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INGletter Archiv

INGletter 6/2017 (vom 18.04.2017) - Inhaltsverzeichnis

Brandschutznachweise: Übergangsregelung abgelaufen, Hinweise des Innenministeriums

Zum 1. April 2017 ist die Übergangsvorschrift des § 90, Absatz 3 der Sächsischen Bauordnung abgelaufen. Im Zusammenhang mit der Einführung der Liste der Qualifizierten Brandschutzplaner und für das Erstellen von Brandschutznachweisen für Vorhaben der Gebäudeklasse 4 (ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen) hat das Sächsische Staatsministerium des Innern nunmehr entsprechende Hinweise herausgegeben. Diese finden Sie unter dem nachfolgenden Link. Des Weiteren werden wir Sie in Kürze über das Einstellen der Antragsunterlagen zum Qualifizierten Brandschutzplaner informieren. Die ersten Eintragungen werden voraussichtlich im Juni/Juli 2017 erfolgen.


Neue Richtlinie für die Erhaltung von Ingenieurbauten eingeführt - Empfehlungen von Ingenieurkammer und VFIB aufgenommen

Im März wurde die “Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076” (RI-EBW-PRÜF 2017) veröffentlicht. Diese kann kostenfrei unter dem angegebenen Link heruntergeladen werden. In Punkt 1, Absatz 7 der RI-EBW-PRÜF 2017 werden die von der gemeinsamen Arbeitsgruppe der Ingenieurkammer Sachsen und des VFIB erarbeiteten “Empfehlung zur Leistungsbeschreibung, Aufwandsermittlung und Vergabe von Leistungen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076” ausdrücklich zur Anwendung empfohlen.


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Bündnis Konfliktlösung in Sachsen geht online

Das Sächsische Bündnis zur Verbreitung alternativer Streitbeilegungsverfahren bietet seit März über die Homepage www.konfliktloesung-in-sachsen.de ein informatives Online-Portal. Die Seite informiert u.a. zu den Themen: Mediation in der Wirtschaft, Streitpunkte im Rahmen der Abwicklung eines Bauvorhabens, Durchsetzung von Geldforderungen, Schadenersatz, unlautere Werbung, strittige Vertragsinhalte, u.v.m.


Wahlprüfsteine der planenden Berufe zur Bundestagswahl

Am 24. September dieses Jahres finden die Wahlen zum Deutschen Bundestag statt. Dies hat die Bundesingenieurkammer zum Anlass genommen, Forderungen und Positionen an die Politik zu formulieren, die für die beruflichen Belange der Ingenieurinnen und Ingenieure wesentlich sind. Zur Bündelung der Kräfte und zur Erhöhung der Wirkungskraft haben sich 16 Verbände und Organisationen der planenden Berufe in Deutschland auf gemeinsame Wahlprüfsteine verständigt, die Sie nachfolgend einsehen können. Die Antworten der Parteien werden zeitnah als Übersicht zur Verfügung stehen.


60 Jahre EU: Bundesingenieurkammer fordert einheitlichen Ausbildungsrahmen für Ingenieure in Europa

Anlässlich des 60-jährigen Bestehens der Europäischen Union fordert die Bundesingenieurkammer erneut einen einheitlichen europaweiten Ausbildungsrahmen für Bauingenieure. Die Bundesingenieurkammer fordert daher als Voraussetzung für die Berufsbezeichnung “Ingenieur”:

  • Den erfolgreichen Abschluss eines grundständigen Studiums einer technisch-ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung mit mindestens sechs theoretischen Studiensemestern an einer deutschen, staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie.
  • Dieser Studiengang muss darüber hinaus überwiegend ingenieurspezifische Fächer beinhalten und von diesen geprägt sein. Der Gesamtanteil der MINT-Fächer, die für ein Ingenieurstudium relevant sind, muss mindestens 70 Prozent des gesamten Lehrinhaltes betragen.

Werde auch zukünftig kein europaweit einheitlicher Ausbildungsrahmen festgeschrieben, sieht die Bundesingenieurkammer den drohenden Verlust der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Ingenieurinnen und Ingenieure.

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