Webinar: Alles neu!? Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Eine Veranstaltung der Ingenieurkammer Sachsen.
Die Anerkennung der Veranstaltung als Fortbildung für Personen, die die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet sind, ist bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) angefragt.
Hintergrund
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), welches das bisherige GEG ersetzt, ist am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die wesentlichen Änderungen sind am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Weitere Regelungen treten am 01.01.2027, zum 01.01.2028 bzw. dem 01.01.2030 in Kraft
Im Webinar werden die wesentlichen Inhalte des Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)und der angepassten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgestellt und erläutert.
Inhalte
Teil 1:
- Wegfall der bisherigen 65 %-EE-Pflicht für neue Heizungen (§§ 71 ff. GEG),
- Aufhebung bestimmter Betriebsverbote für Öl- und Gasheizkessel,
- Neue Regelungen zum Austausch und Neubau von Heizungsanlagen, einschließlich der sogenannten „Bio-Treppe“ für fossile Heizungen,
- Änderungen bei der CO₂-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter
- Inkrafttreten
Regelungen der Artikel 2 und 7 (ab 01.01.2027):
- Neues Referenzgebäude, geänderte Primärenergie- und THG-Faktoren,
- Mindestenergiestandards für bestimmte Nichtwohngebäude,
- Anforderungen an die Gebäudeautomation,
- Solarpflichten,
- neue Anforderungen an Energieausweise und Datenbanken,
- Ökobilanzierung (Lebenszyklusbetrachtung) bei Neubauten,
- geänderte technische Berechnungsgrundlagen DIN/TS 18599.
- Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes.
Die Regelungen des Artikel 3 (ab 01.01.2028) enthalten die Regelungen zum Nullemissionsgebäude für neue Nichtwohngebäude im Eigentum der öffentlichen Hand und von einer Behörde (§ 10a). Die Regelungen des Artikel 4 (ab 01.01.2030) umfassen die Festlegung des Nullemissionsgebäudes.
Teil 2:
- Vorstellung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen mit dem Focus Wärmeerzeugung
- Technische Mindestvoraussetzungen bei den verschiedenen Technologien
- Fallbeispiele (Austausch l durch Biomasseheizungen, Wärmepumpen; Hybridsysteme und Kombinationsmöglichkeiten etc.)
- steuerliche Förderung energetische Gebäudesanierung von selbst genutzten Wohngebäuden nach § 35c EStG
- Überblick über die die Fördermöglichkeiten in der BEG für Wohn- und Nichtwohngebäude
Referenten:
- Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz
ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden - Dipl.-Ing. Uwe Kluge
Sächsische Energieagentur SAENA GmbH, Dresden
Datum
09.10.2026
Zeitplan
9:00 Uhr – 12:15 Uhr
(inkl. 15 Min. Pause)
Anerkannte Fortbildung
Diese Fortbildung wird mit
4 Unterrichtseinheiten
anerkannt.
Freie Plätze
Noch 26 von 38
Adresse
online
Gebühr
80,00 EUR für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen
136,00 EUR für Mitarbeiter von Mitgliedern der Ingenieurkammer Sachsen
160,00 EUR für Nichtmitglieder
HINWEIS: ohne Angabe eines begründeten Ermäßigungsanspruchs im Rahmen der Anmeldung wird grundsätzlich die reguläre Gebühr fällig.
Ansprechpartner
organisatorische Fragen:
Frau Doreen Jürß
Tel. 0351 43833-68
E-Mail: akademie@ing-sn.de
Inhaltliche Fragen:
Frau Harriet Lößnitz
Tel. 0351 43833-67
E-Mail: akademie@ing-sn.de
Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.