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Was nun? Erste Hilfe zur Honorarordnung nach dem EuGH-Urteil Veranstaltung in Chemnitz – Zusatztermin

 

Eine Veranstaltung der Ingenieurkammer Sachsen
Anrechenbare Weiterbildungsstunden: 4 UE

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sein Urteil im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Mindest- und Höchstsätze der HOAI (C377/17) verkündet. Erwartungsgemäß hat der EuGH festgestellt, dass das Festhalten Deutschlands an verbindlichen Honoraren für Architekten und Ingenieure gegen europäisches Recht verstößt.

In dem Seminar möchten wir Ihnen folgende Inhalte vermitteln:

  • Hilfestellung im Umgang mit der neuen Rechtslage
  • Sicherung eines angemessenen Honorars in der aktuellen Situation
  • Rechtssicherheit bei bestehenden Verträgen

 

Die Teilnehmerplätze sind begrenzt. Melden Sie sich noch heute an!


Referent:

Dr. iur. Richard Althoff
FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht
Spezialist für die HOAI
ALTHOFF KIERNER RECHTSANWÄLTE mbB, Dresden

Datum

04.11.2019

Zeitplan

13:00 – 17:00 Uhr

Freie Plätze

Noch 300 von 400

Adresse

TU Chemnitz
Aula (E01)
Erfenschlager Straße 73
09125 Chemnitz

Gebühr

kostenfrei für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen/Architektenkammer Sachsen/VBI (Verband Beratender Ingenieure)

kostenfrei für Studenten der TU Chemnitz (Bitte Nachweis beifügen)

20,00 EUR für Nichtmitglieder

Teilnahmebedingungen

Für diese Veranstaltung gelten die Teilnahmebedingungen der Ingenieurkammer Sachsen. Diese können Sie hier einsehen.

Ansprechpartner

Jenny Kirsch
Tel. 0351 43833-68
E-Mail: akademie@ing-sn.de

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Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.