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Lehrgang Qualifizierte*r Vergabeberater*in

Die Veranstaltung ist verschoben!

Die Veranstaltung wird voraussichtlich in das 2. Semester 2024 verlegt!

Eine Veranstaltung der Ingenieurkammer Sachsen
Anrechenbare Fortbildungsstunden: 24 UE

Hintergrund

Ein solides Vergabeverfahren bildet die Grundlage für eine hochqualitative und wirtschaftliche Leistungserbringung unter Einhaltung des Kostenrahmens. Insbesondere die Vergaben von Planungsleistungen unterliegen dabei speziellen Herausforderungen unter anderem an den rechtssicheren Prozess an und die Auswahl praxisnaher Eignungs- und sinnvoller Zuschlagskriterien.

Kenntnisse der auszuschreibenden Leistung und an den Vergabeprozess sind unabdingbar. Genau an diese Schnittstelle setzt der Fortbildungslehrgang an – ein Gemeinschaftsprojekt der Länderingenieurkammern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen. Die Teilnehmer werden befähigt, ihr bereits erworbenes Fachwissen mit dem Vergaberecht zu koordinieren. Der dreitägige Lehrgang vermittelt insbesondere Wissen mit Bezug auf die Besonderheiten der Ausschreibung von Planungsleistungen.

Mit erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs qualifizieren Sie sich als Berater von öffentlichen Auftraggebern. Mitglieder der kooperierenden Länderingenieurkammern haben zusätzlich die Möglichkeit, sich in das Verzeichnis der qualifizierten Vergabeberater:innen (BIngK) eintragen zu lassen.

Teilnahmevoraussetzungen:
Vorkenntnisse im Vergaberecht sind keine Bedingung, aber empfehlenswert

Programm

Teil 1 und 2

  • Grundzüge des Vergaberechts
  • Kommunikation, E-Vergabe, Dokumentation

Teil 3 und 4

  • Vorbereitung eines Vergabeverfahrens, Bedarfsplan (DIN 18205), Strukturierung (Beschaffungsgegenstände, Fach- und Teillose), Auftragswertermittlung, Bildung des 20%-Kontingents Wahl der Vergabeart
  • Teilnahmewettbewerb, Eignungs- und Auswahlkriterien, Eignungsprüfung
  • Vergabeunterlagen/Vertrag ((§ 41 VgV), insbesondere ein beispielhafter Leistungs- und Vergütungskatalog wird besprochen. Der Teilnehmende soll wissen, was bei der Vergabe Teil der Vergabeunterlagen sein muss)
  • Erstangebot, Verhandlungen, endgültiges Angebot
  • Verhandlungsverfahren nach einem Planungswettbewerb nach RPW

Teil 5 und 6

  • Wertungsschema, Zuschlagskriterien, Durchführung der Wertung – Jurysitzung, Lehre vom Beurteilungsspielraum, Verhandlung
  • ungewöhnlich niedrige Angebote
  • Fristenmanagement (Vorinformation, Bekanntmachung und Fristen), Wartefristen, Zuschlag
  • Nachprüfungsverfahren
  • Aufhebung – Nachträgliche Änderungen und Neuausschreibung
  • Zusätzliche landesspezifische Inhalte

Abschluss (Prüfung)

Dozenten

  • Tobias Fronhoffs, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Meißen (FH) des Freistaates Sachsen
  • Carsten Prokop – CEO eVergabe.de GmbH
  • Tobias Osseforth – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • Dr. Markus Bach – Rechtsanwalt, Partner PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER Rechtsanwälte Steuerberater
  • Stefan Jungmann, Justiziar Ingenieurkammer Sachsen

Änderungen vorbehalten.

Datum

18.04.2024 bis 24.04.2024

Anmeldefrist

11.04.2024

Zeitplan

Tag 1 – 18.04.2024
9:00 – 16:15 Uhr

Tag 2 – 22.04.2024
9:00 – 16:15 Uhr

Tag 3 – 24.04.2024
8:30 – 15:30 Uhr zzgl. 90 min Prüfung

Anerkannte Fortbildung

Diese Fortbildung wird mit
24 Unterrichtseinheiten
anerkannt.

Adresse

Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10 (4. OG links)
01067 Dresden

Gebühr

799,00 € Mitglieder einer Ingenieur- oder Architektenkammer

999,00 € regulär

Die Teilnahmegebühr beinhaltet die digitalen Seminarunterlagen sowie die Pausenversorgung.

 

 

Teilnahmebedingungen

Für diese Veranstaltung gelten die Teilnahmebedingungen der Ingenieurkammer Sachsen. Diese können Sie hier einsehen.

Ansprechpartner

organisatorische Fragen:
Frau Doreen Jürß
Tel. 0351 43833-68
E-Mail: akademie@ing-sn.de

Inhaltliche Fragen:
Frau Harriet Lößnitz
Tel. 0351 43833-67
E-Mail: akademie@ing-sn.de

Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.