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INGletter Archiv

INGletter 21/2020 (vom 10.11.2020) - Inhaltsverzeichnis

Neufassung Sächsisches Ingenieurgesetz

Am 24. Oktober 2020 ist die überarbeitete Fassung des Sächsischen Ingenieurgesetzes in Kraft getreten.  Ausgangspunkt war die Anpassung des Gesetzes an eine europarechtliche Regelung. Im Zuge dieser Anpassungen konnte sich die Ingenieurkammer Sachsen erfolgreich in den Prozess der Konkretisierung für die Voraussetzungen zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ einbringen:

Die Neufassung des Begriffs der Eigenverantwortlichkeit gem. § 5 Abs. 5 SächsIngG beinhaltet die weitgehende sachliche Weisungsfreiheit bei der Ausübung von Ingenieurtätigkeiten sowie den Ausschluss des Einflusses Dritter auf die Ausübung von Ingenieurtätigkeiten. Anknüpfungspunkt für die Eigenverantwortlichkeit ist somit die Ingenieurtätigkeit des Beratenden Ingenieurs selbst und die inhaltlich an den ingenieurwissenschaftlichen Erkenntnissen orientierte  Art der Ausübung dieser Ingenieurtätigkeit. Diese ist zu trennen von einer etwaigen Stellung als Organ eines Ingenieurunternehmens (z.B. als GmbH-Geschäftsführer oder Vorstand einer AG, Gesellschafter und Geschäftsführer einer GbR, OHG); die einschlägigen Regelungen bestimmen das Innenverhältnis des Unternehmens und ggf. dessen Außenvertretung.

Mit der Neufassung des Begriffs der Unabhängigkeit gem. § 5 Abs. 6 SächsIngG wird eine Angleichung an die Regelungen in den Ingenieur- und Ingenieurkammergesetzen der anderen Bundesländer angestrebt. Es soll erreicht werden, dass eigene und fremde gewerbliche Interessen jeder Art von dem Unabhängigkeitsgebot erfasst werden.

„Mit der erfolgreichen Konkretisierung der Voraussetzungen für die geschützte Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ ist es gelungen, eines der Kernstücke des Sächsischen Ingenieurgesetzes an die Entwicklung einer immer vielseitiger werdenden Ausübung der Ingenieurstätigkeit anzupassen und damit auf hohem Niveau zukunftsfähig zu gestalten.“ äußert RA Nils Koschtial, Geschäftsführer der Ingenieurkammer Sachsen, der diese Anpassungen unterstützt und begrüßt.


HOAI 2021 verabschiedet

IKS kritisiert fehlenden Hinweis zur Angemessenheit der Honorare

Am 6. November hat der Bundesrat die HOAI 2021 verabschiedet, die somit zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Die nach dem EuGH-Urteil vom 4. Juli 2019 zunächst eingetretene Rechtsunsicherheit ist nunmehr beseitigt. Die HOAI bleibt auch in Zukunft eine verlässliche Grundlage für die Beschreibung und Kalkulation von Ingenieurleistungen. Für Bauphysiker, Geotechniker, Vermesser sowie Umweltplaner konnte darüber hinaus eine wichtige Verbesserung erreicht werden: Deren Fachplanungsleistungen sind, sofern in Anhang 1 fixiert, künftig den Grundleistungen der HOAI gleichgestellt.

Bei so vielen guten Nachrichten erscheint es wie ein Schönheitsfehler, dass man sich nicht zu einem Hinweis zur Angemessenheit der Honorare durchringen konnte. Immerhin findet sich ein solcher in der Begründung und in dem der neuen HOAI zugrunde liegenden ArchLG.

Doch handelt es sich tatsächlich nur um einen Schönheitsfehler? „Leider nicht, denn hier spiegelt sich eine Tendenz wider.“ resümiert der Vizepräsident der Ingenieurkammer Sachsen, Dr.-Ing. Hans-Jörg Temann: „Die Vergabe von Ingenieurleistungen wird immer häufiger auf das Kriterium „niedrigster Preis“ reduziert – auch und gerade bei öffentlichen Auftraggebern. So wird der gesetzlich vorgeschriebene Leistungswettbewerb sukzessive ausgehöhlt und auf überzogene Referenzanforderungen reduziert. Für die bewährten mittelständischen Bürostrukturen sind die Folgen solcher Entwicklungen fatal. Sie führen zur Erosion der wirtschaftlichen Basis, zu Personal- und Nachwuchsmangel, fehlender Nachfolge bis hin zu Geschäftsaufgaben.“

Die großen ökonomischen und ökologischen Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaft steht, lassen sich ohne qualifizierte, kreative und unabhängige Ingenieure nicht bewältigen. Qualität im Baubereich ist ohne angemessene Honorare nicht zu haben. Es wäre aus Sicht der Ingenieurkammer Sachsen ein wichtiges Zeichen gewesen, dies in der neuen HOAI zum Ausdruck zu bringen.

>> aus gegebenem Anlass bietet die Ingenieurkammer Sachsen ihren Mitgliedern und Listengeführten Ingenieuren ein kostenfreies Webinar zum Thema HOAI 2021


Stundensatz Prüfsachverständige

Das Sächsische Staatsministerium des Innern gibt am 12. November 2020 über das Amtsblatt Nr. 46/2020 den Stundensatz zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau bekannt.

Demnach beträgt der Stundensatz für die Vereinbarung von Honoraren für Bescheinigungsaufträge nach § 41 Absatz 2 Satz 4 Durchführungsverordnung zur SächsBO ab 1. Januar 2021: 106,00 €.

3. Umfrage zu Corona-Auswirkungen

Die Corona-Pandemie bestimmt weiterhin maßgeblich unseren (Arbeits-)Alltag und erfordert ständiges Handeln unter unsicheren Bedingungen. Um sowohl im berufspolitischen Rahmen als auch bei der Gestaltung eigener Angebote an die Kammermitglieder stets auf möglichst aktuelle Daten zur wirtschaftlichen Situation des Berufsstands zurückgreifen zu können, wird nun zum inzwischen dritten Mal eine gemeinsame bundesweite Befragung von Ingenieur- und Architektenkammern durchgeführt.

Wir laden Sie herzlich ein, sich an dieser Befragung zu beteiligen. Die Teilnahme an der Umfrage wird ca. 10 Minuten Zeit in Anspruch nehmen. Sollte Ihr Büro mehrere Inhaber / Partner haben, stimmen Sie sich bitte untereinander ab, damit der Fragebogen für Ihr Büro nur einmal ausgefüllt wird.

Die Befragung wird vom 09.11. bis zum 15.11.2020 als Online-Befragung durchgeführt.

Wir versichern, dass Ihre Angaben vollständig anonymisiert, per ssl-Verfahren verschlüsselt und ausschließlich zum Zwecke dieser Untersuchung verwendet werden.

Wenn Sie sich über die Ergebnisse der bisherigen Befragungen zur Corona-Pandemie informieren möchten: Eine Zusammenfassung der zentralen Erkenntnisse aus den ersten beiden Befragungswellen finden Sie hier oder unter www.bingk.de.

Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung.


Bundesingenieurkammer warnt vor Engpässen bei Verkehrsinfrastrukturbau

Mit großer Besorgnis hat die Bundesingenieurkammer auf Meldungen reagiert, wonach es eine erhebliche Unterfinanzierung beim Verkehrsinfrastrukturbau geben soll.

In der Pressemitteilung der BIngK heißt es dazu: „Die Verkehrswege in Deutschland, vor allem die Autobahnen, sind zum Teil in einem desolaten Zustand. Schuld daran ist der massive Investitions-und Sanierungsstau der letzten Jahre und Jahrzehnte“, sagte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp. „Umso erfreuter haben wir seinerzeit den von der Bundesregierung angekündigten Hochlauf im Infrastrukturbereich zur Kenntnis genommen. Diese sehr positiven Ansätze dürfen nun nicht verwässert werden. Deutschland braucht ein funktionierendes Straßennetz. Es ist die Lebensader der deutschen Wirtschaft. Und wir brauchen hierfür eine handlungsfähige Autobahn GmbH. Gerade in den aktuell schwierigen Zeiten muss die Bundesregierung hier ein klares und deutliches Zeichen im Sinne der Investionssicherheit setzen“, so der Präsident der Bundesingenieurkammer abschließend.

Renovierungswelle der KOM zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden

Wie die BIngK am 27.10.2020 mitteilte, hat die Europäische Kommission am 14. Oktober 2020 mit der Veröffentlichung der sog. Renovierungswelle (Renovation Wave) den Weg für die anstehende Novellierung europäischer Gesetzgebung im Jahr 2021 aufgezeigt. Die EU-Kommission will mindestens eine Verdoppelung der Sanierungsrate auf 2% in Europa in den nächsten 10 Jahren erzielen.

In der Mitteilung wird aufgezeigt, welche grundlegenden Veränderungen benötigt werden, um die Wärmewende im Gebäudesektor voranzutreiben und die Klimaschutzziele im Gebäudesektor für das Jahr 2030 zu erreichen. Folgende Maßnahmen werden dafür angestoßen:

Neufassung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) und der Energieeffizienzrichtlinie (EED) in 2021:

  • Schrittweise Einführung verbindlicher Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz bestehender Gebäude
  • Überarbeitung der Energieausweise
  • Anforderungen an die Gebäuderenovierung auf alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung ausdehnen

Dazu sollen die Finanzmittel zur Gebäuderenovierung massiv erhöht und gezielter eingesetzt werden. Durch technische Unterstützung und gezielte Beratung sollen diese Mittel für tiefgreifende Sanierungstätigkeiten besser zugänglich gemacht werden. Unter anderem soll im Rahmen der Überarbeitung der Bauprodukteverordnung auf die Nachhaltigkeitsbilanz von Bauprodukten eingegangen und bis 2023 ein bis zum Jahr 2050 reichender Fahrplan entwickelt werden, wie die CO2-Emissionen während des gesamten Lebenszyklus von Gebäuden gesenkt werden sollen.

Ferner will die Kommission gemeinsam mit den Normungsorganisationen die Arbeit an Normen für die Klimaresilienz von Gebäuden noch stärker vorantreiben.


VFIB-Mitgliederversammlung wählt neuen Vorstand

Bei der VFIB-Mitgliederversammlung am 27.10.2020 wurde in Würzburg turnusmäßig ein neuer Vorstand gewählt. Außerdem wurden drei neue ordentliche Mitglieder aufgenommen.

Beim VFIB-Vorstand gab es erwartungsgemäß größere Veränderungen, da 4 von 8 Vorstandsmitgliedern ausgeschieden sind und durch neue Mitglieder ersetzt wurden. Neuer Vorstandsvorsitzender ist MR Dipl.-Ing. Lutz Mandel vom Bayerischen Ministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr. Dipl.-Ing. Olaf Reibetanz, Mitglied der Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Sachsen, ist neuer stellvertretender Vorsitzender des VFIB. Die komplette Übersicht über die Mitglieder des Vorstandes sowie nähere Informationen und einen Bericht zur Mitgliederversammlung finden Sie im 55. Newsletter des VFIB.


Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - VBI nimmt Stellung

VBI-Stellungnahme zu ausgewählten Aspekten der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie

In seiner Stellungnahme zur erneut angepassten Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung unterstützt der Verband Beratender Ingenieure (VBI) die Bestrebungen, in Deutschland künftig saubere, klimafreundliche Energie zu produzieren, allerdings müssen Umlagen und Steuern auf den Strompreis transparent und fair gestaltet werden und mittelfristig deutlich sinken.

Der VBI fordert außerdem, die Digitalisierung konsequent voran zu treiben, um Deutschlands Konkurrenzfähigkeit auf dem Weltmarkt zu stärken. Außerdem könne das Ziel des klimaneutralen Gebäudebestandes nur erreicht werden, wenn neben dem Neubau der energetischen Sanierung und Umnutzung des Gebäudebestands mehr Unterstützung durch die Regierung zugestanden werde, heißt es in der Stellungnahme.


Deutscher Ingenieurbaupreis 2020 - Preisverleihung findet virtuell statt

Den Deutschen Ingenieurbaupreis 2020 gewann das Ingenieurbüro KREBS + KIEFER Ingenieure GmbH aus Karlsruhe mit dem Projekt Kienlesbergbrücke in Ulm. Die Verleihung findet in diesem Jahr aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ausschließlich virtuell statt.

Verliehen wird der Staatspreis durch Baustaatssekretärin Anne Katrin Bohle (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat), Petra Wesseler (Präsidentin des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung) sowie Dr.-Ing. Heinrich Bökamp (Präsident der Bundesingenieurkammer).

Das Video der Preisverleihung wird ab dem 24. November 2020 auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat (BMI), des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) sowie der Bundesingenieurkammer zur Verfügung stehen.

Existenzgründung und Verkauf des Ingenieurbüros: Sprechstunde am 19.11.2020

Die nächste Sprechstunde der Ingenieurkammer Sachsen zu den Themen Existenzgründung, Unternehmensnachfolge, Fördermittelberatung, Finanzierung und Kalkulation findet statt am 19.11.2020 (16.00 – 18.00 Uhr). In der Sprechstunde stehen Ihnen professionelle Berater mit langjährigen betriebswirtschaftlichen Erfahrungen für ein Erstgespräch zur Verfügung. Diese Beratung ist für Kammermitglieder kostenfrei. Bei Interesse melden Sie sich bitte an unter 0351 43833-71 oder post@ing-sn.de.

Seminare
30.11.2020

Webinar – Aktuelle Entwicklung zur HOAI



04.12.2020

Webinar – Das neue Gebäudeenergiegesetz GEG



08.12.2020

Webinar – Basiswissen Brandschutz



Veranstaltungen



Weitere Seminare und Veranstaltungen finden Sie unter www.ing-sn.de/kalender.