0351 43833-60 post@ing-sn.de
Select Page

INGletter Archiv

INGletter 6/2020 (vom 31.03.2020) - Inhaltsverzeichnis

In eigener Sache: Die Abläufe in der Geschäftsstelle

Das aktuelle dynamische Geschehen rund um die Verbreitung des neuartigen Coronavirus macht auch vor der Ingenieurkammer Sachsen selbst nicht halt. Es wurden Maßnahmen getroffen, dass die Geschäftsstelle auch in den kommenden Wochen erreichbar bleibt. Bitte beachten Sie jedoch die folgenden Einschränkungen bzw. geänderten Abläufe:

  • Bitte richten Sie Ihre Anfragen bevorzugt per E-Mail an post@ing-sn.de, da die telefonische Erreichbarkeit der Geschäftsstelle stark eingeschränkt sein wird.
  • Die Bearbeitung von Postsachen bleibt – ggf. mit leichten zeitlichen Verzögerungen – gewährleistet.
  • Das Bürogebäude, in welchem die Geschäftsstelle ihren Sitz hat, wurde vom Vermieter für den öffentlichen Besucherverkehr geschlossen. D. h. auch die Ingenieurkammer Sachsen kann keine unangemeldeten Besucher in Empfang nehmen.
  • Bis auf Weiteres setzt die Ingenieurkammer Sachsen Veranstaltungen und Seminare aus. Über neue Termine werden wir Sie rechtzeitig informieren. Wir sind darum bemüht, die Veranstaltungen – soweit möglich – nachzuholen oder ggf. als Webinar anzubieten.
  • Weiterhin werden in den kommenden Wochen keine ehrenamtlichen Gremien tagen. Dazu zählen u. a. Sitzungen der (Fach-)Ausschüsse, der Projekt- und Arbeitsgruppen, des Akademiebeirates, der Vertreterversammlung sowie des Vorstandes.
Fördermaßnahmen "Sachsen hilft sofort"

Der Freistaat Sachsen hat das Sonderprogramm “Sachsen hilft sofort” für Einzelunternehmer, Freiberufler und Kleinstunternehmen ins Leben gerufen. Im Rahmen dessen können zinslose Liquiditätsdarlehen (in Höhe bis 50.000 EUR, in Ausnahmefällen bis 100.000 EUR) für Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen mit einem Jahresumsatz von max. 1 Mio. EUR ab dem 23. März 2020 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt werden. Nach Ablauf von drei tilgungsfreien Jahren wird geprüft, ob das Darlehen zurückgezahlt werden kann. Zusätzlich können Unternehmen bzw. Selbstständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu fünf Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 EUR für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 EUR, ebenfalls für drei Monate erhalten:

Weiterhin hat die Bürgschaftsbank Sachsen die maximale Bürgschaftshöhe auf 2,5 Mio. EUR erhöht und beschleunigte Verfahren angekündigt:

Zudem können Unternehmen in Sachsen bei ihrem zuständigen Finanzamt zinslose Steuerstundungen sowie die Anpassung von Steuervorauszahlungen beantragen:

Dresdner Sofortprogramm für Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler

Die Landeshauptstadt Dresden hat eine Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen ins Leben gerufen, die durch die Corona-Krise starke Umsatzeinbußen erlitten haben, in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage oder in Liquiditätsengpässe geraten sind. Die “Soforthilfe Corona-Pandemie” ist branchenoffen angelegt und dient dem betrieblichen Zweck (haupterwerblich). Die Soforthilfe wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Form einer Pauschale in Höhe von 1.000 EUR gewährt.


Forderungen der Ingenieurkammer Sachsen zur Abmilderung der Folgen der Coronaepidemie für kleine und mittlere Ingenieurbüros

Kammerpräsident Prof. Milke hat gegenüber dem Sächsischen Wirtschaftsministerium (SMWA) die wichtigsten Maßnahmen kommuniziert, mit denen die Folgen der Coronaepidemie insbesondere für kleine und mittlere Ingenieurbüros abgemildert werden sollen. Nachfolgend finden Sie stichpunktartig die Forderungen der Ingenieurkammer Sachsen sowie darunter die jeweilige Antwort des SMWA:

  • rechtzeitige Begleichung noch offener Rechnungen seitens öffentlicher Auftraggeber
    Das SMWA hält diesen Einwand für gut nachvollziehbar und wird entsprechende Hinweise an die nachgeordneten Behörden ausgeben.
  • Unterstützung von Kleinunternehmen und Freiberuflern nicht nur durch zinsfreie Kredite, sondern auch durch Zuschüsse
    Das SMWA verweist auf die von der Bundesregierung und von der Staatsregierung beschlossenen Sofortprogramme sowie auf die Beantragung über die Sächsische Aufbaubank.
  • Sonderabschreibungen und Anhebung des Betrages für geringwertige Wirtschaftsgüter
    Diesbezügliche Forderungen der Unternehmen werden seitens der sächsischen Staatsregierung permanent an Bund gespiegelt.
  • Reduzierung oder Stundung von Steuervorauszahlungen
    Die am 13. März 2020 verkündeten Erleichterungen (Stundungen, Herabsetzung Vorauszahlungen, Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen) sind nunmehr in Kraft getreten.
  • Regelung bei Arbeitsausfall infolge von Kinderbetreuung auch für Freiberufler
    Laut SMWA sind der Bund und die Länder im Austausch zu Möglichkeiten eines Lohnersatzes aufgrund von Kitaschließungen. Die Grundlage hierfür gibt des Infektionsschutzgesetz. Erforderlich sei jedoch eine bundeseinheitliche Regelung. Die Möglichkeiten des Kurzarbeitergeldes bleiben hiervon unberührt. Zudem verweist das SMWA darauf, dass es zunächst (auch) Aufgabe des Arbeitgebers sei, für einen Ausgleich zu sorgen.
  • Entwicklung eines investiven Konjunkturpaketes
    Das SMWA verweist darauf, dass die Investitionsbudgets aller staatlichen Ebenen weiterhin sehr hoch seien und zum Teil nicht bedient werden können. Ferner sei davon auszugehen, dass in der Nach-Pandemie-Phase weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Coronavirus: BMWi informiert zu Dringlichkeitsvergaben

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat ein “Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2” veröffentlicht. Darin kommt das BMWi zu dem Schluss, dass in der aktuellen Situation die Voraussetzungen für Dringlichkeitsvergaben gegeben sind. Auf weitere Möglichkeiten zur flexiblen Bedarfsdeckung, etwa durch Vertragserweiterungen weist das Rundschreiben ebenfalls hin. Dem Rundschreiben wurde seitens des BMWi eine Mitteilung der EU-Kommission von 2015 (seinerzeit zum Thema Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen) beigefügt. Darin wird die Flexibilität in Notsituationen seitens der Kommission dargestellt, insbesondere zur Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb.


Neue gesetzliche Regelungen zu Radonschutz in Vorbereitung - Mitarbeit von Fachleuten erwünscht

Mit dem Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes gilt seit dem 31. Dezember 2018 zum Schutz vor dem radioaktiven Edelgas Radon ein Referenzwert der Radonaktivitätskonzentration von 300 Bq/m³ im Jahresmittel in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen. Die Bundesländer sind verpflichtet, bis Ende 2020 Gebiete auszuweisen, in denen erwartet wird, dass in einer Vielzahl von Gebäuden der Referenzwert von 300 Bq/m³ überschritten wird. Auch im Freistaat Sachsen wird die Ausweisung solcher Gebiete vorbereitet. In diesen sogenannten Radonvorsorgegebieten sind zusätzliche Radonschutzmaßnahmen bei der Errichtung von Gebäuden zu ergreifen, sowie an bestimmten Arbeitsplätzen durch den für den Arbeitsplatz Verantwortlichen Messungen durchzuführen. Ein entsprechender Entwurf der DIN/TS 18117-1 liegt bereits vor. Einsprüche können bis zum 13. Mai 2020 eingereicht werden. Des Weiteren bittet das sächsische Umweltministerium Ingenieurkammermitglieder, die sich bereits fachlich dem Radonschutz widmen, um Mitarbeit. Ihre Ansprechpartnerin ist: Stephanie.Hurst@smul.sachsen.de

Seminare
09.04.2020

Webinar – Datenschutzkonforme Umsetzung von Homeoffice | Update Datenschutz-Grundverordnung



Veranstaltungen
30.03.2020

Veranstaltungen seitens der Ingenieurkammer Sachsen werden bis auf Weiteres ausgesetzt.






Weitere Seminare und Veranstaltungen finden Sie unter www.ing-sn.de/kalender.