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Urteil des Europäischen Gerichtshofes – Erste Hilfe zur HOAI

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Juli 2019 sein Urteil im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Mindest-und Höchstsätze der HOAI (C 377/17) verkündet. Erwartungsgemäß hat der EuGH festgestellt, dass das Festhalten Deutschlands an verbindlichen Honoraren für Architekten und Ingenieure gegen europäisches Recht verstößt.

Für eine detaillierte Analyse des Urteils ist es noch zu früh. Dennoch wollen wir Ihnen als Ihre berufsständige Vertretung unmittelbar zur Seite stehen. So wurde die angebotene Seminarreihe “Was nun? Erste Hilfe zur Honorarordnung nach dem EuGH-Urteil” von mehr als 500 Ingenieuren, Architekten und öffentlichen Auftraggebern besucht. Zudem werden wir Sie über unseren Newsletter sowie über unsere Kammerzeitschrift zum weiteren Verlauf regelmäßig informieren.

ZUSATZTERMIN: Aufgrund der großen Nachfrage wird das Seminar “Was nun? Erste Hilfe zur Honorarordnung nach dem EuGH-Urteil” noch einmal durchgeführt:

HOAI-Seminare 2019 – Präsentationen zum Download
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