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INGletter Archiv

INGletter 8/2017 (vom 16.05.2017) - Inhaltsverzeichnis

Nach Intervention der Ingenieurkammer: Sächsisches Innenministerium passt Übergangsregelung zum Qualifizierten Brandschutzplaner an

Per Schreiben vom 28. März 2017 teilte das Sächsische Innenministerium (SMI) mit, dass die Übergangsvorschrift bzgl. der Brandschutznachweise bei Bauvorhaben der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen zum 1. April 2017 ausläuft. Zugleich wurden sämtliche Beschlüsse der Ingenieurkammer Sachsen zur Eintragung von “Qualifizierten Brandschutzplanern” seitens des SMI aufgehoben. Dies führte zu der problematischen Situation, dass zahlreiche sächsische Ingenieure bereits abgeschlossene Planungsaufträge nicht mehr erfüllen konnten, da ihnen die Berechtigung zur Erstellung des Brandschutznachweises quasi “über Nacht” entzogen wurde. Daraufhin intervenierte die Ingenieurkammer Sachsen unverzüglich beim SMI und mahnte eine umgehende Lösung dieses Sachverhaltes an. Das Ministerium hat nunmehr eine neue Fassung des Hinweisschreibens erstellt. Demnach gilt ein Verfahren bis zum 1. April 2017 als eingeleitet, wenn der Bauherr einen Bauvorlageberechtigten nach § 65 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 4 SächsBO für ein Vorhaben nach §§ 62 oder 63 SächsBO schriftlich beauftragt hat und ein entsprechender Auftrag für den Brandschutznachweis vorgelegt wird.


Anerkennungsverfahren zum Prüfingenieur für Brandschutz beginnt im 3. Quartal 2017

Im 3. Quartal 2017 beginnt wieder ein Verfahren für die Anerkennung als Prüfingenieur für Brandschutz. Anträge sind bis zum 1. September 2017 an das Sächsische Staatsministerium des Innern zu richten. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter dem folgenden Link.


Ingenieurkammer bietet ab Juni Sprechstunde zur Unternehmensnachfolge

Die richtige Planung der Übergabe des eigenen Unternehmens an einen Nachfolger bietet die Möglichkeit das Unternehmen fortführen zu lassen und gegebenenfalls den gewünschten Kaufpreis zu erzielen. Daher bietet die Ingenieurkammer Sachsen ab Juni jeden dritten Donnerstag im Monat eine Sprechstunde zur Unternehmensnachfolge. Start ist der 22. Juni 2017. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter post@ing-sn.de an. Sie erhalten grundlegende Informationen zur Planung und Durchführung von Verhandlungen, sowie mit dem Vorgang einhergehende Informationen zu Fördermittel- und Finanzierungsmöglichkeiten. Die Sprechstunde zur Unternehmensnachfolge wird von praxiserfahrenen Beratern durchgeführt und ist ebenso für Existenzgründer geeignet.

HOAI-Kampagne: Ihre Vorschläge sind gesucht!

Ab sofort gibt es die Möglichkeit, auf der HOAI-Kampagnenseite der Bundesingenieurkammer eigene Vorschläge für neue Banner-Slogans zu machen. Die besten und prägnantesten Sprüche werden dann veröffentlicht und können heruntergeladen und in Mails oder Websites eingebunden werden. Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge unter dem nachfolgenden Link ein.


Neue Flyer: Förderung für Weiterbildung

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die betriebliche und berufliche Weiterbildung in Sachsen. Nach der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung können Weiterbildungsinteressierte eine Förderung über das Programm Weiterbildungsscheck erhalten. Im folgenden finden Sie Flyer mit weiteren Informationen zum individuellen und betrieblichen Weiterbildungsscheck.


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Weitere Seminare und Veranstaltungen finden Sie unter www.ing-sn.de/kalender.