Aktuelle Ausgabe
INGletter 22/2025 vom 25.11.2025 - Inhaltsverzeichnis
- Digital, flexibel, jederzeit verfügbar: Das DIB ab 2026 als E-Paper
- Neue Beitritts-Chancen: Versorgungswerk hebt Altersgrenze auf
- Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Sachsen hat getagt
- Neuer Stundensatz für Gebühren- und Honorarberechnung für Prüfingenieure und Prüfsachverständige
- Neu aufgelegt: AHO-Heft 28 „Fachingenieurleistungen für die Fassadentechnik“
- Günstige Firmenwagen für Mitglieder von Ingenieurkammern
- Eckpunkt Gebäudetyp E: ein wichtiger Schritt zu mehr bezahlbarem Wohnraum
- Bundesregierung zur Aktivrente – Selbstständige zunächst ausgeschlossen
- Verbändebündnis unterstützt Regierungsentwurf zum Vergaberecht
- Ihre weiteren Vorteile als Kammermitglied
- Existenzgründung und Verkauf des Ingenieurbüros: Sprechstunde am 18.12.2025
- Seminare und Veranstaltungen
Digital, flexibel, jederzeit verfügbar: Das DIB ab 2026 als E-Paper
Ab dem 1. Januar 2026 steht Ihnen das Deutsche Ingenieurblatt (DIB) inklusive der Regionalausgabe Sachsen ausschließlich digital als E-Paper zur Verfügung. Das bedeutet für Sie: schneller Zugriff, komfortables Lesen auf allen Geräten und jederzeitige Verfügbarkeit – ob im Büro, unterwegs oder auf der Baustelle. Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail vom Verlag Rauh Medien GmbH.
Darüber hinaus profitieren Sie von einem erweiterten Informationsangebot: Auf der Website des DIB www.deutsches-ingenieurblatt.de finden Sie fortlaufend aktualisierte Fachbeiträge, Branchennews und fundiertes Expertenwissen. Eine sorgfältig ausgewählte Zusammenstellung dieser Inhalte erhalten Sie zusätzlich im zweiwöchigen „DIB-Infoservice“ direkt in Ihr Postfach.
Neue Beitritts-Chancen: Versorgungswerk hebt Altersgrenze auf
Ab 1. Januar 2026 entfällt die bisherige Altersgrenze von 45 Jahren für den Beitritt zum Versorgungswerk. Damit erhalten auch später eingetragene Mitglieder künftig Zugang zu einem sicheren berufsständischen Versorgungssystem. Die Regelung gilt für Neumitglieder, nicht rückwirkend.
Das Versorgungswerk bietet umfassenden Schutz – von Altersruhegeld und Berufsunfähigkeit bis zu Hinterbliebenenleistungen. Beratende Ingenieure und Freiwillige Mitglieder sind grundsätzlich pflichtversichert, Befreiungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (Antrag hierfür ist jeweils innerhalb von 6 Monaten nach Beitritt an das Versorgungswerk zu stellen). Ermäßigungen bei Gründung oder Familienphasen sowie freiwillige Mehrzahlungen sind möglich. Aktuelle Beitragssätze finden Sie im Downloadcenter des Versorgungswerks.
Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Sachsen hat getagt
Am 12.11.2025 kam die Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Sachsen, unser höchstes Organ, in Dresden zusammen. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter berieten über zentrale Fragen der Kammerarbeit – von der finanziellen Planung bis zur inhaltlichen Ausrichtung der kommenden Jahre.
Präsident Dr.-Ing. Hans-Jörg Temann ging in seinem Bericht u. a. auf Themen, wie konstruktive Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung, Nachwuchsförderung und Engagement für Nachhaltigkeit und klimafreundliches Bauen ein.
Neben dem Bericht des Präsidenten standen der Haushalt 2026, Ausschusswahlen sowie der Veranstaltungsplan für das kommende Jahr auf der Tagesordnung. Die Beschlüsse und Diskussionen zeigten: Selbstverwaltung funktioniert, wenn Vertrauen, Verantwortung und Sachverstand zusammenkommen. Denn Demokratie lebt vom Mitmachen, auch in der Selbstverwaltung unseres Berufsstandes.
Neuer Stundensatz für Gebühren- und Honorarberechnung für Prüfingenieure und Prüfsachverständige
Der Stundensatz zur Gebührenberechnung der Prüfingenieure und Prüfämter sowie zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung im Sächsischen Amtsblatt Nummer 47 vom 20. November 2025 (SächsABl. S. 1097) bekannt gemacht.
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Stundensatz 122 Euro für die Gebührenberechnung nach Anlage 1, laufende Nummer 17, Tarifstelle 1.4 Satz 4 des Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnisses, die Vereinbarung von Honoraren für Bescheinigungsaufträge nach § 41 Absatz 2 Satz 4 der Durchführungsverordnung zur SächsBO.
Neu aufgelegt: AHO-Heft 28 „Fachingenieurleistungen für die Fassadentechnik“
Die AHO-Fachkommission „Fassadenplanung“ hat die 4. vollständig überarbeitete Auflage des Heftes 28 veröffentlicht. Die neue Fassung definiert den Leistungsumfang und die Schnittstellen für Beratung, Planung und Prüfung in der Fassadentechnik – als wichtige Ergänzung zur HOAI-Objektplanung. Sie bietet eine klare, transparente Grundlage für Angebote und Verträge.
Ein Schwerpunkt der Überarbeitung liegt auf der energieeffizienten und nachhaltigen Fassadenplanung, etwa durch Optimierung von Energieeintrag und -verlust, Einsatz recycelbarer Materialien sowie fassadenintegrierter Bauteile. Das Heft behandelt u. a. die Abgrenzung zu HOAI-Leistungen, das aktualisierte Leistungsbild inklusive Schnittstellen, Grundlagen der Fassadenstatik, überarbeitete Honorargrundlagen sowie zentrale Begriffsdefinitionen.
Günstige Firmenwagen für Mitglieder von Ingenieurkammern
Sie brauchen ein neues Firmenfahrzeug? Profitieren Sie als Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen mit einem Abrufschein der SDH von hohen Kfz-Nachlässen bei Ihrem lokalen Automobilvertragshändler. Nach kostenfreier Registrierung unter www.sdh.de können Sie alle Sonderkonditionen einsehen und Ihren Abrufschein bestellen. Für Mitglieder der Länderingenieurkammern entfällt die Bearbeitungspauschale von 59,- € netto.
Eckpunkt Gebäudetyp E: ein wichtiger Schritt zu mehr bezahlbarem Wohnraum
Am 20. November 2025 stellten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig und die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz Eckpunkte zum Gebäudetyp E vor. Ziel ist es, einfachere Baustandards im Wohnungsbau zu etablieren, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Geplant ist, einen eigenständigen Vertragstyp „Gebäudetyp-e-Vertrag“ in das Bürgerliche Gesetzbuch einzuführen.
Dazu äußert sich Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, wie folgt: „Wir begrüßen den Schulterschluss der beiden Bundesministerien, um zukünftig rechtssicher vereinfacht bauen zu können. Dies ist ein wichtiges Instrument, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Kostentreibende Maßnahmen, die keine Sicherheitsanforderungen adressieren, werden dann ohne Haftungsrisiken eingespart. Projekte in Hamburg und Bayern zeigen bereits, dass mit entsprechenden Vereinbarungen und Praxiswissen smarte Lösungen für kostengünstiges Bauen gefunden werden können.“
Bundesregierung zur Aktivrente – Selbstständige zunächst ausgeschlossen
Die geplante Aktivrente soll es sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ermöglichen, nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei zu verdienen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen jedoch weiterhin gezahlt werden. Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung könnte die Aktivrente die Erwerbstätigkeit älterer Menschen um bis zu zehn Prozent steigern – umgerechnet etwa 33.000 Vollzeitstellen. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Beamtentätigkeit oder Abgeordnetenmandaten bleiben zunächst unberücksichtigt.
Die Bundesregierung kündigt jedoch eine spätere Evaluierung an.
Die Bundesregierung hat nun auf eine Kleine Anfrage der Grünen zur Aktivrente geantwortet. Demnach sollen zunächst ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigte von dem neuen steuerlichen Freibetrag profitieren. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Beamtentätigkeit oder Abgeordnetenmandaten werden nicht einbezogen.
Verbändebündnis unterstützt Regierungsentwurf zum Vergaberecht
Gemeinsam unterstützen die Bundesingenieurkammer (BIngK), die Bundesarchitektenkammer (BAK), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) ausdrücklich den Regierungsentwurf zum Vergaberecht, insbesondere den Kompromiss für eine mittelstandsfreundliche Vergabe. Schon der Koalitionsvertrag sieht ausdrücklich eine mittelstandsgerechte Vergabe und keinerlei Aufweichungen hiervon vor.
Die Verbände der Planerinnen und Planer und der bauausführenden Wirtschaft plädieren auch für eine Vereinfachung und Beschleunigung öffentlicher Investitionen. Eine Aufweichung der Mittelstandsklausel wäre dabei aber kontraproduktiv. Mit der Fach- und Teillosvergabe sei der Wiederaufbau in Deutschland nach dem Weltkrieg effektiv und schnell geleistet worden. Die Fach- und Teillosvergabe sei also nicht der Grund für die heutigen längeren Realisierungszeiten. Bislang gebe es auch keine Belege dafür, dass eine Gesamt- oder Konzernvergabe für schnellere Umsetzungen sorge.
Ihre weiteren Vorteile als Kammermitglied
Als Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen stehen Ihnen vielfältige Angebote und Rabattaktionen zur Verfügung. Neben attraktiven Weiterbildungsangeboten zu vergünstigten Konditionen, Netzwerktreffen zum regelmäßigen Austausch mit Berufskollegen, interessanten Rahmenverträgen und einem attraktiven Versorgungswerk weisen wir ausdrücklich auf Ihren exklusiven Zugang zum Angebotsportal der corporate benefits Germany GmbH hin.
Existenzgründung und Verkauf des Ingenieurbüros: Sprechstunde am 18.12.2025
Die nächste Sprechstunde der Ingenieurkammer Sachsen zu den Themen Existenzgründung, Unternehmensnachfolge, Unternehmensverkauf, Fördermittelberatung, Finanzierung und Kalkulation findet statt am 18.12.2025 (16.00 – 18.00 Uhr). In der Sprechstunde stehen Ihnen professionelle Berater mit langjährigen betriebswirtschaftlichen Erfahrungen für ein Erstgespräch zur Verfügung. Diese Beratung ist für Kammermitglieder kostenfrei. Bei Interesse melden Sie sich bitte an unter 0351 43833-71 oder post@ing-sn.de.
Seminare
04.12.2025 (Dresden)Seminar – BBQ-Klassen nach der aktuellen DIN 1045 ff. für die Nutzung bei Ingenieurbauwerken
08.12.2025 bis 09.12.2025 (Dresden)
Lehrgang – Prüfung von Unterwasserbauteilen für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076
27.01.2026 bis 28.01.2026 (Dresden)
Seminar – Verbindungsmittel des Stahlbaus nach EC3-1-8 – Schraubverbindungen und Schweißverbindungen
29.01.2026 (Dresden)
Seminar: Aufmaß- und Abrechnungsregeln nach VOB/C
03.02.2026 bis 04.02.2026 (online)
Webinar – Aluminiumkonstruktionen nach DIN EN 1999 (EC 9)
05.02.2026 (Dresden)
Seminar: Aus Schäden lernen – Holzschutz in Theorie und Praxis
Veranstaltungen
26.11.2025 (online)Seminar – QGIS BASIC für Einsteiger und Umsteiger
Weitere Seminare und Veranstaltungen finden Sie unter www.ing-sn.de/kalender.
Ihr Ansprechpartner in der Geschäftsstelle
Dipl.-Ing. Annett Dörfel
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
0351 43833-66
doerfel@ing-sn.de