0351 43833-60 post@ing-sn.de
Select Page

INGletter Archiv

INGletter 9/2017 (vom 30.05.2017) - Inhaltsverzeichnis

OLG Naumburg bestätigt: Preisrecht der HOAI ist EU-rechtskonform

Das OLG Naumburg hat in seinem Urteil vom 13. April (1 U 48/11) bestätigt, dass das Preisrecht der HOAI EU-rechtskonform ist. Dies gilt auch dann, trotz dessen die Europäische Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren betreffend der Vereinbarkeit des Preisrechts der HOAI mit der Dienstleistungsrichtlinie eingeleitet hat. Ein klagestattgebendes Urteil des EuGH hätte einen rein feststellenden Charakter und keinen rückwirkenden Einfluss auf zivilrechtliche Streitigkeiten, so das Urteil.


Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Sächsischen Bauordnung - Anlagen 5 und 6

Im Sächsischen Amtsblatt Nr. 20/2017 vom 18. Mai 2017, S. 635 wurde die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Sächsischen Bauordnung veröffentlicht. Die Änderung betrifft die Sächsische Beherbergungsstättenbaurichtlinie (SächsBeBauR) sowie die Sächsische Verkaufsstättenbaurichtlinie (SächsVerkBauR) und tritt am 1. September 2017 in Kraft. In der SächsBeBauR wird in Nummer 11 erstmals eine Quote für barrierefreie Beherbergungsräume eingeführt. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Verwaltungspraxis werden die in der Anlage befindlichen Hinweise zum Vollzug der Nummer 11 SächsBeBauR in der ab 1. September 2017 geltenden Fassung erlassen. Mit der Novellierung der genannten Sonderbaurichtlinien werden insbesondere die Änderungen der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) und Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVKVO) aus dem Jahr 2014 in Landesrecht umgesetzt.


60 Mio. EUR: Freistaat stockt Mittel für Straßeninfrastruktur auf

Verkehrsminister Martin Dulig und Finanzminister Georg Unland haben sich auf eine Aufstockung der Mittel für den kommunalen Straßen- und Brückenbau verständigt. Zu den ursprünglich im Doppelhaushalt verfügbaren Mitteln von 119 Mio. EUR kamen im April rund 32 Mio. EUR Ausgabereste aus 2016 sowie die jetzt zusätzlichen 60 Mio. EUR hinzu. Die gesamten Mittel (211 Mio. EUR) teilen sich entsprechend Förderrichtlinie auf in Einzelmaßnahmen (Teil A) mit 151 Millionen Euro und in eine Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale (Teil B) mit 60 Mio. EUR.


Anpassung des Bundeshaushaltsrechts im Bereich der Unterschwellenvergabe

Nach der Veröffentlichung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Bundesanzeiger wird nun auch das Bundeshaushaltsrecht entsprechend angepasst. Die bisherigen haushaltsrechtlichen Regelungen sollen neben der öffentlichen Ausschreibung nun auch um die beschränkte Ausschreibung ergänzt werden. Daneben bleibt es bei der Sonderregelung, wonach bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen diese Vergabearten nicht zwingend anzuwenden sind. Bei freiberuflichen Leistungen ist lediglich so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist. Daher ist auf landesrechtlicher Ebene bei der Vergabe von freiberuflichen Leitungen nach UVgO weiterhin die Möglichkeit gegeben, dass nach den bisher geltenden oder zukünftig neu festzulegenden landesrechtlichen Bagatellgrenzen oder anderen besonders geregelten Sachverhalten auch nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes oder zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert werden kann. Das Gesetzgebungsvorhaben soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden.

Bundestag beschließt Hochwasserschutzgesetz II

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Mai den Entwurf eines zweiten Hochwasserschutzgesetzes (HWG II) beschlossen. Planungen für Hochwasserschutzanlagen sollen dadurch genauso vereinfacht werden wie deren Genehmigung und Bau. Klageverfahren gegen solche Anlagen sollen beschleunigt und neue Heizölanlagen in Hochwasser-Risikogebieten verboten werden.


Novelle des Baugesetzbuches in Kraft getreten

Die BauGB-Novelle und damit das “Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenhalts in der Stadt” sind am 13. Mai 2017 in Kraft getreten. Eine Übersicht der Änderungen finden Sie unter dem nachfolgenden Link.


Prioritätenliste für die Überarbeitung defizitärer harmonisierter Normen: ARGEBAU bittet DIN um Unterstützung

Im März 2017 haben die obersten Bauaufsichtsbehörden einen Erlass veröffentlicht, nach dem für eine Übergangszeit noch vorhandene Zulassungen als Grundlage für die Nachweisführung von Bauprodukten anerkannt werden, soweit die Herstellung der Bauprodukte sich seit Erteilung der Zulassung nicht geändert hat. Die bisher durch das Ü-Zeichen deklarierten zusätzlichen nationalen Anforderungen sollen mittelfristig in die insoweit lückenhaften harmonisierten europäischen Normen (hEN) aufgenommen werden. Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat nun das Deutsche Institut für Normung (DIN) um Unterstützung bei der Überarbeitung defizitärer hEN gebeten, die harmonisierte Verfahren und Kriterien für die Bewertung der Leistungen dieser Bauprodukte in Bezug auf ihre “Wesentlichen Merkmale” vermissen lassen. Als Grundlage dient eine sog. Prioritätenliste. Eine intensivierte Zusammenarbeit mit dem DIN soll dazu beitragen, harmonisierte Normen schnellstmöglich so zu vervollständigen, dass all die Leistungen auf Basis der harmonisierten Normen erklärt werden können, die für die Erfüllung der deutschen Bauwerksanforderungen von Bedeutung sind.


Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Bundesingenieurkammer über ein Schreiben zur “Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)” informiert und dies zugleich an die Obersten Straßenbauämter der Länder versandt. Das Schreiben dient als Grundlage für die entsprechenden Erlasse, mit denen die ZTV-ING in den Ländern eingeführt werden soll. Änderungen der ZTV-ING waren insbesondere durch die Anpassung an europäische Rechtsvorschriften erforderlich geworden – u.a. hinsichtlich Regelungen für die Qualifizierung von Konformitätsbewertungsstellen (KBS).


Dr. Erich Rippert als Vorsitzender des AHO wiedergewählt

Die Mitgliederversammlung des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) hat am 11. Mai Dr.-Ing. Erich Rippert einstimmig als AHO-Vorstandsvorsitzenden im Amt bestätigt. Ebenso wurde der Dresdner Vermessungsingenieur und Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen, Dipl.-Ing. Wolfgang Heide, für die Legislatur bis 2021 erneut in den AHO-Vorstand gewählt.


Seminare



Veranstaltungen



Weitere Seminare und Veranstaltungen finden Sie unter www.ing-sn.de/kalender.