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Der Bauvertrag in der Insolvenz

 

Eine Veranstaltung der Bauakademie Sachsen. Anerkannte Fortbildungseinheiten 4 UE.

Gerät ein Unternehmen in Schieflage und kommt es zur Insolvenz, gelten andere als die üblichen Bauvertragsregeln für noch offene Leistungen und die Bezahlung erbrachter Leistungen, die Rückforderung von Überzahlungen und noch nicht fest eingebauter Materialien. Es stehen sich zwei absolut unterschiedliche Rechtspositionen gegenüber: „Retten, was zu retten ist“.

Inhalt

Gründzüge des Bauinsolvenzrechts

  • Die Insolvenzgründe
  • Der Insolvenzantrag – wer kann ihn stellen?
  • Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Unterschiede zwischen vorläufigem und endgültigem Insolvenzverwalter
  • Unterschied Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen

Die Insolvenz des Auftragnehmers

  • Das Wahlrecht der Vertragsfortsetzung gem. § 103 InsO
  • Das Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers gem. § 8 Abs. 2 VOB/B
  • Insolvenz als wichtiger Kündigungsgrund gem. § 648a BGB
  • Vertragliche Kündigungsklauseln in Bauverträgen
  • Zahlungseinstellung wegen Insolvenzantrag des Auftragnehmers?
  • Aufrechnungsverbot
  • Vereinbarungen mit dem Insolvenzverwalter zur Abwicklung
  • Mängelrechte in der Insolvenz
  • Der ewige Streit mit dem Insolvenzverwalter über die Fertigstellungsmehrkosten
  • Alternativ:Vertragsfortführung statt Kündigung?
  • Verwertung von Vertragserfüllungsbürgschaften

Die Insolvenz des Auftraggebers (Bauherr, Generalunternehmer)

  • Das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters von Zahlungen und Willenserklärungen (Vergleichsvereinbarungen) in der Krise und nach Insolvenzantrag und Verfahrenseröffnung
  • Die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle
Datum

21.03.2025

Anmeldefrist

03.03.2025

Zeitplan

09:00 – 13:00 Uhr

Anerkannte Fortbildung

Diese Fortbildung wird mit
4 Unterrichtseinheiten
anerkannt.

Adresse

Standort Dresden
Neuländer Straße 29
01129 Dresden

Gebühr

inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen u. Getränke

regulär 240,00 €
ermäßigt 180,00 € *

* Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen, Architektenkammer Sachsen, Bauindustrieverband Ost e.V., Sächsischer Baugewerbeverband e. V.

Ansprechpartner

Herr Ulrich Werner
Tel: 0351 7957497-13
Mail: geschaeftsstelle@bauakademie-sachsen.de

Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.