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INGletter Archiv

INGletter 8/2020 (vom 28.04.2020) - Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Auswirkungen von COVID-19 auf Ingenieurverträge - Webinar am 30. April

Deutschland durchlebt derzeit eine nie dagewesene wirtschaftliche Ausnahmesituation. Diese durchdringt alle Branchen, so auch den Baubereich. Wie kann man Ansprüche sichern und Forderungsausfälle vermeiden? Welche Auswirkungen auf das Honorar und bestehende Verträge sind zu beachten? Was gibt es künftig bei Verträgen zu beachten? Unser Referent Dr. RA Reik Kalnbach (FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht) gibt am 30. April im Rahmen eines Webinars der Ingenieurkammer Sachsen anhand derzeitiger Erkenntnisse eine Orientierung der geltenden Rechtslage.


Krise als Chance nutzen - Förderung von IT-Projekten - Webinar am 30. April und 7. Mai

Die Krise als Chance nutzen und angedachte IT Projekte planen oder direkt umsetzen: Dabei geht es nicht nur um akute Projekte, sondern auch um Themen, die Sie in den kommenden 12 Monaten erwarten. Wie der Staat Sie dabei unterstützt, erfahren Sie am 30. April und 7. Mai in einem Webinar. Der Ausrichter und Rahmenvertragspartner der Ingenieurkammer Sachsen – bauplanungen.de – hat dazu den Wirtschaftsinformatiker und ö.b.u.v. Sachverständigen Sebastian Krampe als Referenten gewinnen können. Kammermitglieder und Interessierte sind recht herzlich zu dem Webinar eingeladen. Ihre Zugangsdaten fordern Sie bitte an unter service@bauplanungen.de.

Elektronischer Bauantrag kommt in Sachsen

In Sachsen soll in ein bis zwei Jahren der elektronische Bauantrag Praxis sein. “Wir sind gerade dabei, ihn einzuführen.”, sagte Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt vergangene Woche. Der Freistaat sei in gewisser Weise Vorreiter und erwarte im Zuge dessen eine erhebliche Beschleunigung von Prozessen beim öffentlichen und privaten Bauen. “Es gibt dafür eine ganz große Bereitschaft bei Baubehörden in Landkreisen und Städten.” Die nötigen Schnittstellen zwischen Behörden und Planungsbüros seien geschaffen, der Probelauf beginne wahrscheinlich mit einem Landkreis als Partner. Laut Schmidt wird auch in Krisenzeiten geprüft, wo Vereinfachung und Beschleunigung möglich ist. Es gehe darum, Verzögerungen abzubauen, auch auf Dauer, die durch Bürokratie oder falsche Strukturen entstanden. Öffentliche Verfahren dürften nicht ins Stocken geraten, weil Behörden geschlossen seien. Zudem sollten Planungsvorläufe geschaffen und auch mit Blick auf die nächsten Jahre die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Umfrage der BIngK zur aktuellen Situation von Ingenieurbüros - Auswertung

Aktuell verzeichnet bereits eine Mehrheit der Ingenieurbüros (75%) negative Auswirkungen der Corona-Epidemie. Das ergab eine aktuelle Umfrage von Bundesingenieurkammer (BIngk) und Bundesarchitektenkammer (BAK). Ab dem 2. Halbjahr 2020 rechnen die mehr als 9.000 befragten Planerinnen und Planer jedoch mit einer weiteren deutlichen Verschlechterung der Lage und mit finanziellen Einbußen. Während sich kleine Büros tendenziell häufiger mit akuten Liquiditätsproblemen konfrontiert sehen, geben mittelgroße und größere Büros häufiger an, nicht mehr ausgelastet zu sein. Die meistgenannten Folgen der Coronakrise sind abgesagte oder zurückgestellte Aufträge (46%), Verzögerungen im Genehmigungsprozess durch eine unterbesetzte öffentliche Verwaltung (33%) sowie Verzögerungen auf der Baustelle durch längere Lieferzeiten (25%), Personalengpässe der ausführenden Unternehmen (25%) oder die Umsetzung von Hygienevorschriften auf der Baustelle (20%). BIngK und BAK fordern daher u. a. die Anpassung der Hilfspakete für die planenden Berufe, die Fortführung von Genehmigungsverfahren sowie die Vereinfachung von Vergabeprozessen und geeignete digitale Abstimmungsformate für Wettbewerbs- und Partizipationsverfahren. Die Auswertung der Umfrage inkl. einer Aufschlüsselung nach Bundesländern (ab Seite 53) finden Sie unter diesem Link.


Erhöhung der Wertgrenze zur Durchführung einer Verhandlungsvergabe nach UVgO

In Anbetracht der aktuellen und der zu erwartenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ordnet das Bundesinnenministerium (BMI) mit sofortiger Wirkung die Erhöhung der Wertgrenze für die Durchführung von UVgO-Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb von 25.000 EUR auf 100.000 EUR an. Die befristete Erhöhung der Wertgrenze soll einen Rückgriff auf die Verfahrensart der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb erleichtern und somit einen Beitrag im Sinne einer effizienten Bedarfsdeckung in den kommenden Monaten leisten. Die Möglichkeit zur Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb besteht auch weiterhin. Diese Anordnung gilt ab 20. April 2020 befristet bis zum 15. Oktober 2020.

Förderung unternehmerischen Know-hows bis 4.000 EUR

Im Zuge der Coronakrise hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows mit Wirkung zum 3. April 2020 aktualisiert. Mit dieser Maßnahme sollen Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt und existenzbedrohende Entwicklungen abgefedert werden. Bis zum 31. Dezember 2020 können Beratungsleistungen für wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Fragen bis max. 4.000 EUR gefördert werden. Eine finanzielle Vorleistung ist nicht erforderlich. Die Förderquote beträgt 100 Prozent. Zu den förderfähigen Beratungsleistungen zählen z. B. Projektkonzeption, Digitalisierung, Datenschutz sowie Umsetzung von Home-Office. Unterstützung erhalten Sie u. a. durch die Dresdner Kanzlei SMF Rechtsanwälte. Betroffene Unternehmen bitten wir daher, direkten Kontakt zu SMF Rechtsanwälte aufzunehmen unter 0351/50193100 oder sekretariat@rae-smf.de.


Steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung - Musterbescheinigungen

Das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 hat auch Auswirkungen auf das Steuerrecht. Gemäß § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG kann die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden in Anspruch genommen werden, wenn durch eine nach amtlichem Muster erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens oder Energieberaters nachgewiesen wird, dass die entsprechenden Voraussetzungen hierzu erfüllt sind. Die Musterbescheinigungen finden Sie unter dem nachfolgenden Link (ab Seite 7).


BIngK ist Mitglied des Runden Tischs "Baumanagement Autobahn GmbH"

Um Baumaßnahmen auf den Autobahnen effektiver und effizienter durchzuführen, hat die Autobahn GmbH des Bundes zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 21. April 2020 einen Runden Tisch mit hochrangigen Vertretern aus Wirtschaft, Verwaltung, Verbänden und Ingenieurkammern ins Leben gerufen. Die Bundesingenieurkammer (BIngK) ist ebenfalls in dem Gremium vertreten. Gemeinsam sollen hier Vorschläge und Maßnahmenpläne entwickeln werden, um Instandhaltung und Ausbau beschleunigen und Staus verringern zu können. Im Zentrum steht die Frage nach praktikablen Lösungen, um schnelleres Bauen zu gewährleisten. Das Themenspektrum umfasst insbesondere technische, organisatorische und vertragliche Fragen rund um das Baumanagement bei der Autobahn. Mit ersten Vorschlägen wird im Sommer 2021 gerechnet.


Dresdner Brückenbausymposium auf Frühjahr 2021 verschoben

Die Verleihung des Deutschen Brückenbaupreises 2020 und das 30. Dresdner Brückenbausymposium werden dieses Jahr nicht mehr stattfinden, sondern auf das Frühjahr 2021 verschoben. Als neuer Termin wurde der 8. und 9. März 2021 benannt. Damit bleibt die Veranstaltungsreihe in ihrem gewohnten Turnus. Und auch am Veranstaltungsort – das Hörsaalzentrum der Technischen Universität Dresden – ändert sich nichts. Des Weiteren teilten die Ausrichter mit, dass die bereits bezahlten Teilnahmegebühren für 2021 gültig bleiben. Sollten dennoch Plätze frei werden, so wird die Onlineanmeldung zum 1. Dezember 2020 wieder geöffnet.

Deutscher Ingenieurbaupreis 2020 - Abgabefrist verlängert

Aufgrund der aktuellen Situation verbunden mit der Corona-Epidemie haben das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und die Bundesingenieurkammer (BIngK) entschieden, die Abgabefrist für den Deutschen Ingenieurbaupreis bis zum 28. Mai 2020 zu verlängern. Zugelassen zur Einreichung sind Ingenieurbauwerke und Ingenieurleistungen, die in Deutschland oder im Namen der Bundesrepublik Deutschland oder aus überwiegend Zuwendungsmitteln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 18. Februar 2020 fertiggestellt wurden. Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist mit Preisgeldern von insgesamt 60.000 EUR ausgestattet.


Seminare
23.04.2020

Die Fortbildungen der Ingenieurkammer Sachsen finden z. Z. in Form von Webinaren statt.



Veranstaltungen
23.04.2020

Veranstaltungen seitens der Ingenieurkammer Sachsen werden bis auf Weiteres ausgesetzt.






Weitere Seminare und Veranstaltungen finden Sie unter www.ing-sn.de/kalender.