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INGletter Archiv

INGletter 10/2018 (vom 15.05.2018) - Inhaltsverzeichnis

Bekanntmachung zur Vertreterwahl 2018: Fristgemäße Abgabe der Antragsunterlagen bis 14. Juni 2018

Der Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen hat am 4. April 2018 beschlossen, die Wahl zur 7. Vertreterversammlung nach § 16 des Sächsisches Ingenieurgesetzes (SächsIngG) am 22. November 2018 durchzuführen. Die Wahl erfolgt im Rahmen einer Mitgliederversammlung als Direktwahl. Wahlberechtigt, wahlvorschlagsberechtigt und wählbar sind ausschließlich die am 23. August 2018 in die Wählerverzeichnisse eingetragenen Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen. Für die fristgemäße Eintragung als Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen sind gemäß dem § 4 Absatz 4 der Wahlordnung vom 2. April 2014 die vollständigen Antragsunterlagen bis zum 14. Juni 2018 bei der Ingenieurkammer Sachsen, Geschäftsstelle Dresden, Annenstraße 10 in 01067 Dresden einzureichen. Der Termin gilt als eingangsbefristet.

Hinweis des SMI: Hinzuziehung von Prüfingenieuren als Sachverständige

Sofern Prüfingenieure von den Baudienststellen bei Bauvorhaben, für die § 77 SächsBO Anwendung findet, mit Prüfungen beauftragt werden, können diese nicht hoheitlich, sondern lediglich gutachterlich als Sachverständige herangezogen werden. Hintergrund hierfür ist, dass Prüfingenieure nur dann hoheitlich tätig werden, wenn eine bauaufsichtliche Prüfung des Brandschutz- oder Standsicherheitsnachweises gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies ist bei Bauvorhaben, für die § 77 SächsBO Anwendung findet, nicht der Fall. Die oberste Bauaufsichtsbehörde weist darauf hin, dass in Fällen des § 77 SächsBO aus Gründen der Qualitätssicherung und zur Gewährleistung von vergleichbaren Anforderungen an bauliche Anlagen in den § 66 Absatz 3 SächsBO vergleichbaren Fällen als Sachverständiger ein anerkannter Prüfingenieur für den jeweiligen Fachbereich und die jeweilige Fachrichtung mit der bautechnischen Prüfung beauftragt werden soll. Eine entsprechende Formulierung, die zum einen die Sachverständigeneigenschaft der hinzugezogenen Externen klarstellt und zum anderen die Qualifikation der in Betracht kommenden Sachverständigen in mit § 66 Ab-satz 3 SächsBO vergleichbaren Fällen in dem oben genannten Sinne benennt, wird im Rahmen der Novellierung in Nummer 77 der VwV-SächsBO aufgenommen.

Vollzug des Bauproduktenrechts: Prioritätenliste mit Lückenschluss

In einem aktuellen Erlass weist das Sächsische Innenministerium auf die Verwendung harmonisierter Bauprodukte hin. Viele harmonisierte Bauproduktnormen weisen Mängel oder Lücken auf. Die EU-Kommission hat daher übergangsweise nationale Systeme zum Lückenschluss bei mangelhaften harmonisierten Normen akzeptiert. Den entsprechenden Erlass und die zughörige Prioritätenliste mit Lückenschluss finden Sie unter den folgenden Links.


Mitteldeutsche Kammern veröffentlichen einheitlichen BIM-Fortbildungsstandard

Die Ingenieur- und Architektenkammer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich für einen einheitlichen BIM- Fortbildungsstandard ausgesprochen. Mit der Einführung des “BIM Standards Deutscher Architektenkammern” bzw. des “BIM Standards Deutscher Ingenieurkammern” wurde auf Grundlage der VDl buildingSMART-Richtlinie 2552 Blatt 8.1 ein entsprechendes Angebot geschaffen. Die Kammern erklären daher ihre Absicht, bei der BIM-Fortbildung zusammenzuarbeiten und die genannten Qualitätsstandards zu beachten.


Informationsbroschüre "Gute Beispiele aus der Lärmkartierung"

Die Lärmaktionsplanung der sächsischen Städte und Gemeinden bietet die Chance, nachhaltig auf die Belastungssituation der Anwohner einzuwirken und die Lebensqualität in den Orten zu verbessern. Das zeigen die Positivbeispiele aus den bisherigen Planungsrunden, die das Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) in einer Informationsbroschüre veröffentlicht hat. Die Praxisbeispiele aus Sachsen und benachbarten Bundesländern sollen den Kommunen Impulse für ihre eigene Aktionsplanung geben. Das breite Spektrum und die Vielfalt möglicher Maßnahmen sollen dazu anregen, bei der Lärmaktionsplanung auch einmal neue Wege zu beschreiten.


23. Internationale Konferenz Stadttechnik am 8. Juni 2018 in Cheb – Teilnahme kostenfrei

Die 23. Konferenz der Stadttechnik widmet sich dem Thema “Verkehr in Städten”. Die “Tage der Region Karlsbad für Baukunst und Architektur 2018” begleiten die Konferenz ebenso wie weitere Veranstaltungen, zu denen die gastgebende tschechische Ingenieurkammer und der Tschechischer Bauingenieurverband einladen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Interessierte Kammermitglieder melden sich bitte an unter karlovyvary@ckait.cz.


Ulrich Finsterwalder Ingenieurbaupreis 2019 ausgelobt

Der Verlag “Ernst und Sohn” zeichnet seit 1988 alle zwei Jahre herausragende Ingenieurleistungen im Konstruktiven Ingenieurbau aus. Mit der Auslobung zum Ulrich Finsterwalder Ingenieurbaupreis 2019 geschieht dies bereits zum 16. Mal, um das Wirken von Bauingenieuren und ihr Engagement für Baukultur ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer Festveranstaltung im Februar 2019 in München statt, im Deutschen Museum. Einsendeschluss ist der 21. September 2018.


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