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INGletter Archiv

INGletter 20/2020 (vom 27.10.2020) - Inhaltsverzeichnis

Aktuelle Informationen zur Ingenieurkammer

Sehr geehrte Kammermitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

die letzten Wochen waren von bedeutenden Veränderungen an der Spitze unserer Kammer geprägt. Über die wichtigsten Fakten hatten wir bereits per Rundmail informiert: Nach dem Rücktritt des bisherigen Präsidenten Herrn Prof. Dr.-Ing. Hubertus Milke zum 30. September 2020 haben die Vizepräsidenten Dr.-Ing. Siegfried Schlott und Dr.-Ing. Hans-Jörg Temann dessen Aufgaben mit übernommen. Die Geschäftsstelle wird seit Ende September von Herrn Rechtsanwalt Nils Koschtial geführt.

An dieser Stelle möchten wir uns im Namen des gesamten Vorstandes bei Herrn Prof. Dr.-Ing. Hubertus Milke für die geleistete Arbeit ganz ausdrücklich bedanken. Professor Milke hat die Kammer sechs Jahre lang mit vollem Einsatz geführt und maßgeblich geprägt. Der Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen bedauert die Entwicklungen, die zu seinem Rückzug geführt haben, nimmt seine Entscheidung aber mit großem Respekt zu Kenntnis. Wir wünschen Herrn Professor Milke für sein weiteres Wirken alles Gute und würden uns sehr freuen, wenn er unserer Kammer weiterhin verbunden bliebe.

Lassen Sie uns zu den anstehenden Aufgaben kommen. Wo steht die Ingenieurkammer heute und wie geht es in den nächsten Monaten weiter?

Dem außerordentlichen Engagement unseres Teams in der Geschäftsstelle ist es zu verdanken, dass der tägliche Geschäftsbetrieb trotz einer Reihe von personellen Veränderungen ohne Einschränkungen aufrechterhalten werden kann. Mit dem Antritt einer neuen Referatsleiterin für Öffentlichkeitsarbeit sind ab November weitere Verbesserungen insbesondere in der Außenwirkung der Kammer zu erwarten.

Auf Vorstands- und Präsidiumsebene wurden inzwischen umfassende Überlegungen zu den nächsten Schritten sowie über den weiteren Weg der Kammer angestellt. Die in gewohnter Offenheit, Kreativität und Transparenz geführten Diskussionen sind bereits weit gediehen. Sie sollen in den nächsten Wochen unter verstärkter Einbeziehung der von den Mitgliedern gewählten Vertreter fortgesetzt werden.

Nach dem Rücktritt des Präsidenten ist gemäß §15 Abs. 4 des Sächsischen Ingenieurgesetzes auf der nächsten Vertreterversammlung für den Rest der Legislaturperiode ein neuer Präsident zu wählen. Die nächste Vertreterversammlung mit der Wahl eines neuen Präsidenten wurde vom Vorstand auf den 2. Dezember terminiert. Konkrete Personalvorschläge und Strategieentwürfe sollen im Vorfeld in einer für den 11. November 2020 (nach Redaktionsschluss) anberaumten Informations- und Diskussionsveranstaltung unter den Vertretern diskutiert werden.

Seien Sie versichert, dass die von den sächsischen Ingenieuren in die Vertreterversammlung gewählten Kolleginnen und Kollegen ihr Ehrenamt in verantwortungsvoller Weise zum Wohle unseres Berufsstandes wahrnehmen werden – so wie es dieses Gremium seit Gründung der Kammer praktiziert und wie Sie es nicht anders erwarten. Dies schließt den Vorstand ein, dessen Mitglieder aus den Reihen der Vertreterversammlung kommen, und gilt ebenso selbstverständlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle.

Für Fragen oder Anregungen stehen Ihnen die bekannten Gremien und Ansprechpartner sehr gern zur Verfügung.

Fortbildungspflicht und Corona

Die Corona-Pandemie hat uns alle in vielen Lebensbereichen aus der “Normalität” gerissen. Als Berufsstandsvertretung der sächsischen Ingenieurinnen und Ingenieure sind wir uns der Vielzahl an Herausforderungen bewusst, die Corona insbesondere für Ihre tägliche Arbeit mit sich bringt.

Auch die Erfüllung der Fortbildungspflicht unterliegt in diesem Jahr erschwerten Bedingungen. Mit Ausbruch der Pandemie im Frühjahr musste auch die Akademie der Ingenieurkammer Sachsen den Präsenzbetrieb einstellen. Generell waren die Gelegenheiten für qualifizierte Fachfortbildungen stark eingeschränkt. Die Ingenieurkammer Sachsen hat die Krise jedoch auch als Chance zur Innovation genutzt und bereits am 09.04.2020 das erste Online-Seminar durchgeführt. Dieses Format wird auch zukünftig unser Weiterbildungsangebot bereichern. Wir lernen mit jeder Veranstaltung dazu – auch dank Ihrer zahlreichen Rückmeldungen! Seit dem
9. September 2020 führen wir – unter Einhaltung der behördlichen Hygienevorschriften – auch wieder Präsenzveranstaltungen durch.

Um Ihnen die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung unter den gegebenen Umständen zu erleichtern, hat der Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen am 2. September 2020 einstimmig beschlossen, den Fortbildungsnachweis für 2020 und 2021 zusammenzu-fassen.

Der Beschluss stand unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Rechtsaufsicht, die nunmehr vorliegt. Somit sind für die Jahre 2020 und 2021 zusammen insgesamt 16 UE (je 45 Minuten) zu erbringen. Der Nachweis hierfür ist bis zum 15. Februar 2022 über das Onlineportal unter www.ing-sn.de einzureichen.

Wir hoffen, dass diese Lösung allen Fortbildungspflichtigen im Zuständigkeitsbereich der Ingenieurkammer Sachsen entgegenkommt. Bleiben Sie gesund!

Landestalsperrenverwaltung und Ingenieurkammer Sachsen im Gespräch

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates (LTV) und die Ingenierkammer Sachsen wollen ihre traditionell guten Beziehungen auch in Zukunft fortsetzen. Unter dieser Maßgabe trafen sich Spitzenvertreter der beiden Institutionen am
20. Oktober 2020 in der Pirnaer LTV-Zentrale zum Meinungsaustausch.

Die LTV wurde durch ihren Geschäftsführer, Herrn Heinz Gräfe, vertreten. Zu Vergabefragen standen ihm die Leiterin Justiziariat/Vergabeprüfung Frau Wittig, sowie deren Mitarbeiterin Frau Bochmann zur Seite. Für unsere Kammer nahmen Vizepräsident Dr.-Ing. Hans-Jörg Temann, Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. Wolfgang Heide und Geschäftsführer Rechtsanwalt Nils Koschtial teil.

Im Mittelpunkt des Gespräches standen aktuelle Fragen zur Vergabe von Planungs- und Vermessungsleistungen, sowohl über- als auch unterhalb des Schwellenwerts für EU-weite Ausschreibungen. So wurde besonders über das Spannungsfeld zwischen vergaberechtlichen Anforderungen einerseits und einer mittelstandsfreundlichen Vergabepraxis auf der anderen Seite diskutiert. Letztere wird von beiden Seiten für sinnvoll und geboten erachtet. Bei der Bewertung beispielhaft erörterter konkreter Vergabeentscheidungen gibt es auch kontroverse Auffassungen. Aus Verfahrensgründen lassen sich diese jedoch nicht abschließend klären.

Eng im Zusammenhang mit den Vergabethemen steht die Notwendigkeit einer leistungsgerechten Honorierung von Ingenieurleistungen. Ein hohes Unsicherheitspotenzial wurde hier durch den vom EuGH initiierten Entfall verbindlichen Mindestsätze geschaffen. Der im neuen ArchLG und in der HOAI 2021 fixierte Vorbehalt der Angemessenheit ist aus Kammersicht zwar zu begrüßen, kann dieses jedoch nur unzureichend kompensieren. Unabhängig davon liegen auskömmliche Honorare auch im Interesse der LTV, wie von Herrn Gräfe versichert wurde.

Weitere Gesprächsinhalte lagen in den Anforderungen, die die fortschreitende Digitalisierung an freiberufliche Ingenieure ebenso wie auch an öffentliche Auftraggeber stellt. In diesem Kontext wird das Thema BIM als ein besonderer Schwerpunkt gesehen. Mit dem in Gründung befindlichen Digitalausschuss der Ingenieurkammer Sachsen (bisher Fachgruppe BIM) stehen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Bereits in diese Richtung bestehende Kontakte zwischen LTV und Ingenieurkammer Sachsen sollen ausgebaut und intensiviert werden.

Insgesamt war der Meinungsaustausch von einer sehr freundlichen, konstruktiven und kooperativen Atmosphäre geprägt. In vielen Punkten besteht Einigkeit, bei einigen unterschiedlichen Positionen konnte zumindest das Verständnis für die jeweils andere Seite geweckt werden.

Beide Partner haben ihr ehrliches Interesse bekundet, weiter im Gespräch zu bleiben.

Mainzer Erklärung der Länderingenieurkammern

Qualität sichern! Mainzer Erklärung der Länderingeneurkammern

Klimawandel, Digitalisierung, bezahlbarer Wohnraum, Fachkräftemangel – Deutschland und Europa stehen vor großen Herausforderungen. Die Planerinnen und Planer sind bereit, sich diesen zu stellen. Zwingend erforderlich hierfür sind jedoch geeignete Rahmenbedingungen. Anlässlich der 66. Bundesingenieurkammer-Versammlung in Mainz haben die Ingenieurkammern der Länder ein Forderungspapier vorgelegt.

MAINZER ERKLÄRUNG der Präsidenten der Ingenieurkammern der Länder
Ingenieurinnen und Ingenieure gestalten die Weltvon morgen!

Wir Ingenieurinnen und Ingenieure sind bereit, die von der EU und der Gesellschaft formulierten Herausforderungen anzunehmen.

Wir sind Innovationstreiber und verantwortungsvoll Gestaltende einer zukunftsweisenden Bau-und Technikkultur. Nur mit uns
sind die ökologischen und ökonomischen Ziele auf allen Ebenen der Ingenieurkunst zu erreichen.

Ingenieurinnen und Ingenieure stehen für Qualität. Daher fordern wir:

  • Einen verlässlichen Rahmen, der Leistungen, Qualitäten und zugehöriges Honorar im Sinne des Verbraucherschutzes beschreibt.
  • Eine Gesetzgebung, die gewährleistet, dass die Vergabe von Planungsleistungen im Leistungswettbewerb erfolgt und nicht auf das Kriterium „niedrigster Preis“ reduziert wird.
  • Eine Weiterentwicklung der HOAI, die auch zukünftig angemessene Honorare für Planungsleistungen und der damit verbundenen Qualität im Baubereich sichert

Bundesingenieurkammer mit neuem Vorstand

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp ist neuer Präsident der Bundesingenieurkammer

Die Delegierten der 66. Bundesingenieurkammer-Versammlung wählten am 09. Oktober 2020 in Mainz turnusgemäß einen neuen Vorstand.

Neuer Präsident der Bundesingenieurkammer ist der Beratende Ingenieur Dr.-Ing. Heinrich Bökamp (Nordrhein-Westfalen). Er folgt auf Hans-Ullrich Kammeyer, der nach achtjähriger Amtszeit nicht wieder als Präsident angetreten war. Als Vizepräsident wiedergewählt wurde Dipl.-Ing. Ingolf Kluge (Hessen). Ebenfalls als Vorstandsmitglied bestätigt wurde Dipl.-Geol. Sylvia Reyer-Rohde (Thüringen), jetzt erstmals in der Position der Vizepräsidentin. Neu im Vorstand sind Dipl.-Ing. (FH) Wilhelmina Katzschmann (Rheinland-Pfalz), Dr.-Ing. Ulrich Scholz (Bayern), Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner (Berlin) sowie Dipl.-Ing. Christoph F. J. Schröder (Hamburg).

In seiner Antrittsrede dankte Dr.-Ing. Heinrich Bökamp den Delegierten der Bundesingenieurkammer-Versammlung für das entgegengebrachte Vertrauen sowie dem ehemaligen Vorstand für die hervorragende Arbeit der vergangenen Jahre. Weiter sagte Dr.-Ing. Heinrich Bökamp: „Gemeinsam mit dem neuen Vorstand werde ich alles daransetzen, die entsprechenden Weichen zu stellen, um den Berufsstand auch weiterhin bestmöglich für die Zukunft aufzustellen. Digitalisierung, Klimawende, faire Vergabeverfahren, der Fachkräftemangel und nicht zuletzt angemessene Honorierung von Planungsleistungen sind hierbei nur einige der Themen, die wir jetzt angehen müssen und werden.“

Die Amtszeit von Vorstand und Präsident der Bundesingenieurkammer beträgt jeweils vier Jahre.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern. Seit mehr als 30 Jahren setzt sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren ein.

Überbrückungshilfe II

Seit dem 21.10.2020 können wieder Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 über die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an. Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Angesichts steigender Infektionszahlen fördert die Überbrückungshilfe II künftig auch Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in die Außenbereiche, wo die Ansteckungsrisiken geringer sind. Förderfähig sind hierfür z. B. die Anschaffung von Außenzelten oder Wärmestrahlern. Dies ergänzt die bereits zuvor mögliche Förderung von Hygienemaßnahmen, wie z. B. die Anschaffung von Desinfektionsmittel und Luftfilteranlagen.

Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt), der das beantragende Unternehmen meist schon gut kennt. Dank dieser Vorprüfung können die Anträge zügig beschieden und die Hilfen schnell ausgezahlt werden. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer. Es bleibt dabei, dass die Überbrückungshilfe für Unternehmen aus allen Branchen offen steht, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind. Um besonders die Unternehmen, bei denen das Geschäft durch behördliche Einschränkungen oder Hygiene- und Abstandsregeln immer noch stark beeinträchtigt ist, noch besser zu erreichen, werden Änderungen am Programm vorgenommen. Die Änderungen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BMWi.


Förderprogramm Lüftungsanlagen

Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten

Seit dem 20.10.2020 werden Maßnahmen an bestehenden stationären, zentralen raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gefördert. Grundlage ist die Richtlinie Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten.


Sachsen informiert kommunale Spitzenverbände über Radonvorsorgegebiete

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hat am 15. Oktober 2020 die kommunalen Spitzenverbände über die sächsischen Radonvorsorgebiete informiert.

Damit bekommen die sächsischen Landkreise, Städte und Gemeinden die Möglichkeit, sich auf die offizielle Ausweisung der Radonvorsorgebiete vorzubereiten. Die Ausweisung wird am 31. Dezember 2020 durch eine Allgemeinverfügung der zuständigen Behörde, des sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, erfolgen. Aufgrund des neuen Strahlenschutzgesetz des Bundes sind alle Bundesländer verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2020 sogenannte Radonvorsorgegebiete festzulegen, das heißt Gebiete, in denen aufgrund der geologischen Situation erhöhte Radonkonzentrationen vorkommen. In diesen Gebieten sind ab dem 1. Januar 2021 an allen Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss Radonmessungen durchzuführen. Je nach Höhe der Überschreitung des Referenzwertes müssen organisatorische, lüftungstechnische oder bauliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Radonkonzentration dauerhaft unter den Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter Innenraumluft zu senken.


Konferenz "Denkmäler" Plasy 2021

Restaurierung von Denkmälern – Konferenz in Plasy

Vom 13.05 – 16.05.2021 soll im Kloster Plasy in der Nähe von Pilsen eine Internationale Konferenz zum Thema „Technische Probleme bei der Restaurierung von Denkmälern“ stattfinden. Soweit seitens der sächsischen Ingenieure ein relevantes Interesse besteht, wird sich die Ingenieurkammer Sachsen an der Ausrichtung der Konferenz beteiligen. Neben potenziellen Teilnehmern werden auch Referenten zum Thema „Moderne Methoden zur Wiederherstellung von denkmalgeschützten Gebäuden“ gesucht.

Die Konferenz soll von verschiedenen tschechischen Institutionen des Ingenieurwesens sowie von Partnerschafts-Ingenieurkammern aus Deutschland, Polen und der Slowakei ausgerichtet werden. Es ist geplant, eine mehrsprachige, die Referate beinhaltende Konferenzschrift herauszugeben. Die Konferenzsprachen sind Tschechisch, Slowakisch, Polnisch und Deutsch. Es wird Simultanübersetzungen vom Tschechischen ins Polnische und Deutsche sowie umgekehrt geben.

Am Rande der eigentlichen Tagung, die am Freitag und am Samstag jeweils von 9:30 Uhr – 15:30 Uhr abgehalten werden soll, wird es ein umfangreiches Begleitprogramm geben. Gemeinsame Mittag- und Abendessen sowie mehrere Exkursionen bieten gute Gelegenheiten zum Kennenlernen und zum weiteren Austausch mit tschechischen, slowakischen, polnischen und deutschen Fachleuten.

Nähere Informationen zum Tagungsprogramm und zu den sonstigen Konditionen erhalten Sie unter post@ing-sn.de.

Existenzgründung und Verkauf des Ingenieurbüros: Sprechstunde am 19.11.2020

Die nächste Sprechstunde der Ingenieurkammer Sachsen zu den Themen Existenzgründung, Unternehmensnachfolge, Fördermittelberatung, Finanzierung und Kalkulation findet statt am 19.11.2020 (16.00 – 18.00 Uhr). In der Sprechstunde stehen Ihnen professionelle Berater mit langjährigen betriebswirtschaftlichen Erfahrungen für ein Erstgespräch zur Verfügung. Diese Beratung ist für Kammermitglieder kostenfrei. Bei Interesse melden Sie sich bitte an unter 0351 43833-71 oder post@ing-sn.de.

Seminare
16.11.2020

Webinar – Temporäre Senkung der Umsatzsteuersätze – Aktueller Handlungsbedarf für Ingenieurbüros



17.11.2020

Webinar – Änderung der DIN 276 – Kosten im Hochbau 2018-12



20.11.2020

Webinar – Abbruch- und Rückbauarbeiten nach ATV DIN 18459 und VDI E 6210



Veranstaltungen



Weitere Seminare und Veranstaltungen finden Sie unter www.ing-sn.de/kalender.