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INGletter Archiv

INGletter 3/2018 (vom 06.02.2018) - Inhaltsverzeichnis

Ingenieurkammer Sachsen passt Gebühren- und Auslagenordnung an

Nachdem die Listenführungsgebühren der Ingenieurkammer Sachsen seit Kammergründung nicht angehoben wurden, werden diese zum 1. Januar 2018 im Rahmen der neuen Gebühren- und Auslagenordnung an den tatsächlichen Aufwand angepasst. Dies betrifft allerdings ausschließlich die Bestellung von ö.b.u.v. Sachverständigen und alle bei der Ingenieurkammer Sachsen geführten Listen nach Bauordnungs- bzw. Gewerberecht. Die Mitgliedsbeiträge ändern sich NICHT. Bei der Festsetzung der Listenführungsgebühren wurde die seit 2018 gesetzlich geltende Pflicht zur Überwachung der Weiterbildung und der Haftpflichtversicherung von Kammermitgliedern berücksichtigt.


Stichtag 25. Mai 2018: Checkliste zur Datenschutz-Grundverordnung

Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) müssen auch Ingenieurbüros bis zum 25. Mai 2018 ihre Prozesse an die neuen Datenschutz-Anforderungen anpassen, wenn sie beim Betrieb ihrer Webseiten personenbezogene Daten verarbeiten (Kontaktformular, Login, Suchfeld, …). Andernfalls drohen Bußgeldern bis maximal 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes. Einige sich daraus ergebende Regelungen wie die Führung eines Verfahrensverzeichnisses war bereits nach dem Bundesdatenschutzgesetz verpflichtend. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht bietet hierzu einen interaktiven Online-Test sowie eine Checkliste an bei dem jedes Büro ermitteln kann, wie weit es mit der internen Umsetzung der DS-GVO gekommen ist und an welchen Stellen noch Anpassungsbedarf besteht. Dieser sollte genutzt werden um auch in Abstimmung mit evtl. einbezogenen externen Dienstleistern den notwendigen Anpassungsbedarf zu ermitteln. Die Checkliste als pdf-Dokument sowie der interaktive Online-Test sind verfügbar unter:


DIN Roadmap Normung veröffentlicht

Am 30. Januar 2018 hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) die Deutsche Normungsroadmap “Bauwerke” veröffentlicht. Auch die Bundesingenieurkammer hatte u.a. im Verbund mit dem VFBau, der Initiative Praxis Regeln Bau sowie weiteren Kammern und Verbänden im Vorfeld ihre Wünsche und Erwartungen dazu formuliert. Die neue Normungsroadmap beschreibt für die einzelnen Bereiche die strategische Ausrichtung der Baunormung für die kommenden Jahre. Berücksichtigt werden soll dabei auch, dass gerade für die kleinteilige Struktur der Planungsbüros und der Bauwirtschaft in Deutschland einheitliche, praktikable und verlässliche Normen und Richtlinien sehr wichtig sind.


Überprüfung der Stundensätze des JVEG - Marktanalyse

Aktuell bereitet das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine Marktanalyse zur Neufestsetzung der Honorarsätze für gerichtliche tätige Sachverständige sein. Das unabhängige Forschungsinstitut InterVal GmbH wird daher voraussichtlich ab April ö.b.u.v. Sachverständige anschreiben und zur Teilnahme an der Online-Umfrage bitten. Es ist deshalb wichtig, dass möglichst viele Sachverständigen an der Befragung teilnehmen. Nur ein repräsentativer Rücklauf mit Angaben über die derzeit in der Privatwirtschaft erzielbaren Vergütungssätze wird den Sachverständigen in den nächsten Jahren eine vergleichbare Vergütung auch für Gerichtsgutachten sichern. Wir werden Sie in den folgenden Ausgaben unseres ingletters über den weiteren Verlauf der Marktanalyse auf dem Laufenden halten.

Architekten und Ingenieure kooperieren bei BIM-Fort- und Weiterbildung

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) und Bundesingenieurkammer (BIngK) haben am 23. Januar 2018 die Zusammenarbeit für die Fort- und Weiterbildung von Architekten und Ingenieuren im Bereich des digitalen Planens vereinbart. Das Ziel seien gemeinsame Standards, um eine flächendeckend hohe (digitale) Planungsqualität zu sichern.


17. Änderungen zur Antragstellung beim Marktanreizprogramm

Seit vielen Jahren wird die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme und Kälte im Rahmen des erfolgreichen Marktanreizprogramms (MAP) von der Bundesregierung gefördert. Seit dem 1. Januar 2018 ist der Antrag auf eine Förderung in allen Fällen einheitlich vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen. Der Antragsteller muss seinen Antrag also stets schon eingereicht haben, bevor er den Auftrag beispielsweise zur Errichtung einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe erteilt. Bis zum 30. September 2018 gilt eine Übergangsfrist für Anlagen, die in 2017 beauftragt wurden, aber erst in 2018 installiert werden konnten. Ab dem 1. Februar 2018 werden darüber hinaus wieder Anlagen gefördert, die auch über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden können. Dies betrifft Biomasseanlagen und Tiefengeothermieanlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in den Leistungsklassen, die gemäß der MAP-Richtlinie bei der KfW beantragt werden können, aber auch Biogasleitungen zur Versorgung von KWK-Anlagen.


Deklarationsverbot für Bauprodukte: Anforderungsdokumente statt Ü-Zeichen

Um trotz des Wegfalls der bisherigen Ü-Kennzeichnung die vorgeschriebenen bauordnungsrechtlichen Anforderungen an ein Bauwerk zu gewährleisten, empfehlen Kammern und Verbände die Verwendung privatrechtlicher Anforderungsdokumente. Am Im Fokus stehen insbesondere solche harmonisierten Bauproduktnormen, die aus bauordnungsrechtlicher Sicht nicht alle notwendigen Produkteigenschaften enthalten (siehe Prioritätenliste des Deutschen Instituts für Bautechnik / DIBt).


Baukonjunktur 2018: Trendwende im Wohnungsbau prognostiziert

2018 bleibt die Baukonjunktur laut einer DIW-Studie deutlich aufwärtsgerichtet. Demnach steigt das Bauvolumen auf 392 Milliarden EUR. Gleichzeitig rechnet das DIW mit einer Trendwende im Wohnungsbau. Investitionen in Sanierungen und Modernisierungen werden demnach stark steigen während die Ausgaben für den Neubau zurückgehen. Als Gründe für ein Ende des Neubaubooms werden extrem gestiegene Bodenpreise, die weitere Stagnation der Baugenehmigungen sowie eine veränderte Zinspolitik der Europäischen Zentralbank genannt.


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