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Abnahme und Gewährleistung nach BGB und VOB/B – Fehler vermeiden, Rechte sichern und durchsetzen

 

Eine Veranstaltung der Bauakademie Sachsen

 

Aus dem Inhalt:

 

Abnahme

  • Begriff, Arten und Wirkung der Abnahme
  • Abgrenzung Feststellung des Leistungsstandes und Abnahme
  • Abnahmeregelungen im Verhältnis Bauherr – Auftragnehmer – Nachunternehmer
  • Wann kann die Abnahme berechtigt verweigert werden?
  • Die Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme nach § 650g BGB

Gewährleistung

  • Die geschuldete Leistung
  • Wann liegt eine mangelhafte Leistung vor?
  • Welche Rechte des Bestellers bestehen bei Mängeln vor Abnahme beim BGB und beim VOB-Vertrag?
  • Welche Rechte des Bestellers bestehen bei Mängeln nach Abnahme beim BGB und VOB-Vertrag?
  • Wie bemisst sich ein Schadensersatzanspruch, wenn der Besteller das mangelhafte Werk behält und die Mängel nicht beseitigt?
  • Enthaftung des Auftragnehmers durch die Anzeige von Bedenken? Welche Bedenken muss der Auftragnehmer haben? Wer ist Adressat der Bedenkenanzeige? Welche Form und welchen Inhalt muss die Bedenkenanzeige haben?
  • Die Sicherheitsleistung nach § 650f BGB (§ 648a BGB a. F.)
  • Gewährleistungssicherheit; Welchen Inhalt muss eine Gewährleistungsbürgschaft haben? Wann ist die Sicherungsabrede unwirksam?
  • Verjährungsfristen für Mängelansprüche
  • Stategien zur Sicherung und Durchsetzung von Werklohnforderungen

Abnahme und Gewährleistung des Baustofflieferanten

  • Prüf- und Hinweispflichten nach § 377 HGB
  • Beginn und Dauer der Gewährleistung
  • Umfasst die Gewährleistung auch die Aus- und Einbaukosten?

 

Datum

07.02.2019

Zeitplan

09:00 – 16:00 Uhr

Adresse

Bauakademie Sachsen
Standort Dresden
Neuländer Straße 29
01129 Dresden

Gebühr

270,00 € für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen
360,00 € für Gäste

Bitte beachten Sie die gesonderten Teilnahmebedinungen des Veranstalters.

Ansprechpartner

Ulrich Werner
Direktor Bauakademie Sachsen
Tel. 0351 7957497-13
E-Mail: info@bauakademie-sachsen.de

Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.