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INGletter Archiv

INGletter 8/2026 (vom 28.04.2026) - Inhaltsverzeichnis

Nachwuchsingenieure zeigten ihr Können

Beim Schülerwettbewerb Junior.ING der Ingenieurkammer Sachsen haben auch in diesem Jahr junge Talente aus ganz Sachsen beeindruckende Leistungen gezeigt. Die Sieger wurden am 14. April in den Technischen Sammlungen Dresden ausgezeichnet. Unter dem Motto “Arena – gut überDACHt” entwickelten 187 Schülerinnen und Schüler aus 19 Schulen kreative und tragfähige Dachkonstruktionen für Freiluftarenen.

Insgesamt wurden 77 Modelle von einer Fachjury bewertet. Die besten Konstruktionen überzeugten nicht nur durch Stabilität und Funktionalität, sondern auch durch innovative Gestaltung. Die ersten Plätze gingen in diesem Jahr nach Zwönitz und Leipzig. Die beiden Siegerteams vertreten Sachsen beim Bundesentscheid am 19. Juni in Berlin.

Die Auszeichnung der Gewinnerteams erfolgte durch Dr.-Ing. Hans-Jörg Temann, Präsident der Ingenieurkammer Sachsen, Wilfried Kühner, Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium für Kultus, sowie Patrick Schreiber, Präsident des Landesamtes für Schule und Bildung. Während der Preisverleihung erhielten alle Teilnehmer außerdem einen spannenden Einblick in aktuelle Forschungsaktivitäten des Exzellenzclusters CeTI der Technischen Universität Dresden.


Nachhaltig bauen, gemeinsam gestalten: Der Sächsische Holzbautag 2026 im Rückblick

Am 23. und 24. April 2026 fand in der MESSE DRESDEN der 4. Sächsische Holzbautag statt, veranstaltet von der Holzbau Kompetenz Sachsen GmbH. Die zweitägige Fachveranstaltung bot ein vielseitiges Programm und überzeugte mit aktuellen Impulsen rund um den modernen Holzbau. Die Ingenieurkammer Sachsen war gemeinsam mit der Architektenkammer Sachsen und der EIPOS GmbH erneut als Kooperationspartner eingebunden.

Im Mittelpunkt standen praxisnahe Fachbeiträge zu zentralen Themen wie Brandschutz, Schallschutz sowie zirkulärem Bauen. Ergänzt wurden diese durch intensive Diskussionen und zahlreiche Gelegenheiten zum fachlichen Austausch und zur Vernetzung der Teilnehmenden aus Planung, Ingenieurwesen, Architektur und Ausführung.

Ein besonderes Highlight war die Keynote von Richard David Precht – vielen noch in bester Erinnerung vom Europäischen Ingenieurkammertag 2025. Seine Ausführungen zum Thema “Innovation und gesellschaftliche Verantwortung” eröffneten wertvolle Perspektiven. Der Holzbautag 2026 hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig interdisziplinäre Zusammenarbeit für nachhaltiges Bauen ist. Gerade der Holzbau profitiert vom engen Austausch zwischen den beteiligten Disziplinen und einem gemeinsamen Engagement.


Abschied nach über 20 Jahren Ehrenamt

Am 30. März hieß es im Ausschuss Berufsrecht, Honorar, Wettbewerb und Vergabe (BHWV) der Ingenieurkammer Sachsen Abschied nehmen: Wir haben unser langjähriges Mitglied, Dipl.-Ing. Peter Herrmann, in den wohlverdienten “Ausschuss-Ruhestand” verabschiedet.

Über zwei Jahrzehnte hinweg hat der Beratende Ingenieur aus Dresden die Arbeit der Ingenieurkammer Sachsen maßgeblich mitgeprägt und war eine verlässliche Säule, wenn es um die komplexen Themen der HOAI, des Vergaberechts und des fairen Wettbewerbs ging. Vorstand und Geschäftsstelle wünschen unserem engagierten Mitglied weiterhin viel Erfolg und bedanken sich für die geleistete Arbeit.


Austausch mit der Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Am 20. April 2026 traf sich die Ingenieurkammer Sachsen in Leipzig mit dem Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Mit dabei: Präsident Dr.-Ing. Hans-Jörg Temann und Geschäftsführer Nils Koschtial, Ingenieurkammer Sachsen, sowie Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Im Mittelpunkt des Treffens standen die Schnittstellen zwischen Ingenieurpraxis und Verbraucherperspektive – insbesondere bei kommunaler Wärmeplanung, Energiewende und Energieberatung. Das Gespräch war geprägt von großer Offenheit und dem gemeinsamen Ziel: Die Zusammenarbeit weiter zu intensivieren und Synergien künftig noch stärker zu nutzen. Wir freuen uns auf die nächsten Schritte und die gemeinsame Gestaltung einer nachhaltigen Energiezukunft in Sachsen.


Wo Ingenieur drauf steht, muss auch Ingenieur drin sein! Angestellte Ingenieure machen aus einer GmbH kein Ingenieurbüro!

LG Bochum, Urteil vom 18.02.2026 – 13 O 117/25

1. Ein Unternehmen, das Architekten und Ingenieure beschäftigt, darf die Bezeichnung nicht allein deswegen auch selbst führen.
2. Voraussetzung für die Verwendung der Bezeichnungen durch das Unternehmen ist die Besetzung der Gesellschafter und Geschäftsführer.
3. Die Bezeichnung Ingenieur ist ein Qualitätsversprechen, auf das Auftraggeber wie Verbraucher vertrauen können, dürfen und müssen.

Zum Sachverhalt (verkürzt)
Beklagter zu 1 deren alleiniger Gesellschafter der Beklagte zu 2 ist, bewarb auf ihrer Homepage Dienstleistungen, die mit dem Zusatz “Ingenieure Energieberater Architekten” versehen waren. Der Beklagte zu 1 ist kein Ingenieur, die Beklagte zu 2 beschäftigt drei Ingenieure. Nachdem die Beklagten aufgefordert worden waren, den Nachweis zur Berechtigung der Berufsbezeichnung zu erbringen, änderten Sie die Homepage, weigerten sich aber, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Begründung
Unstreitig ist der Beklagte kein Ingenieur. Die Werbung und Bezeichnung auf der Homepage und die unberechtigte Verwendung der Berufsbezeichnung “Ingenieur” ist geeignet, die Kunden zu beeinflussen und den Eindruck zu erwecken, dass die Geschäftsführung die Qualifikation eines Ingenieurs hat. Das damit erweckte Vertrauen mündet in ein Qualitätsversprechen, welches jedoch nicht gegeben ist.

Ergebnis
Die Beklagten wurden verurteilt, es bei Androhung eines für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Bezeichnungen, die auf wirtschaftlich tätige Zusammenschlüsse von Ingenieuren hinweisen, in Verbindung mit der Berufsbezeichnung “Ingenieur” zu führen – oder – nachzuweisen, dass die Hälfte der Geschäftsführer / oder die Hälfte der Stimmberechtigten das Recht zur Führung der Berufsbezeichnung innehaben.

Es gibt keine dummen Fragen – Bieterfragen sind zutreffend zu beantworten!

VK Südbayern, Beschluss vom 08.04.2025 – 3194.Z3-3_01-25-11

Mit einer irreführenden Beantwortung von Bieterfragen verstößt ein öffentlicher Auftraggeber gegen seine Verpflichtung, auftragsbezogene Fragen der Bieter zutreffend zu beantworten.

Zum Sachverhalt (verkürzt)
Ein öffentlicher Auftraggeber schreibt Verpflegungsleistungen aus. Auf die Nachfrage eines Bieters zu den möglichen Verpflegungssystemen (Cook&Chill / Cook&Hold / Cook&Freeze) gibt der Auftraggeber an, dass alle Verfahren unproblematisch möglich seien. Im Nachgang stellt sich jedoch heraus, dass die Räumlichkeiten zur Lagerung nicht für frische und gekühlte Lebensmittel geeignet sind.

Begründung
Dies stellt für den Bieter eine wesentliche Kalkulationsgrundlage dar. Sein kalkuliertes Angebot ist zwingend auf die vorgenannte Lagerungsmöglichkeit angewiesen. Als Alternative käme dann nur eine dreimalige tägliche Anlieferung in Betracht, welches nicht kalkuliert war. Die Irreführenden Angaben in der Leistungsbeschreibung und den Antworten zu den Bieterfragen verstoßen gegen den Grundsatz der erschöpfenden und eindeutigen Leistungsbeschreibung (§ 121 GWB / 31 VgV). Damit ist die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt, da sie mit korrekten Informationen möglicherweise konkurrenzfähig hätte kalkulieren können.

Ergebnis
Bereits aus diesem Grund ist das Vergabeverfahren in den Stand vor Angebotsabgabe zurückzuversetzen und die Vergabeunterlagen zu korrigieren und die tatsächlichen Räumlichkeiten klarzustellen.
Die Vergabekammer stellt zu Recht fest, dass alle Unterlagen im Rahmen eines Vergabeverfahrens kalkulationsrelevant sind und Widersprüchlichkeiten den Abschluss eines Vergabeverfahrens durch Zuschlag verhindern.

Wer überwacht die Überwacher? Auch der Bauherr ist zu überwachen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 05.01.2026 – 12 U 2/25

Der mit Planung und Bauüberwachung beauftragte Architekt wird nicht dadurch von diesen Verpflichtungen frei, dass der Bauherr Arbeiten in Eigenleistung vornimmt. Vielmehr schuldet der Architekt dem Bauherrn in diesem Fall grundsätzlich die gleiche Planung und die gleiche sorgfältige Bauüberwachung wie bei Ausführung durch ein Fremdunternehmen. Zwar darf der Architekt in dem Fall zunächst darauf vertrauen, dass der Bauherr die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für das in Eigenleistung übernommene Gewerk besitzt. Eigenleistungen, die eine besonders sorgfältige Ausführung oder Spezialkenntnisse voraussetzen, müssen nach Ansicht des OLG Schleswig aber dennoch vom Architekten persönlich genauestens überwacht werden. Zudem muss er stets die Realisierung der Gesamtplanung und die Einhaltung der Pläne durch geeignete Anweisungen in einer auch für Laien verständlichen Sprache sicherstellen. Zu berücksichtigen ist auch, dass kein Fachunternehmen die Arbeiten ausführte, sondern der Bauherr persönlich. Auch dies begründet eine steigende Intensität der Überwachungspflicht.

Diese kann nur dann entfallen, wenn entweder die Überwachung des Bauherren und dessen Eigenleistung vertraglich ausgeschlossen oder sichergestellt ist, dass der Bauherr entweder selbst über ausreichende eigene Sachkunde wie die eines Architekten verfügt oder er durch andere Sachverständige oder sonst sachkundig beraten ist.

Im Rahmen der Haftungshöhe kann nach Maßgabe des § 254 BGB im Rahmen des Mitverschuldens (des Bauherren) berücksichtigt werden, wenn dieser diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die jedem ordentlichen und verständigen Menschen obliegt, um sich vor Schaden zu bewahren.

Brandbrief zur finanziellen Lage deutscher Hochschulen

Die Bauingenieur Fachschaften Konferenz (BauFaK) bittet um Unterstützung. Die Zukunft der akademischen Bildung in Deutschland ist in vielen Bundesländern durch drastische Sparkurse gefährdet. Mit dem Hintergrund der aktuellen Infrastrukturkrise, des Fachkräftemangels und des Modernisierungsstaus ist dies nicht tragbar.

Bereits heute kann in einigen Bundesländern keine qualitativ angemessene Lehre mehr gewährleistet werden. In Berlin führen die Einsparungen der Hochschulmittel zu dem Abbau von ca. 25.000 Studienplätzen bis 2027. Alle Vertreter unseres Berufsstandes werden gebeten den Brandbrief zur aktuellen Ausbildungslage angehender Ingenieure zu unterstützen.


Vergabebeschleunigungsgesetz passiert Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat am 23. April 2026 das Gesetz zur Beschleunigung öffentlicher Aufträge verabschiedet. Der Losgrundsatz, der eine mittelstandsfreundliche Vergabe sicherstellt, bleibt unverändert bestehen. § 97a Abs. 1 und 2 bestimmen, dass Leistungen in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben sind. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

Damit waren die gemeinsamen Bemühungen der Bundesingenieurkammer sowie von BAK, ZDB und ZDH erfolgreich: Der Losgrundsatz bleibt erhalten und wird nicht pauschal zu Gunsten der Gesamtvergabe aus zeitlichen Gründen für alle Ausschreibungen im Oberschwellenbereich ersetzt.


Das Doberaner Münster: Ein Meisterwerk mittelalterlicher Ingenieurbaukunst

Die großen Kathedralen des Mittelalters sind weit mehr als steinerne Zeugen des Glaubens; sie sind Meisterwerke der Bautechnik, die oft bis an die Grenzen des Materials ausgereizt wurden. Als “Ingenieurbauten avant la lettre” wurden sie lange vor der Trennung der Berufe Architekt und Ingenieur konzipiert. Vor diesem Hintergrund ehrte die Bundesingenieurkammer am 23. April 2026 das Doberaner Münster als “Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst”. Diese Auszeichnung würdigt einen Bau, der als technischer Pionier den Weg für die norddeutsche Backsteingotik ebnete.


BIngK-Stellungnahme: Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie

Die Bundesingenieurkammer hat am 17.04.2026 eine Stellungnahme zum Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie abgegeben. Darin sieht die Bundesingenieurkammer die Zielsetzungen der europäischen Energieeffizienzrichtlinie durch den Gesetzentwurf als deutlich verfehlt an.

Außerdem fordert die Bundesingenieurkammer eine konsequente Öffnung der Nachweisführung für gleichwertige Qualifikationen, die neben der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (sog. dena-Liste) auch andere gleichwertige Qualifikationen wie beispielsweise von Körperschaften des öffentlichen Rechts zulässt.


Existenzgründung und Verkauf des Ingenieurbüros: Sprechstunde am 21.05.2026

Die nächste Sprechstunde der Ingenieurkammer Sachsen zu den Themen Existenzgründung, Unternehmensnachfolge, Fördermittelberatung, Finanzierung und Kalkulation findet statt am 21.05.2026 (16.00 – 18.00 Uhr). In der Sprechstunde stehen Ihnen professionelle Berater mit langjährigen betriebswirtschaftlichen Erfahrungen für ein Erstgespräch zur Verfügung. Diese Beratung ist für Kammermitglieder kostenfrei. Bei Interesse melden Sie sich bitte an unter 0351 43833-71 oder post@ing-sn.de.

Seminare
07.05.2026 (Leipzig)

23. Sachverständigentag 2026



08.05.2026 (online)

Webinar – Wasserstoff: Grundlagen und die Anwendung in der Kommunalen Wärmeplanung



03.06.2026 (online)

Webinar – Aluminiumkonstruktionen nach DIN EN 1999 (EC 9)



05.06.2026 (online)

Webinar – Wohnungslüftung – richtig planen



08.06.2026 bis 17.06.2026 (Dresden)

Qualifikationslehrgang Kommunale Wärmeplanung (Fokus Sachsen)



12.06.2026 (online)

Kickoff KI – Künstliche Intelligenz im Ingenieurbüro: Wo stehen wir, was brauchen wir?



Veranstaltungen
13.05.2026 (Berlin)

23. buildingSMART-Anwendertag






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