Finanzämter oder auch Notare durch.
Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden diese Beglaubigungen von deutschen Botschaften oder Konsulaten durchgeführt.
Übersetzung
Laut Sächsischen Ingenieurgesetz ist Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, eine deutsche Übersetzung beizufügen, die von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt worden ist.
Bitte achten Sie bei den Übersetzungen Ihrer Studienunterlagen auf die Einhaltung dieser Form.
Über das folgende Portal des Hessischen Ministeriums der Justiz im Auftrag des Bundes und der Länder, finden Sie entsprechend öffentlich bestellte und oder beeidigte Dolmetscher und Übersetzer:
Visa und Einreise
Über die folgenden Links erhalten Sie Informationen der Bundesregierung zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
Visum und Aufenthalt:
Allgemeine Informationen der Bundesregierung (externe Seite)
Wer benötigt ein Visum:
Informationen der Bundesregierung (externe Seite)
Arbeiten und Leben in Deutschland – Fragenkatalog des Auswärtigen Amtes:
Zum Fragenkatalog des AA (externe Seite)
Verfahrensweise bei der Beantragung eines Arbeitsvisums:
Informationen des Auswärtigen Amtes (externe Seite).
Rechtliches
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Weiter zum Bundesamt für Justiz (externe Seite).
Sächsisches Ingenieurgesetz (SächsIngG)
Weiter zu REVOSax (externe Seite).
Sächsisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (SächsBQFG)
Weiter zu REVOSax (externe Seite).
Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Weiter zu REVOSax (externe Seite).
Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen:
als PDF herunterladen
Nach der Anerkennung – Wie kann es weitergehen?
Stellenbörse
Nach dem erfolgreichen Anerkennungsverfahren können wir Sie in unserer Stellenbörse mit einem entsprechenden Gesuch veröffentlichen. Die Veröffentlichung in unserer Stellenbörse ist kostenfrei.
Dazu benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:
- Kontaktinformationen (E-Mail, Telefonnr. und Postanschrift)
- Beschreibungstext, was für eine Stelle Sie suchen und wo Ihre Fähigkeiten liegen
Ihre Ansprechpartnerin für Stellengesuche:
Dipl.-Ing. Annett Dörfel
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
0351 43833-66
doerfel@ing-sn.de
Mitgliedschaft
Nach Ihrer erfolgreichen Anerkennung können Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Sachsen stellen.
Unter der Rubrik Mitgliedschaft finden Sie alle Informationen zur Antragstellung und den Vorteilen einer Mitgliedschaft.
Listeneintragungen
Wenn Sie einen entsprechenden Beruf ausüben, haben Sie zudem die Möglichkeit, in von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Listen eingetragen zu werden, die Ihnen ggfs. beruflich bislang verschlossene Türen öffnen können.
Alle Informationen zu den von uns geführten Listeneintragungen finden Sie unter der Rubrik Eintragungen.
Ihr Ansprechpartner in der Geschäftsstelle
Paul Schöne LL.B.
Referent Eintragungswesen und Sachverständigenwesen
0351 43833-70
schoene@ing-sn.de