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INGletter Archiv

INGletter 14/2017 (vom 22.08.2017) - Inhaltsverzeichnis

AHO-Heft 4 neu erschienen - Besondere Leistungen bei der Planung von Objekten der Wasser- und Abfallwirtschaft

In der dritten Auflage des Heftes 4 wurden die „Besonderen Leistungen“ auf die veränderten Grundlagen der HOAI 2013 angepasst und an den aktuellen Planungsanforderungen ausgerichtet. Weitere Leistungen, die im Vorfeld oder im Nachgang der Objektplanung gegebenenfalls notwendig werden, wurden ergänzt. Der gesamte Katalog stellt die in der täglichen Praxis der Objektplaner für Ingenieurbauwerke der Wasser- und Abfallwirtschaft am häufigsten nachgefragten Besonderen Leistungen dar.


Bauministerkonferenz will Schutzniveau von Bauprodukten hochhalten

Das hohe Schutzniveau von Bauprodukten und Bauwerken in Deutschland bleibt erhalten. Das hat die Bauministerkonferenz der Länder jetzt beschlossen. Grundlage dafür war eine Verständigung des BMUB mit der EU-Kommission. Diese sieht vor, dass Deutschland vorübergehend Anforderungen an das Glimmverhalten von Bauprodukten stellen kann, bis diese in die europäische Produktnorm aufgenommen worden sind. Bis zur Aufnahme der Anforderungen in die europäische Normung darf die europäische Norm (EN 16733) in Deutschland zum Nachweis des Glimm- und Schwelverhaltens von Bauprodukten verwendet werden. Diese Regelung soll für alle Bauprodukte eingeführt werden, bei denen das Glimmverhalten im Brandfall eine Rolle spielt. Die Länder beabsichtigen daher, in Kürze in den Regelwerken ihrer Technischen Baubestimmungen Hinweise dafür zu geben, wie den bekannten Lücken und Mängeln der CE-Kennzeichnung durch freiwillige zusätzliche Angaben bauwerksbezogen begegnet werden kann.

Bundesrat vereinfacht Entsorgung von Styropor

Die Entsorgung von Styropordämmplatten soll einfacher und preisgünstiger werden. Der Bundesrat stimmte am 7. Juli 2017 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Mit der Neuregelung werden Wärmedämmplatten mit dem Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) nicht mehr als gefährlicher Sondermüll eingestuft und brauchen keine Sondergenehmigung für die Entsorgung. Allerdings gilt für sie ein Getrenntsammlungsgebot und ein Vermischungsverbot mit anderem Bauschutt.

Hendricks fördert Forschungsprojekte im Bauwesen mit 11 Millionen Euro

Das Bundesbauministerium und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) starten eine neue Förderrunde für die Forschungsinitiative “Zukunft Bau”. Anträge für Forschungsvorhaben im Bauwesen können bis zum 30. November 2017 eingereicht werden. Bewerben können sich alle Institutionen und Unternehmen, die sich mit innovativen Projekten auf dem Gebiet des Bauwesens befassen. Insgesamt stehen für die Förderrunde 2017 Mittel in Höhe von rund 11 Millionen Euro zur Verfügung. Die Themen decken ein breites Spektrum ab:Sie reichen vom kostengünstigen Wohnungsbau über energieeffizientes, ressourcenschonendes und klimagerechtes Bauen bis hin zu Mehrwerten von Architektur, Stadtraum und Gestaltungsqualitäten.


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