Beton nach Überwachungsklassen 1 und 2
Eine Veranstaltung der Bauakademie Sachsen. Anerkannte Fortbildungseinheiten 8 UE.
Die Regelwerke im Betonbau (DIN EN 1992, DIN EN 206/DIN 1045-2 und DIN EN 13670/DIN 1045-3) entwickeln sich ständig weiter und erfordern eine hohe Qualifikation der Beschäftigten auf Betonbaustellen. Der Lehrgang zeigt praxisbezogen die notwendigen Maßnahmen zur fachgerechten Arbeit mit Beton und hilft Mängel zu vermeiden.
Gemäß DIN 1045-2:2023-08, Abschnitt 9.6.1 müssen Führungskräfte und maßgebliches Fachpersonal für Betonherstellung, -transport und Produktionskontrolle in Abständen von höchstens drei Jahren eine Schulung auf dem Gebiet des Betonbaus nachweisen. Gemäß DIN 1045-3:2023-08, Anhang C.1 müssen auch die Fachkräfte für den Einbau von Beton der Überwachungsklasse 2 in Abständen von höchstens drei Jahren eine Schulung auf dem Gebiet des Betonbaus nachweisen.
Die Teilnehmer erhalten einen Schulungsnachweis ÜK2 .
Inhalt
- Festlegungen in der Betontechnik, Aufbau, Inhalt und Struktur der Betonnorm DIN 1045:2023-08 (DIN 1045-1000, DIN 1045-2 und DIN 1045-3)
- Betonbauqualitätsklassen
- Ständige Betonprüfstelle / Anerkannte Überwachungsstelle
- Einordnung der Betonbauwerke in Überwachungsklasse 1 oder 2
- Expositionsklassen / Festigkeitsklassen
- Bestellen und Abnahme von Transportbeton
- Bauausführung – Regelung der Überwachung von Baustellen der Überwachungsklasse 2
- Transportieren, Fördern und Verarbeiten des Betons
- Prüfung von Beton – Frischbetonprüfung / Festbetonprüfung
- Nachbehandeln
- Einflüsse auf die Dauerhaftigkeit
Datum
06.02.2025
Anmeldefrist
23.01.2025
Zeitplan
08:00 – 15:30 Uhr
Anerkannte Fortbildung
Diese Fortbildung wird mit
8 Unterrichtseinheiten
anerkannt.
Adresse
Standort Dresden
Neuländer Straße 29
01129 Dresden
Gebühr
regulär 310,00 €
ermäßigt 230,00 € *
* Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen, Architektenkammer Sachsen, Bauindustrieverband Ost e.V., Sächsischer Baugewerbeverband e. V.
Ansprechpartner
Herr Mario Sachse
Tel: 0351 20272-35
Mail: dresden@bauakademie-sachsen.de
Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.