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INGletter Archiv

INGletter 21/2016 (vom 01.11.2016) - Inhaltsverzeichnis

Novelle des Sächsischen Ingenieurgesetzes wird im Landtag beraten

Der Entwurf des novellierten Sächsischen Ingenieurgesetzes hat die sogenannte Mitzeichnungsrunde der einzelnen Staatsministerien durchlaufen und wurde Mitte Oktober dem Landtag sowie den zuständigen Ausschüssen zur Beratung übermittelt. Federführend für den Gesetzesentwurf ist das Sächsische Staatsministerium des Innern. Die wesentlichen Inhalte sind dabei:

  • die Zusammenlegung von Ingenieurgesetz und Ingenieurkammergesetz
  • die Konkretisierungen zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur (mind. ein 6-semestriges Bachelorstudium mit einem überwiegenden MINT-Anteil)
  • Regelungen zu Gesellschaften Beratender Ingenieure
  • Einführung von Partnerschaftsgesellschaften für Ingenieure (PartmbB)

Der Gesetzesentwurf wurde unter dem folgenden Link veröffentlicht.


Verbände positionieren sich zur Unterschwellenvergabeordnung

In den vorangegangenen inglettern Nr. 19 und Nr. 20 berichteten wir über die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die angedachte Einbeziehung freiberuflicher Leistungen. Diese Regelung war sowohl bei Auftragnehmern als auch bei Auftraggebern auf Kritik gestoßen. Nun haben sich die kommunalen Spitzenverbände sowie die maßgeblichen Organisationen der Freien Berufe in einem gemeinsamen Positionspapier noch einmal deutlich gegen eine Einbeziehung freiberuflicher Leistungen in die UVgO ausgesprochen. Eine bundesweit einheitliche Regelung des Unterschwellenbereiches sei zwar zu begrüßen, jedoch dürfe der Gestaltungsspielraum gerade bei freiberuflichen Leistungen nicht derart beschnitten werden. Dies sei mittelstandsfeindlich, so die Verbände in ihrem Positionspapier.


Erlass des Sächsischen Innenministeriums zum Vollzug des Bauproduktenrechts

Mit Urteil vom 16. Oktober 2014 hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass bestehende zusätzliche Anforderungen an CE-gekennzeichnete Bauprodukte gegen die Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) verstoßen. Deutschland hat im Anschluss gegenüber der EU-Kommission erklärt, die vollkommene europarechtskonforme Umsetzung vornehmen zu wollen. Die hierzu vereinbarte 2-Jahresfrist endete am 15. Oktober 2016, womit alle nach deutschem Recht üblichen Eignungsnachweise für Baustoffe ihre Geltung verlieren. Im Zuge dessen wurde bereits eine Novellierung der Musterbauordnung vorgenommen, der nun die Landesbauordnungen folgen. Laut dem Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) wird dies im Freistaat bis Mitte 2017 der Fall sein. Zur aktuellen Vollzugspraxis hat das SMI einen Erlass veröffentlicht, welchen Sie unter dem nachfolgenden Link einsehen können.


Leitfaden zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung

Im Zuge der diesjährigen Novelle des Vergaberechts wurde auch die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingeführt. Diese umfasst ein einheitliches Standardformular für eine Eigenerklärung von Unternehmen zu ihrer Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Für das Ausfüllen stellt die Europäische Kommission einen Onlinedienst zur Verfügung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat nun einen entsprechenden Leitfaden publiziert, der öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen den Umgang mit der EEE erleichtern soll. Sie finden diesen unter dem folgenden Link.


Buchreihe: Ingenieurbaukunst 2017 erscheint im November

Die Buchreihe Ingenieurbaukunst präsentiert jährlich die spektakulärsten Ingenieurbauprojekte weltweit, an denen deutsche Ingenieure einen wesentlichen Anteil haben. Auch die aktuelle Ausgabe bietet damit eine zentrale Leistungsschau des deutschen Bauingenieurwesens. Das Buch Ingenieurbaukunst 2017 kann unter dem folgenden Link vorbestellt werden und ist voraussichtlich ab Mitte November lieferbar.


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