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Sachverständiger für Schäden an Gebäuden – Stufe I

 

Eine Veranstaltung der EIPOS GmbH

Termine:

03.04.2025 – 05.04.2025
15.05.2025 – 17.05.2025
12.06.2025 – 14.06.2025
28.08.2025 – 30.08.2025
18.09.2025 – 20.09.2025
23.10.2025 – 25.10.2025 (inkl. mündliche Prüfung)

Ziel

Die Anfertigung von bautechnischen Gutachten und Bauzustandsanalysen gewinnt als Architekten- und Ingenieurleistung zunehmend an Bedeutung. Die Sachverständigentätigkeit erfordert neben der persönlichen Eignung, einerseits überdurchschnittliche baukonstruktive, baustoffliche, bauphysikalische und technologische Kenntnisse und anderseits auch die Fähigkeit, das Fachwissen in Gutachtenform nachvollziehbar darzustellen.

Die Fachfortbildung vermittelt Ingenieurwissen, Rechtskenntnisse und methodische Aspekte sowie Handlungsalgorithmen zum sicheren Umgang mit Bauschäden.

Zielgruppe

Architekten und Bauingenieure aus Planung, Überwachung und Bauausführung.

Nutzen

Die erfolgreiche Absolvierung der Fachfortbildung bietet die Chance, als Sachverständiger tätig werden zu können.

Zugangsvoraussetzungen
  • akademischer Abschluss in einem baufachlichen Bereich oder
  • akademischer Abschluss in einer anderen Ingenieurdisziplin und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Bauwirtschaft

Die Zulassung von Teilnehmern mit einem einschlägigen Berufsabschluss (Techniker / Meister) und einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Bauwirtschaft oder anderweitig abweichenden Voraussetzungen ist auf Anfrage möglich.

Aus dem Inhalt

Rechtliche Grundlagen

  • Bauvertragsrecht
  • Sachverständigenvertrag

Bauphysik und Baustoffkunde

  • Wärme- und Feuchteschutz
  • Schallschutz
  • Schimmelpilze
  • Korrosionsverhalten von Werkstoffen
  • Korrosionsschäden an Stahlbetonbauwerken

Bauzustandserfassung

  • Ortsbesichtigung
  • Schadensdiagnose an Holz und Holzwerkstoffen
  • Beurteilung von Maßtoleranzen bei Bauteilen mit Mehrgewerkeeinsatz
  • Feuchte- und Salzanalyse

Schäden an Baustoffen und Bauteilen

  • Baugrund und Gründung
  • Stahlbau
  • Bauen mit Holz
  • Beton- und Stahlbetonbau
  • Mauerwerksbau
  • Putze und Fugen
  • Bauwerksabdichtung
  • Trockenbau
  • Estriche
  • Fenster und Fensterelemente
  • Wärmedämmverbundsysteme

Baubegleitung

  • Baubegleitende Qualitätskontrolle
  • Gestörter Bauablauf als Ursache für Schäden an Gebäuden

Sachverständigenwesen

  • Erarbeitung von Gutachten
  • Der Sachverständige vor Gericht
Prüfung
  • Schriftliche Prüfung
  • Belegarbeit
  • Mündliche Prüfung
Abschluss

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (EIPOS)

Vertiefung

Nach erfolgreichem Abschluss der Stufe I besteht die Möglichkeit der Vertiefung in der berufsbegleitenden Fachfortbildung

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden – Stufe II

Zusätzliche Informationen

dena:
Die Fachfortbildung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit 79 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 69 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 69 Unterrichtseinheiten (Energieberatung im Mittelstand) angerechnet

Die Fachfortbildung wird außerdem mit einem Umfang von 10 ECTS für den Master-Studiengang „Nachhaltiges Ertüchtigen und Bauen im Bestand“ an der HTW Dresden anerkannt. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Datum

03.04.2025 bis 02.10.2025

Zeitplan

Donnerstag/Freitag: 9:00–16.15/18.00 Uhr
Samstag: 8:00–15:00 Uhr

Anerkannte Fortbildung

Diese Fortbildung wird mit
138 Unterrichtseinheiten
anerkannt.

Adresse

Bildungscampus EIPOS
Freiberger Straße 37
01067 Dresden

Gebühr

Teilnahmegebühren*

4.190 € regulär
3.990 € für EIPOS-Absolventen

*Teilnahmegebühr (MwSt.-frei), einschließlich Studienmaterial und Prüfungsgebühr (monatliche Ratenzahlung möglich)

Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen und deren Mitarbeiter erhalten 10 % Ermäßigung.

Ansprechpartner

Für fachliche Fragen:
Frau Dipl.-Ing. (FH) Silke Grün
Telefon: :+49 351 404 70-442
Email: s.gruen@eipos.de

Für organisatorische Fragen:
Melanie Kögler
Telefon: +49 351 404 70-423
Email: m.koegler@eipos.de

Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.