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INGletter 9/2015 (vom 12.05.2015) - Inhaltsverzeichnis

Geänderte Berufsanerkennung für Ingenieure und Architekten

Das Kabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Sächsischen Ingenieur- und Architektenrechts zur Anhörung freigegeben. Mit der Neuregelung wird im Bereich der Ingenieure und Architekten insbesondere die Änderung der Berufsanerkennungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Innenminister Markus Ulbig sagt hierzu: “Sachsen ist das erste Bundesland, dass das Ingenieur- und Architektenrecht entsprechend modernisiert. Wir konkretisieren insbesondere die Anforderungen an die Berufsbezeichnung “Ingenieur” und schaffen damit noch mehr Transparenz für die Verbraucher.”
Die Neufassung der Berufsanerkennungsrichtlinie regelt die Anforderungen und Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden Anerkennung von Berufen. Die Anforderungen, die Berufsbezeichnung “Ingenieur” führen zu können, werden konkretisiert. Künftig sollen Unterschiede in der Berufsqualifikation durch Eignungsprüfungen und Anpassungslehrgänge ausgeglichen werden können. Grundlage für die Prüfung soll bei sächsischen Ingenieuren zukünftig eine bestimmte Anzahl an MINT-Fächern im Studium sein. Die Anforderungen orientieren sich an europäischen Empfehlungen, die einen Anteil von 80 Prozent vorsehen. Der Freistaat Sachsen möchte mit diesem Vorstoß auch einen bundesweiten Diskussionsprozess anregen. Es geht darum, die Sicherheit für die Verbraucher zu erhöhen. Die Regelungskompetenz für die Berufsanerkennung bei Ingenieuren und Architekten liegt in der Hoheit der Bundesländer.
Der Gesetzentwurf konkretisiert die Anforderungen für Gesellschaften Beratender Ingenieure und sieht außerdem die Möglichkeit vor, sich zu einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung zusammenzuschließen.

In eigener Sache: Neue Stempel für Kammermitglieder verfügbar

Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen können sich neben dem bisher verfügbaren Holzstempel nun auch einen selbstfärbenden Stempel über die Geschäftsstelle bestellen. Die entsprechenden Formulare finden Sie unter dem nachfolgenden Link.


Vorankündigung: Sächsischer Staatspreis für Baukultur 2015

Gemäß dem zweijährigen Turnus wird in diesem Jahr erneut der Sächsische Staatspreis für Baukultur ausgelobt. Unter dem Motto “Bauliche Orte der Begegnung” können ab Juni entsprechende Projekte eingereicht werden. Über die Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen werden wir Sie rechtzeitig informieren.

15 Prozent Rabatt für Kammermitglieder: "Planen und Bauen auf DVD"

Im Rahmen der Frühlingsaktion des Beuth-Verlages können Sie die Normensammlung “Planen und Bauen auf DVD” oder im Online-Dienst bis zum 31. Mai 2015 mit 15 Prozent Rabatt beziehen. Auf der DVD erhalten Sie über 1.000 DIN-Normen, Richtlinien, Verordnungen und Vorschriften im Wert von ca. 62.000 EUR. Alle Normen sind als PDF hinterlegt und können ausgedruckt werden.


Arbeitshilfe: "Berücksichtigung des Art. 12 Seveso-II-Richtlinie im baurechtlichen Genehmigungsverfahren"

Mit Urteil vom 15. September 2011 (Az. C-53/10) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Umsetzung von Art. 12 der Richtlinie 96/82/EG (sog. Seveso-II-Richtlinie) klargestellt, dass das Gebot der Berücksichtigung angemessener Abstände zwischen Störfallbetrieben und schutzwürdigen Nutzungen nicht nur bei der Bauleitplanung im Rahmen des § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), sondern gegebenenfalls auch bei der Erteilung einer Baugenehmigung zu beachten ist. Die nun vorliegende Arbeitshilfe gibt Empfehlungen zur Anwendung der Seveso-II-Richtlinie in baurechtlichen Zulassungsverfahren im unbeplanten und beplanten Innenbereich sowie im Außenbereich und gibt Hinweise zur Frage des Planungsbedarfs.


Baugenehmigungsverfahren für Dresdner Unternehmen

Das Amt für Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Dresden bietet Unternehmen und ihren Ingenieuren bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben einen besonderen, kostenfreien Service an: Der Wirtschaftsservice begleitet Baugenehmigungsverfahren frühzeitig und moderiert sie innerhalb der Fachämter der Stadtverwaltung. Damit sollen Probleme vor und nach der Bauantragstellung und damit oft verbundener Zeitverzug für Bauherren-Unternehmen möglichst vermieden und kurze Genehmigungsverfahren ermöglicht werden. Das Amt für Wirtschaftsförderung wird diesen Service beim nächsten Ingenieurtreff Dresden am 3. Juni, 17 Uhr in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Sachsen näher vorstellen. Bei Interesse können Sie sich gern anmelden unter post@ing-sn.de oder 0351 43833-60.


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