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INGletter Archiv

INGletter 7/2017 (vom 02.05.2017) - Inhaltsverzeichnis

Gesellschaftsverzeichnis der Ingenieurkammer Sachsen eröffnet

Gemäß Sächsischem Ingenieurgesetz § 9 darf die Berufsbezeichnung “Beratender Ingenieur” im Namen oder in der Firma einer Gesellschaft geführt werden, wenn die Gesellschaft 1. in ein besonderes Verzeichnis bei der Ingenieurkammer Sachsen (Gesellschaftsverzeichnis) oder 2. in ein entsprechendes Verzeichnis bei einer Ingenieurkammer eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist. Das Formular zum Eintrag in das Gesellschaftsverzeichnis der Ingenieurkammer Sachsen finden Sie unter dem nachfolgenden Link.


EU-Kommission: Noch keine Klageeinreichung in Sachen HOAI

Die EU hat die angekündigte Klage beim Europäischen Gerichtshof wegen der HOAI noch nicht eingereicht. Damit muss allerdings in den nächsten Wochen gerechnet werden, denn es ist nicht zu erwarten, dass die EU-Kommission ihre harte Linie gegen die Freien Berufe in Deutschland aufgibt. Dies zeigt exemplarisch das jüngst vorgelegte EU-Dienstleistungspaket, mit dem der Binnenmarkt für Dienstleistungen vorangetrieben werden soll. Das Paket beinhaltet im Wesentlichen die folgenden Punkte und ist dabei branchenübergreifend sowie in der Politik bereits auf deutliche Kritik gestoßen:

  • Einführung einer europäischen elektronischen Dienstleistungskarte
  • Novellierung des Notifizierungsverfahrens
  • Einführung einer einheitlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung bei zukünftigen Berufsregulierungen

Bitte beteiligen Sie sich: Jahresumfrage "Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten"

Auch dieses Jahr erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag des AHO, der Bundesingenieurkammer und des Verbands Beratender Ingenieure (VBI) Daten zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieur- und Architekturbüros in Deutschland. Ziel der Erhebung ist es, aussagekräftiges Datenmaterial zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Büros zu erhalten, mit dem auch Sie arbeiten können. Da es im Bereich der selbstständig tätigen Ingenieur- und Architekturbüros keine offiziell geführten Statistiken (beispielsweise des Bundesamts für Statistik) gibt, ist es umso wichtiger für die Berufsstände, eine eigene belastbare Datenbasis zu schaffen. Hierfür benötigen wie Ihre Unterstützung: Bitte nehmen Sie sich 10 Minuten Zeit und beteiligen Sie sich an der Umfrage, um eine möglichst breite Datenbasis zu erhalten.


Neue Auflage: AHO-Schriftenreihe Heft 3 "HOAI - Besondere Leistungen bei der Tragwerksplanung"

Eines der traditionsreichsten Hefte der grünen AHO-Schriftenreihe wurde an die aktuelle Planungsentwicklung gemäß HOAI 2013 angepasst und liegt nun in der 5. Auflage vor. In einem ausführlichen Leistungskatalog werden die Besonderen Leistungen aufgelistet, die bei der Tragwerksplanung nach Teil 4 Abschnitt 1, § 51 HOAI mit Anlage 14, anfallen können. Die aufgeführten Besonderen Leistungen sind auf die veränderten Grundleistungen der HOAI 2013 abgestimmt und entsprechen den heutigen Planungsanforderungen. Die einzelnen Leistungen werden praxisgerecht erläutert und enthalten Angaben zur Bewertung des Honorars.


Bauprodukte: Bundesregierung verklagt EU-Kommission

Bestimmte Baunormen der EU sind aus Sicht der Bundesregierung unzureichend oder lückenhaft umgesetzt. Darum hat die Bundesregierung am 19. April eine Klage gegen die EU-Kommission beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht. Würden die Normen in der jetzigen Form angewendet, wären die Bauwerkssicherheit sowie der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Bevölkerung gefährdet. Nach Auffassung der Bundesregierung gefährden die existierenden Normen die Bauwerkssicherheit sowie bestimmte Anforderungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes. Bereits 2015 hatte Deutschland deshalb gegen sechs unvollständig harmonisierte Bauproduktnormen Einwände vorgebracht.


Großmarkthalle Hamburg wird "Historisches Wahrzeichen"

Am 27. April 2017 hat die Großmarkthalle in Hamburg als 20. Bauwerk offiziell den Titel “Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland” erhalten. Gemeinsam mit der Hamburgischen Ingenieurkammer Bau ehrt die Bundesingenieurkammer die Halle damit als historisch bedeutendes Ingenieurbauwerk.


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