Anerkennung von ausländischen Ingenieurabschlüssen
Wichtige Hinweise für Antragsteller:
Die Ingenieurkammer Sachsen ist gemäß § 1 SächsIngG ausschließlich zuständig für die Prüfung und Anerkennung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“. Bei Fragen speziell zur Antragstellung vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 0351 43833-60 oder per E-Mail an post@ing-sn.de einen Termin. Ohne Termin kann keine persönliche Beratung erfolgen.
Für das Prüfungs- und Anerkennungsverfahren entstehen Kosten in Höhe von 360,00 EUR laut Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen.
Zur Anerkennung Ihres Ingenieurabschlusses nutzen Sie bitte die weiter unten aufgeführten Formulare (PDF-Format) und senden Sie diese vollständig ausgefüllt an:
Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden
Bei persönlicher Abgabe der vollständigen/kompletten Anträge bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung in unserer Geschäftsstelle unter 0351 43833-60 oder per E-Mail an post@ing-sn.de.
Sprechzeiten:
Die Sprechzeiten finden immer donnerstags zwischen 10 und 12 Uhr sowie zwischen 14 und 15:30 Uhr statt. Innerhalb dieser Zeitfenster ist eine Terminvereinbarung möglich.
Ohne einer Terminvereinbarung können keine Beratungen stattfinden. Die Gespräche finden in deutscher Sprache statt. Gern können Sie einen Berater / Dolmetscher mitbringen.
Einzureichende Unterlagen und Informationen
- Grundantrag:
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- Antrag auf Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ – Anerkennung gemäß §§ 1 und 34 SächsIngG:
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- Merkblatt – Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“:
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- Anabin Datenbank der Kultusministerkonferenz (Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse):
Anabin Datenbank (externe Seite)
Anerkennungszuschuss
Personen mit fehlenden finanziellen Mitteln und insbesondere Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation tätig sind, können ab sofort vom neuen Anerkennungszuschuss profitieren. Bis zu maximal 600,- EUR können für Übersetzungen, Beglaubigungen sowie Gebühren im Rahmen des Anerkennungsverfahrens beantragt werden. Ziel der Initiative ist es, eine bundesweit flächendeckende Förderung der Kosten für die Anerkennung ergänzend zu den bereits bestehenden Möglichkeiten der Finanzierung zu erproben.
In diesen Flyern finden Sie die wesentlichen Informationen und Links zu den notwendigen Antragsunterlagen sowie eine FAQ-Liste:
- Der Anerkennungszuschuss:
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- Anerkennungszuschuss – kurz erklärt (IBAS):
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Sie können sich bei Fragen direkt an die zentrale Förderstelle des Anerkennungszuschuss wenden.
Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Mühlenstraße 34/36
09111 Chemnitz
Telefon: 0371/ 43 31 12 22
E-Mail: anerkennungszuschuss@f-bb.de
Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle
Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Martina Ziegler
Stellv. Geschäftsführerin, Referatsleiterin Eintragungswesen und Mitglieder
0351 43833-77
ziegler@ing-sn.de