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Planerseminar

 

Eine Veranstaltung der Brandenburgischen Ingenieurkammer

Anforderungen an die Planung für sicherheitstechnische Anlagen nach Baurecht

1. Bestandsaufnahme und Abgrenzung
1.1. Zustand und Mängel der Planung
1.2. Abgrenzung in der Planung
1.3. Gegenwärtiger Stand der baurechtlichen Planung
1.4. Aufnahme von Fragestellungen aus dem Publikum zum Thema
1.5. Formulierung des Seminarziels

2. Mindestinhalte zur Erfüllung einer bauordnungsrechtlichen Planung
2.1. Anforderungen an die Dokumentation und Datensammlung an Beispielen
2.2. Organisation der Kommunikation mit den am Bau Beteiligten
2.3. Ermittlung, Identifizierung von wesentlichen Sollwerten für sicherheitstechnische Anlagen
2.4. Checkliste und Grundlage am Beispiel der baurechtlichen Prüfgrundsätze
2.5. Organisation und praktischer Nachweis der Sollwerte (Dokumentation und Prüfungen)
2.6. Umgang mit Mängeln im Bauprozess zur Erreichung der Sollwerte
2.7. Beispiele aus der Praxis

3. Umgang mit Abweichungen im Planungsprozess
3.1. Übersicht zur Thematik der Abweichungen nach Baurecht
3.2. Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik
3.3. Abweichungen zum Brandschutzkonzept bzw. Brandschutznachweis
3.4. Abweichungen von eingeführten technischen Baubestimmungen
3.5. Thematisierung und Lösungen an Beispielen

4. Beachtung des Bestandschutzschutzes bei Änderungen an sicherheitstechnischen Anlagen
4.1. Wie ist der Bestandschutz definiert?
4.2. Welche Voraussetzungen erfüllen bei sicherheitstechnischen Anlagen den Bestandschutz?
4.3. Welche Aufgaben haben der Planer zu erfüllen?
4.4. Lösungsvorschläge bei Änderungen am Bestandschutz zur Sicherstellung des baurechtlichen Schutzzieles

5. Zusammenstellung und Formulierung von Schwerpunkten

Datum

12.05.2020

Zeitplan

09:00 – 17:00 Uhr

Adresse

Brandenburgische Ingenieurkammer
(Haus der Wirtschaft, 2. OG)
Beratungsraum 3
Schlaatzweg 1
14473 Potsdam

Gebühr

Mitglieder: 300,00 Euro (Nachweis der Mitgliedschaft einreichen)
Nichtmitglieder: 400,00 Euro

Ansprechpartner

E-Mail: info@bbik.de

Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.