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Was nun? Erste Hilfe zur Honorarordnung nach dem EuGH-Urteil Veranstaltung in Dresden – Zusatztermin

Die Veranstaltung ist ausgebucht!

 

Eine Veranstaltung der Ingenieurkammer Sachsen
Anrechenbare Weiterbildungsstunden: 4 UE

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute sein Urteil im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Mindest- und Höchstsätze der HOAI (C377/17) verkündet. Erwartungsgemäß hat der EuGH festgestellt, dass das Festhalten Deutschlands an verbindlichen Honoraren für Architekten und Ingenieure gegen europäisches Recht verstößt.

In dem Seminar möchten wir Ihnen folgende Inhalte vermitteln:

  • Hilfestellung im Umgang mit der neuen Rechtslage
  • Sicherung eines angemessenen Honorars in der aktuellen Situation
  • Rechtssicherheit bei bestehenden Verträgen

Die Teilnehmerplätze sind begrenzt. Melden Sie sich noch heute an!

 

Referentin:
Sabine Frfr. von Berchem
Geschäftsführerin
Verband Beratender Ingenieure VBI, Berlin

Datum

23.09.2019

Zeitplan

13:00 – 17:00 Uhr

Adresse

Architektenkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Haus der Architekten
Goetheallee 37
01309 Dresden

Gebühr

kostenfrei für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen/Architektenkammer Sachsen/VBI (Verband Beratender Ingenieure)

20,00 EUR für Nichtmitglieder

5,00 EUR für Studenten (bitte Nachweis beifügen)

Teilnahmebedingungen

Für diese Veranstaltung gelten die Teilnahmebedingungen der Ingenieurkammer Sachsen. Diese können Sie hier einsehen.

Ansprechpartner

Jenny Kirsch
Tel. 0351 43833-68
E-Mail: akademie@ing-sn.de

Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.