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INGletter 16/2016 (vom 09.08.2016) - Inhaltsverzeichnis

Bundesbauministerium konkretisiert Abrechnung von HOAI-Stufenverträgen

Zur Erinnerung: Mit Erlass vom 24. Februar 2015 hat das BMUB das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Anwendbarkeit der HOAI bei stufenweiser Beauftragung erläutert. Zuvor hatte der BGH den Grundsatz bestätigt: “Alter Vertrag – altes Recht, neuer Vertrag – neues Recht.” Der Abrufzeitpunkt einer Leistung bestimmt somit die anzuwendende HOAI. Nun hat das Bundesbauministerium am 30. Mai 2016 seinen Erlass durch weitere Hinweise für die Vorgehensweise bei der Überprüfung geltend gemachter Honorarforderungen angepasst und die Durchführung des erforderlichen Gesamtvergleichs näher beschrieben. Dabei hat es einige Punkte maßgeblich geändert: So findet sich in der Auflistung der Berechnungsgrundlagen für das fiktive Mindesthonorar unter anderem der Hinweis, dass nur diejenigen Grundleistungen in Ansatz gebracht werden können, die in der HOAI 2013 weiter geregelt sind. Das Schreiben des Bundesbauministeriums finden Sie in unter dem folgenden Link.


Stadt Dresden: Verfahrensweise zur Vergütung von Prüfingenieuren geändert

Seit dem 1. August wendet die Stadt Dresden ein neues Verfahren zur Vergütung von Prüfingenieuren an. Gemäß § 15 DVOSächsBO ist bei Sonderbauten die bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises und des Nachweises über den vorbeugenden baulichen Brandschutz durch die untere Bauaufsichtsbehörde zu beauftragen. Diese schuldet als Auftraggeber auch die Vergütung des Prüfingenieurs gemäß § 40 Abs. 4 DVOSächsBO. An der bisher praktizierten Verfahrensweise, welche die Prüfingenieure zur Vermeidung von Zahlungsausfällen verpflichtete, einen Kostenvorschuss zu erheben, hält die Stadt Dresden nicht mehr fest. Die Prüfingenieure sollen ab dem 1. August 2016 von der Möglichkeit einer verkürzten Rechnungslegung gemäß § 40 Abs. 4 DVOSächsBO Gebrauch machen. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2017 wird die untere Bauaufsichtsbehörde Kostenvorschüsse gegenüber den Bauherren erheben, wenn Grund zur Sorge besteht, dass fällige Gebührenforderungen nicht oder nicht fristgerecht bezahlt werden. ln diesem Fall sollen die Prüfingenieure ihre Leistungen mit der unteren Bauaufsichtsbehörde abrechnen bzw. die Prüfgebühren werden durch die Landeshauptstadt zwischenfinanziert.

Innovativer Carbonbeton aus Dresden erhält Anerkennung vom Bundespräsidenten

Das Innovationsnetzwerk C3 – Carbon Concrete Composite e. V. aus Dresden hat mit Erfolg an dem bundesweiten Wettbewerb “Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen” teilgenommen. Für ihre zukunftsweisenden Ideen im Bereich des Bauwesens und für die gemeinschaftliche Vernetzung erhält das Projekt Ende Juli die von Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnete Urkunde. Das Forschungsprojekt C3 untersucht Möglichkeiten, Stahl in Betonbauwerken langfristig durch Carbon zu ersetzen. C3 – Carbon Concrete Composite e. V.


Novellierung der Musterbauordnung: Anforderungen an Bauprodukte

Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V., Berlin hat Internetseite zu den Anforderungsdokumenten für Bauprodukte eingerichtet: www.abid-bau.de. Dargestellt sind dabei die aus dem EuGH-Urteil resultierende Problematik für Anforderungen an Bauprodukte sowie der Lösungsansatz für den zukünftigen Umgang mit Bauprodukten nach Wegfall der Bauregellisten. Die ersten bereits eingestellten Anforderungsdokumente, die von Planern und Prüfingenieuren als Grundlage für die Ausschreibung, die vertragliche Vereinbarung und die Prüfung dienen sollen, zeigen die grundsätzliche neue Regelungssystematik auf. Einschätzungen aus Sicht der Planer und Prüfingenieure zu den ersten der eingestellten Anforderungsdokumenten und dem beabsichtigten Lösungsansatz sind für die weitere Begleitung des Novellierungsprozesses von MBO und VV TB ausdrücklich erwünscht und werden gerne entgegengenommen.


Bundesverkehrswegeplan 2030 verabschiedet

Am 3. August hat das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan 2030 verabschiedet. Zuvor hatte es im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung 40.000 Eingaben an das Bundesverkehrsministerium gegeben. Der Schwerpunkt für die knapp 270 Mrd. EUR Investitionsmittel liegt dabei auf dem Erhalt der Infrastruktur sowie auf der Stärkung der Schienenwege. Dies zeigt sich auch für Sachsen, wo zehn der elf angemeldeten Schienenprojekte in den Plan aufgenommen wurden.


Stellungnahme der Ingenieurkammer Sachsen zum Entwurf des Sächsischen Hochschulentwicklungsplanes 2025

Die Ingenieurkammer Sachsen war aufgefordert, zum Entwurf des Sächsischen Hochschulentwicklungsplanes 2025 Stellung zu nehmen. Die Kammer ist dem nachgekommen und hat die aus ihrer Sicht wesentlichen Punkte – starke Technikorientierung der Hochschulen, intensivere Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Hochschulen sowie Förderung des Unternehmergeistes bei Nachwuchsingenieuren – in einem Schreiben zusammengefasst.


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