Anerkennung von ausländischen Ingenieurabschlüssen
Wichtige Hinweise für Antragsteller:
Die Ingenieurkammer Sachsen ist gemäß § 1 SächsIngG ausschließlich zuständig für die Prüfung und Anerkennung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“.
Zur Anerkennung Ihres Ingenieurabschlusses nutzen Sie bitte die weiter unten aufgeführten Formulare (PDF-Format).
Do you have problems understanding the German social system?
You can find information on the German social security system on this page (external information page of the Techniker Krankenkasse).
Informationen zum deutschen Sozialversicherungssystem können Sie auf dieser Seite finden (externe Seite zur Techniker Krankenkasse).
Sprechzeiten
Bei Fragen zum Verfahren oder speziell zur Antragstellung, die Sie nicht telefonisch oder per E-Mail stellen wollen, vereinbaren Sie bitte stets einen Termin.
Ohne Termin kann keine persönliche Beratung erfolgen.
Ebenso vereinbaren Sie bitte stets einen Termin, wenn Sie Unterlagen persönlich abgeben möchten.
Bitte beachten Sie, dass die Gespräche in deutscher Sprache stattfinden. Gern können Sie einen Berater / Dolmetscher mitbringen.
Zur Terminvereinbarung oder für sonstige Nachfragen steht Ihnen folgender Ansprechpartner zur Verfügung
Paul Schöne LL.B.
Referent Berufsrecht und Finanzen
0351 43833-70
schoene@ing-sn.de
Gebühren
Für das Prüfungs- und Anerkennungsverfahren entstehen Kosten in Höhe von 360,00 Euro.
Grundlage dafür sind Abschnitt 1 und 5.1 der Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen vom 11.04.2019, in der zuletzt geänderten Fassung.
Bei Versagung oder Ablehnung des Antrags auf Anerkennung sowie Rücknahme der Antragsunterlagen werden angefallene Gebühren gem. Abschnitt 5.1 und 6.1 der Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen erhoben.
Angaben online ausfüllen und absenden:
Bitte achten Sie beim Ausfüllen dieses Formulars darauf, dass alle von Ihnen gemachten Angaben korrekt und die hochgeladenen Unterlagen vollständig und lesbar sind.
Unvollständig oder falsch eingereichte Unterlagen führen zur Verzögerung des Prüfungs- und Anerkennungsverfahrens.
Angaben zur Antragstellung online ausfüllen und absenden:
Antragsunterlagen postalisch oder per Mail einreichen:
Bitte achten Sie bei Antragstellung darauf, dass alle hier aufgeführten bzw. benannten Unterlagen vollständig ausgefüllt und in der entsprechenden Form eingereicht werden.
Unvollständig oder falsch eingereichte Unterlagen führen zur Verzögerung des Prüfungs- und Anerkennungsverfahrens.
Teil 3: Weitere Antragsunterlagen
Wichtig: Wir bitten Sie, keine Originaldokumente einzureichen.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen nebst vorstehendem Antrag und Erklärung:
Zur Person
- Tabellarischer Lebenslauf.
- Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Reiseausweises.
- Kopie des Aufenthaltstitels zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (nur bei nicht EU/EWR-Staatsbürgern)
- Kopie der Ehe-/Scheidungsurkunde (bei Namensänderung).
Zum Studium
- Kopie der in Originalsprache abgefassten Urkunde über die Verleihung eines Grades oder einer Berufsbezeichnung.
- Kopie der deutschen Übersetzung der Urkunde über die Verleihung eines Grades oder einer Berufsbezeichnung.
- Kopie des in Originalsprache vollständigen Prüfungszeugnisses (Fächer- und Notenübersicht).
- Kopie der deutschen Übersetzung des vollständigen Prüfungszeugnisses (Fächer- und Notenübersicht).
Übersetzungen in die deutsche Sprache müssen gemäß Sächsischen Ingenieurgesetz (SächsIngG) und Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (SächsBQFG) von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt werden.
Zur Erwerbstätigkeit
- Meldebescheinigung des Wohnortes (wenn der Wohnsitz in EU- oder EWR-Staat ist) oder
- Kopie des Arbeitsvertrags bei einem Arbeitgeber im Freistaat Sachsen oder
- Vorlage eines Geschäftskonzeptes.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Anerkennungsverfahrens weitere Unterlagen nachgefordert werden können.
Weitere Informationen
Anabin Datenbank der Kultusministerkonferenz (Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse):
Anabin Datenbank (externe Seite)
Übersetzung
Laut Sächsischen Ingenieurgesetz ist Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, eine deutsche Übersetzung beizufügen, die von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt worden ist.
Bitte achten Sie bei den Übersetzungen Ihrer Studienunterlagen auf die Einhaltung dieser Form.
Über das folgende Portal des Hessischen Ministeriums der Justiz im Auftrag des Bundes und der Länder, finden Sie entsprechend öffentlich bestellte und oder beeidigte Dolmetscher und Übersetzer:
Visa und Einreise
Über die folgenden Links erhalten Sie Informationen der Bundesregierung zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
Visum und Aufenthalt:
Allgemeine Informationen der Bundesregierung (externe Seite)
Wer benötigt ein Visum:
Informationen der Bundesregierung (externe Seite)
Arbeiten und Leben in Deutschland – Fragenkatalog des Auswärtigen Amtes:
Zum Fragenkatalog des AA (externe Seite)
Verfahrensweise bei der Beantragung eines Arbeitsvisums:
Informationen des Auswärtigen Amtes (externe Seite).
Rechtliches
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Weiter zum Bundesamt für Justiz (externe Seite).
Sächsisches Ingenieurgesetz (SächsIngG)
Weiter zu REVOSax (externe Seite).
Sächsisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (SächsBQFG)
Weiter zu REVOSax (externe Seite).
Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Weiter zu REVOSax (externe Seite).
Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen:
als PDF herunterladen
Nach der Anerkennung – Wie kann es weitergehen?
Ingenieurausweis
Wenn Sie nach erfolgtem Anerkennungsverfahren einen Ingenieurausweis erhalten wollen, übersenden Sie uns bitte unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer ein Passfoto – entweder im Original per Post oder digital per E-Mail an post@ing-sn.de
Ingenieurausweise werden stets per Sammelbestellung produziert, dadurch kann es mitunter zu Wartezeiten kommen, bis dieser Sie erreicht.
Stellenbörse
Nach dem erfolgreichen Anerkennungsverfahren können wir Sie in unserer Stellenbörse mit einem entsprechenden Gesuch veröffentlichen. Die Veröffentlichung in unserer Stellenbörse ist kostenfrei.
Dazu benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:
- Kontaktinformationen (E-Mail, Telefonnr. und Postanschrift)
- Beschreibungstext, was für eine Stelle Sie suchen und wo Ihre Fähigkeiten liegen
Ihre Ansprechpartnerin für Stellengesuche:
Dipl.-Ing. Annett Dörfel
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
0351 43833-66
doerfel@ing-sn.de
Mitgliedschaft
Nach Ihrer erfolgreichen Anerkennung können Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Sachsen stellen.
Unter der Rubrik Mitgliedschaft finden Sie alle Informationen zur Antragstellung und den Vorteilen einer Mitgliedschaft.
Listeneintragungen
Wenn Sie einen entsprechenden Beruf ausüben, haben Sie zudem die Möglichkeit, in von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Listen eingetragen zu werden, die Ihnen ggfs. beruflich bislang verschlossene Türen öffnen können.
Alle Informationen zu den von uns geführten Listeneintragungen finden Sie unter der Rubrik Eintragungen.
Ihr Ansprechpartner in der Geschäftsstelle
Paul Schöne LL.B.
Referent Berufsrecht und Finanzen
0351 43833-70
schoene@ing-sn.de