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INGletter 12/2017 (vom 25.07.2017) - Inhaltsverzeichnis

Bauproduktenrecht: Europäische Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein

Das Bundesbauministerium (BMUB) hat am 13. Juli bekannt gegeben, dass die Europäische Kommission das gegen Deutschland laufende Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf Bauprodukte eingestellt hat, da Deutschland das 2014 zur damals geltenden Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) ergangene Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Rechtssache C-100/13) in Deutschland mittlerweile vollständig umgesetzt habe. Zwar ist das Notifizierungsverfahren zur M-VV TB noch nicht abgeschlossen, jedoch wird in Kürze damit gerechnet. Es besteht die Erwartung, dass auf Grundlage der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens auch das streitige Kapitel D 3 der M-VV TB nicht mehr beanstandet wird. Mit diesem Kapitel wird die Möglichkeit eröffnet, seitens der Bauaufsichtsbehörden bei unvollständig harmonisierten Spezifikationen zur Sicherstellung der Bauwerkssicherheit weitere freiwillige Zusatzanforderungen zu einem Produkt – auch über die CE-Kennzeichnung hinaus – verlangen zu können. Nach Mitteilung des BMUB wird die Kommission solche Anforderungen, die aufgrund von lückenhaften Bauproduktnormen national als Zusatzanforderungen gestellt werden, nicht weiter verfolgen. Die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens wird keine Auswirkungen auf das beim Europäischen Gericht anhängigen Verfahrens haben, mit dem Deutschland gegen zwei ablehnende Beschlüsse der EU-Kommission in Verfahren nach Art. 18 BauproduktenVO geklagt hat (s. E-Mail v. 18.04.2017). Der Rechtsdienst der Kommission hält insoweit weiterhin an seiner strengen Rechtsauffassung zum Verbot zusätzlicher nationaler Anforderungen fest.


Bundesrat beschließt Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters

Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 dem Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters zugestimmt. Das Wettbewerbsregister wird künftig beim Bundeskartellamt angegliedert und soll zur Vermeidung von Wirtschaftskriminalität bei öffentlichen Aufträgen beitragen. Auftraggebern soll somit ein erleichtertes Prüfen von Ausschlussgründen ermöglicht werden.


Fünf Millionen Euro für innovative Vorhaben zur CO2-Minderung

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) hat einen Aufruf zur Einreichung von Vorhaben für die Förderung von “Innovativen Komplexvorhaben aus Sachsen zur CO2-Minderung in Kommunen” gestartet. Hierfür stehen insgesamt Fünf Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung beträgt max. 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Teilnehmen können Gemeinden, Städte und Landkreise und deren Unternehmen, Verbandskörperschaften sowie gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften. Die Projektideen können bis zum 26. Oktober 2017 eingereicht werden.


Ein Held des Alltags - FAZ-Artikel zum Berufsbild "Tiefbauingenieur"

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat sich in einem interessanten Artikel dem Berufsbild des “Tiefbauingenieurs” näher gewidmet. Sie finden diesen unter dem nachfolgenden Link.


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