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Wahl der 9. Vertreterversammlung

Im Rahmen einer Online-Wahl vom 15. Oktober bis 12. November 2026 wird die 9. Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Sachsen gewählt. Diese besteht aus 18 Beratenden Ingenieuren sowie 9 Freiwilligen Mitgliedern.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick:

Wahlvorschläge

Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und reichen Sie mit folgenden Formu­laren Ihre Wahlvorschläge bis spätestens 01.10.2026 (eingangsbefristet) ein:

Jeder Wahlvorschlag muss gemäß § 7 Abs. 2

  • von mindestens 3 wahlberechtigten Mitgliedern unabhängig von der Art ihrer Mit­gliedschaft (Beratende Ingenieure oder Freiwillige Mitglieder) unterschrieben sein und
  • die Zustimmungserklärung des Kandidaten enthalten.

Beachten Sie bitte, dass Sie selbst gemäß § 7 Abs. 3 der Wahlordnung nur maximal 3 Wahlvor­schläge unterschreiben können.

Das vollständig ausgefüllte Formular reichen Sie bitte bis zum 01.10.2026 (eingangsbefristet) in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Sachsen ein, bevorzugt per E-Mail an post@ing-sn.de. Später eingehende Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Wahlordnung zur Wahl der Vertreterversammlung

Auf der Grundlage von § 22 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3, § 16 Abs. 1 i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Sächsischen Ingenieurgesetzes (SächslngG) vom 10. Februar 2017 (SächsGVBI. 2017 Nr. 3, S. 50), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SachsGVBI. S.169) hat die Vertreterversammlung am 13. Mai 2026, die Wahlordnung der Ingenieurkammer Sachsen in der Fassung vom 2. April 2014 geändert. Die neue Wahlordnung ist am 5. August 2026 in Kraft getreten.

Bekanntmachung der Ingenieurkammer Sachsen zur Wahl der 9. Vertreterversammlung

als PDF herunterladen

Der Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen gibt mit Beschluss vom 01.04.2026 entsprechend § 1 der Wahlordnung zur Wahl der Vertreterversammlung in der zuletzt geänderten Fassung vom 13.05.2026 bekannt:

  1. Wahlzeitraum ist vom 15.10.2026 bis 12.11.2026.
  2. Wahlort ist Chemnitz.
  3. Wahlbezirk ist der Freistaat Sachsen.
  4. In die Vertreterversammlung werden 27 Mitglieder gewählt, davon 18 Beratende Inge­nieure und 9 Freiwillige Mitglieder.
  5. Die Wahl wird als digitale Wahl durchgeführt. Alle Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen erhalten zu Beginn des Wahlzeitraums eine E-Mail-Benachrichtigung mit den Zugangsdaten zum digitalen Wahlsystem.
  6. Wahlberechtigt, wahlvorschlagsberechtigt und wählbar sind alle in die Wählerverzeich­nisse eingetragenen Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen.
    1. In die Wählerverzeichnisse wird aufgenommen, wer am 13.08.2026 in die Liste der Beratenden Ingenieure oder der Freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen eingetragen ist.
    2. Die fristgemäße Eintragung in die Listen gemäß Ziffer 6.1 setzt voraus, dass die voll­ständigen Antragsunterlagen zur Mitgliedschaft bis zum 04.06.2026 in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Sachsen eingegangen sind.
  7. Die Wählerverzeichnisse und die Wahlordnung können vom 20.08.2026 bis 01.10.2026 wie folgt eingesehen werden: Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Sachsen, Annenstraße 10 in 01067 Dresden (Mo bis Do: 8 Uhr bis 17 Uhr, Fr: 8 Uhr bis 15 Uhr) oder An der Markthalle 4 in 09111 Chemnitz (nach Absprache).
  8. Die Vertreter werden auf der Grundlage von Wahlvorschlägen in getrennten Wahl­gängen für Beratende Ingenieure und Freiwillige Mitglieder gewählt.
  9. Wahlvorschlagsberechtigte Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen gemäß Ziffer 6 können bis zum 01.10.2026 (eingangsbefristet) Wahlvorschläge an den Wahlaus­schuss einreichen.
    1. Wahlvorschläge müssen folgende Angaben enthalten:
      1. Familienname, Vorname, akademischer Grad, Wohnsitz oder Ort der beruflichen Niederlassung/Berufsausübung, Fachrichtung, Art der Mitgliedschaft und Passbild des Kandidaten,
      2. Schriftliche Zustimmung des Kandidaten zur Aufnahme in die Kandidatenliste und zur Mandatsausübung im Falle seiner Wahl sowie zur Veröffentlichung seiner persönlichen Angaben im Rahmen des Wahlverfahrens und
      3. Unterschriften der Einreicher mit Angabe der Mitgliedsnummern.
    2. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens drei Wahlberechtigten unabhängig von der Art ihrer Mitgliedschaft unterschrieben sein.
    3. Jeder Wahlberechtigte kann unabhängig von der Art seiner Mitgliedschaft bis zu drei Wahlvorschläge unterschreiben.
  10. Die Wahlvorschläge (Kandidatenlisten) können vom 15.10.2026 bis 12.11.2026 bei den unter 7. genannten Stellen und Zeiten sowie unter https://ing-sn.de eingesehen werden.
  11. Sitz des Wahlausschusses ist die Hauptgeschäftsstelle der Ingenieurkammer Sachsen, Annenstraße 10, 01067 Dresden.
  12. Der Wahlausschuss sendet allen wahlberechtigten Mitgliedern der Ingenieurkammer Sachsen die verbindlichen Wahlunterlagen (Wahlbenachrichtigungen) bis zum 20.08.2026 zu.
  13. Für wahlberechtigte Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen, denen keine E-Mail-Adresse in der Verwaltungsdatenbank der Ingenieurkammer Sachsen zuordenbar ist, gilt Folgendes:
    1. Sie erhalten Briefwahlunterlagen mit der Wahlbenachrichtigung gemäß Ziffer 12 auf dem Postweg.
    2. Die Stimmabgabe per Wahlbrief muss bis spätestens 11.11.2026 um 18:00 Uhr in der Geschäftsstelle Dresden der Ingenieurkammer Sachsen (Eingangsfrist) erfolgen. Nähere Informationen enthält die Wahlbenachrichtigung.

Dresden, den 30.07.2026

Dr.-Ing. Hans-Jörg Temann
Präsident

Termine

4. Juni 2026
Neue Mitglieder der Ingenieurkammer sind nur wahlberechtigt und wählbar, sofern sie bis spätestens zu diesem Datum ihre vollständigen Antragsunterlagen zur Eintragung in die Listen der Beratenden Ingenieure oder der Freiwilligen Mitglieder eingereicht haben.

13. August 2026
Aufstellung der Wählerverzeichnisse mit allen wahlberechtigten, wahlvorschlagsberechtigten und wählbaren Mitgliedern

20. August 2026
digitaler Versand der Wahlbenachrichtigungen

20. August bis 1. Oktober 2026
Auslegung der Wählerverzeichnisse in der Hauptgeschäftsstelle der Ingenieurkammer Sachsen, Annenstr. 10, 01067 Dresden

1. Oktober 2026
Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen

15. Oktober 2026
Veröffentlichung der beiden Kandidatenlisten

15. Oktober bis 12. November 2026
Wahlzeitraum

5. November 2026
Abschluss der ggf. berichtigten Wählerverzeichnisse

12. November 2026
Ingenieurkammertag inkl. Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Wahlausschuss

Der von der Vertreterversammlung bestellte Wahlausschuss wird in den kommenden Monaten die Vertreterwahl vorbereiten und diese bis zum 12. November 2026 begleiten. Folgende Kammermitglieder gehören dem Wahlausschuss an:

  • Dipl.-Ing. Beate Brandt (Freiwilliges Mitglied, Dresden)
  • Dr.-Ing. Uwe Frost (Freiwilliges Mitglied, Radebeul)
  • Dipl.-Ing. (FH) Jeanette Igel (Freiwilliges Mitglied, Heidenau)
  • Ing. Alexander Schroth M. Sc. (Freiwilliges Mitglied, Stollberg)
  • Dipl.-Ing. Annette von Berg (Freiwilliges Mitglied, Pirna)

Online-Wahl: Ihre Fragen – unsere Antworten

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zum Thema Online-Wahl. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne, am besten per E-Mail an post@ing-sn.de, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle.

1. Allgemeine Informationen

Was ist eine digitale Wahl?

Eine digitale Wahl ist eine Wahl, bei der die Stimmabgabe über ein elektronisches Wahlsystem erfolgt. Für die Vertreterwahl nutzen wir das Wahlsystem von POLYAS. Dabei gelten dieselben Wahlgrundsätze wie bei einer klassischen Wahl.

Wie werden die Stimmen ausgezählt?

Nach Ende der Wahl, also am 12. November 2026 ab 15:30 Uhr, werden alle gültigen Stimmen elektronisch entsprechend der geltenden Wahlordnung ausgezählt.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Website. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

2. Teilnahme an der Wahl

Wie kann ich an der digitalen Wahl teilnehmen?

Sie erhalten vor der Wahl alle notwendigen Informationen per E-Mail, darunter der Link zum Wahlsystem sowie Ihre persönlichen Zugangsdaten. Sofern noch nicht geschehen, teilen Sie uns hierfür bitte eine personalisierte E-Mail-Adresse mit.

Bis wann kann ich meine Stimme abgeben?

Ihre Stimme muss im Zeitraum vom 15. Oktober bis 12. November, 15:30 Uhr, abgegeben werden. Nach Ablauf der Frist ist keine Teilnahme mehr möglich.

3. Anmeldung und Zugang

Wie melde ich mich im Wahlsystem an?

Die Anmeldung erfolgt mit Ihren persönlichen Zugangsdaten, die Sie am 15. Oktober 2026 direkt vom Anbieter POLYAS per E-Mail erhalten.

Ich habe meine Zugangsdaten verloren. Was kann ich tun?

Wenden Sie sich, am besten per E-Mail an post@ing-sn.de, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle.

4. Ablauf der Stimmabgabe

Wie funktioniert die digitale Stimmabgabe?

Sie erhalten per E-Mail Ihre persönlichen Zugangsdaten zur digitalen Wahlkabine. Nach der Anmeldung wählen Sie Ihre Kandidaten aus, überprüfen Ihre Auswahl und senden Ihre Stimme anschließend verbindlich ab. Nach erfolgreicher Stimmabgabe erhalten Sie eine Bestätigung im Wahlsystem.

Kann ich die Wahl unterbrechen und später fortsetzen?

Sie können Ihren Zwischenstand nicht speichern. Solange Sie Ihren digitalen Stimmzettel noch nicht endgültig abgeschickt haben, können Sie sich jedoch beliebig oft mit Ihren Zugangsdaten einwählen und mit der Stimmabgabe von vorne beginnen.

Kann ich meine Auswahl vor dem Absenden noch ändern?

Ja. Solange Sie Ihre Stimme noch nicht endgültig abgeschickt haben, können Sie Ihre Auswahl ändern.

Kann ich meine Stimme nach dem Absenden noch ändern?

Nein. Nach der endgültigen Stimmabgabe ist eine Änderung nicht mehr möglich.

5. Sicherheit und Datenschutz

Ist meine Stimme geheim?

Ja. Die Stimmabgabe erfolgt geheim. Es kann nicht nachvollzogen werden, wie eine einzelne Person gewählt hat.

Ist die digitale Wahl sicher?

Ja. Das Wahlsystem von POLYAS nutzt Sicherheitsmaßnahmen wie verschlüsselte Datenübertragung, sichere Authentifizierung und technische Schutzmechanismen gegen Manipulation. Nähere Informationen finden Sie direkt auf der Website des Anbieters.

Wer kann meine persönlichen Daten sehen?

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im notwendigen Umfang verarbeitet. Ihre Identität und Ihre Stimmabgabe bleiben voneinander getrennt.

Kann ich mehrfach abstimmen?

Nein. Das Wahlsystem stellt sicher, dass jede wahlberechtigte Person nur einmal wählen kann.

6. Technische Voraussetzungen

Muss ich eine Software installieren?

Nein. Die Wahl erfolgt direkt über einen Webbrowser.

Kann ich auch mit dem Smartphone oder Tablet wählen?

Ja. Das browserbasierte Wahlsystem unterstützt Computer, Laptops, Tablets und Smartphones.

Was passiert, wenn die Internetverbindung während der Wahl abbricht?

Melden Sie sich erneut im Wahlsystem an und beginnen Sie erneut mit der Stimmabgabe.

Benötige ich besondere Computerkenntnisse?

Nein. Das Wahlsystem ist so gestaltet, dass es einfach und intuitiv bedient werden kann.

7. Unterstützung während der Wahl

Kann ich Hilfe bei der Bedienung bekommen?

Ja. Wenden Sie sich für technische Unterstützung, am besten per E-Mail an post@ing-sn.de, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Ihre Wahlentscheidung müssen Sie jedoch selbst und unbeeinflusst treffen.

Darf mich jemand bei der Stimmabgabe unterstützen?

Ja, wenn Sie Unterstützung bei der Bedienung benötigen. Die unterstützende Person darf Ihre Wahlentscheidung jedoch nicht beeinflussen und muss die Vertraulichkeit Ihrer Stimmabgabe wahren.

Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

RA Nils Koschtial
Geschäftsführer

0351 43833-72
koschtial@ing-sn.de

Miriam von Keutz B.Sc.
Referentin Medien, Kommunikation und Marketing

0351 43833-62
vonkeutz@ing-sn.de