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INGletter Archiv

INGletter 2/2015 (vom 03.02.2015) - Inhaltsverzeichnis

BGH-Entscheidung veröffentlicht: Bei stufenweiser Beauftragung bestimmt der Abrufzeitpunkt die anzuwendende HOAI-Fassung

In dritter und letzter Instanz herrscht nun endgültig Klarheit: Der Bundesgerichtshof hat in seinem am 20. Januar 2015 veröffentlichten Urteil vom 18. Dezember 2014 entschieden, welche HOAI-Fassung bei stufenweiser Beauftragung von Architekten- und Ingenieurleistungen auf die nach dem Abruf noch zu erbringenden Leistungen Anwendung findet. Das Urteil besagt, dass nicht der Zeitpunkt des Abschlusses des Ausgangsvertrages maßgebend ist, sondern wann der Vertrag über die weiteren Leistungen letztlich geschlossen wird (BGH, 18. Dezember 2014 – VII ZR 350/13).


Geänderte Verordnung über Prüfungen technischer Anlagen

Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) teilt mit, dass sich im Zuge der geänderten Verordnung über die Prüfungen technischer Anlagen nach Bauordnungsrecht eine Prüfpflicht für Sicherheitsbeleuchtungen ergibt sowie Sachkundeprüfungen nunmehr entfallen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem folgenden Link.


Umfrage: "Diese Gehälter werden 2015 in Ingenieurbüros gezahlt"

“Zahle ich marktgerechte Gehälter bzw. was zahlt die Konkurrenz?” Diese Frage bewegt viele Architektur- und Ingenieurbüros. Vor allem letztere fischen in der Praxis im Trüben, weil es an aktuellen statistischen Daten fehlt. Der Informationsdienst “Planungsbüro professionell” schließt diese Lücke – und startet daher eine große Online-Umfrage “Das wird 2015 in Architektur- und Ingenieurbüros gezahlt”. Investieren Sie maximal zehn Minuten. Es lohnt sich. Alle Teilnehmer erhalten die Auswertung in wenigen Monaten kostenlos.


HAUS Dresden vom 26. Februar bis 1. März 2015

Die größte regionale Baumesse feiert 2015 ihr 25-jähriges Jubiläum und lädt alle am Bau Beteiligten recht herzlich vom 26. Februar bis zum 1. März in die Messe Dresden ein. Der Schwerpunkt liegt in diesem Jahr besonders bei den Themen “Smart Home” und “Barrierefreies Bauen”. Auch die Ingenieurkammer und Architektenkammer Sachsen bieten an ihrem gemeinsamen Stand wieder durchgängig ein sehr interessantes und abwechslungsreiches Vortragsprogramm.


Erste Konferenz zur Prüfung der technischen Sicherheit nach Bauordnungsrecht am 6. März 2015 in Chemnitz

ACHTUNG! Neuer Veranstaltungsort: Business-Hotel ARTES, Im UNGER-Park, Leipziger Straße 214, 09114 Chemnitz Ziele der Konferenz: Erfahrungsaustausch unter Fachkollegen (Prüfsachverständige für technische Anlagen und Einrichtungen, Prüfsachverständige für Brandschutz, Bauaufsichtsbehörden, Feuerwehr, Anerkennungsbehörde für Prüfsachverständige im Freistaat Sachsen), Darstellung von Problemen aus dem Prüfalltag an Hand von beispielhaften Vorträgen, Verdeutlichung von neuen und bestehenden gesetzlichen Regelungen und Vorgaben durch die Bauaufsichtsbehörden, Vertiefung von Regelungen im Verfahren der Baugenehmigung und deren Fortschreibung mit Schwerpunkt auf Brandschutzkonzept, Gutachterliche Stellungnahme als Prüfgrundlage für Erstprüfungen, Prüfungen nach wesentlicher Änderung und wiederkehrende Prüfungen im Bauordnungsrecht.


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