INGletter Archiv
INGletter 1/2018 (vom 09.01.2018) - Inhaltsverzeichnis
- Ein frohes neues Jahr!
- EU-Schwellenwerte angehoben
- Neues Bauvertragsrecht in Kraft getreten
- Stundensatz zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen
- 3. Auflage veröffentlicht: VFIB-Empfehlung für Bauwerksprüfung
- Zwei Neuerscheinungen in der AHO-Schriftenreihe
- Existenzgründung und Unternehmensnachfolge: Sprechstunde der Ingenieurkammer am 18. Januar
Ein frohes neues Jahr!
Der Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle wünschen Ihnen ein frohes und vor allen Dingen gesundes neues Jahr. Wir freuen uns auf die Fortsetzung der gemeinsamen Zusammenarbeit in 2018 und stehen Ihnen jederzeit gern als Ansprechpartner zur Verfügung.
EU-Schwellenwerte angehoben
Zum 1. Januar 2018 treten turnusmäßig neue EU-Schwellenwerte in Kraft. Eine Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber ist nicht erforderlich, da die EU-Vorschriften durch Verweisung in den Vergabeverordnungen unmittelbar gelten. Die EU-Schwellenwerte wurden wie folgt angehoben:
Bauaufträge: 5.548.000 EUR (zuvor 5.225.000 EUR)
Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 221.000 EUR (zuvor 209.000 EUR)
Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Sektoren: 443.000 EUR (zuvor 418.000 EUR)
Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden: 144.000 EUR (zuvor 135.000 EUR)
Neues Bauvertragsrecht in Kraft getreten
Zum 1. Januar 2018 ist das “Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung” in Kraft getreten. Mit dem neuen Bauvertragsrecht werden im BGB spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Bauträgervertrag und den Verbraucherbauvertrag eingeführt. Die Kernpunkte finden Sie unter dem folgenden Link. Neues Bauvertragsrecht
Stundensatz zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen
Das Sächsische Staatsministerium des Innern gibt bekannt, dass der Stundensatz zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau zum 1. Januar 2018 neu festgesetzt wurde. Dieser beträgt für die Vereinbarung von Honoraren für Bescheinigungsaufträge nach § 41 Abs. 2 Satz 4 DVOSächsBO 96 EUR.
3. Auflage veröffentlicht: VFIB-Empfehlung für Bauwerksprüfung
In die 3. Auflage der VFIB “Empfehlung zur Leistungsbeschreibung, Aufwandsermittlung und Vergabe von Leistungen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076” wurden wichtige Änderungen und Ergänzungen aufgenommen, so u.a.:
Aufwandswerte für Tragbauwerke und Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Bauwerksprüfung
Aktualisierung des EU-Schwellenwertes und der TV-L-Stundensätze
Aktualisierung der Teile V – Technische Regelwerke und VI – Vordrucke
Komplettüberarbeitung der Excel-Datei “7_Zeitaufwand+Kosten” mit einer umfangreichen Hilfedatei sowie
Hinweise zur Befüllung der “Liste der zu prüfenden Bauwerke” mit Hilfe des Programms SIB-BW.
Die Empfehlung richtet sich sowohl an Baulastträger als auch an Ingenieurbüros, die mit Bauwerksprüfungen befasst sind. Inzwischen stellt sie einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und angemessenen Honorierung dieser verantwortungsvollen Aufgabe dar. An der Erstellung der VFIB-Empfehlung waren die sächsischen Kammermitglieder Dr.-Ing. Stefan Junge, Dr.-Ing. Gunhild Nitzsche, Dipl.-Ing. Olaf Reibetanz und Dipl.-Ing. Erik Schindler maßgeblich beteiligt. VFIB-Empfehlung für Bauwerksprüfung
Zwei Neuerscheinungen in der AHO-Schriftenreihe
In der sog. “Grünen Schriftenreihe” des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) sind die folgenden Ausgaben neu erschienen:
AHO-Heft Nr. 10 “GIS-Dienstleistungen – Teil A: Leistungsphasen nach GIS-Basissystemen”: In diesem Heft werden GIS-Dienstleistungen in einem Leistungsbild als Leitlinie systematisiert dargestellt und in Analogie zur HOAI Leistungsphasen, Grundleistungen und besondere Leistungen definiert.
AHO- Heft Nr. 19 “Ergänzende Leistungsbilder im Projektmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft”: Bei Projekten mit besonderen Anforderungen besteht die Notwendigkeit weiterer Leistungen, die ergänzend zu den Grundleistungen des AHO-Heftes Nr. 9 zur Beauftragung empfohlen werden. Diese Lücke schließt das neue Heft 19.
AHO-Schriftenreihe
Existenzgründung und Unternehmensnachfolge: Sprechstunde der Ingenieurkammer am 18. Januar
Die nächste Sprechstunde der Ingenieurkammer Sachsen zu den Themen Existenzgründung, Unternehmensnachfolge, Fördermittelberatung, Finanzierung und Kalkulation findet statt am Donnerstag, den 18. Januar 2018 (16.00 – 18.00 Uhr). In der Sprechstunde stehen Ihnen professionelle Berater mit langjährigen betriebswirtschaftlichen Erfahrungen für ein Erstgespräch zur Verfügung. Diese Beratung ist für Kammermitglieder kostenfrei. Bei Interesse melden Sie sich bitte an unter 0351 43833-60 oder post@ing-sn.de.
Seminare
Veranstaltungen
Weitere Seminare und Veranstaltungen finden Sie unter www.ing-sn.de/kalender.