FORUM Bau und Immobilie: Die Schwarzgeldabrede beim Bau und ihre Folgen
Eine Veranstaltung der GWT-TUD GmbH.
Referent am 13. März 2025 ist Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Johannes Handschumacher, Honorarprofessor für Bau- und Immobilienrecht an der TU Dresden und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei der BATTKE GRÜNBERG Rechtsanwälte PartGmbB, Dresden.
Er wird Sie umfassend zum Thema „Die Schwarzgeldabrede beim Bau und ihre Folgen“ informieren.
Treffen am Bau Beteiligte eine sog. Schwarzgeldabrede, so kann dies für alle gravierende Folgen haben. Nicht nur die strafrechtlichen Konsequenzen und die Verpflichtung zur Nachzahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen können die Beteiligten hart treffen, es sind auch gravierende zivilrechtliche Folgen, die allzu häufig nicht bedacht werden.
Der Vortrag erläutert zunächst, welche gesetzlichen Regelungen Anwendung finden. Sodann wird anhand typischer Fallkonstellationen und unter Verweis auf die einschlägige Rechtsprechung erläutert, wann bereits von einer Schwarzgeldabrede auszugehen ist. Anschließend werden die rechtlichen Folgen einer Schwarzgeldabrede sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer herausgearbeitet. Schließlich wird noch die spezielle Problematik von § 1 Abs. 2 Nr. 5 SchwarzArbG behandelt, also die Erbringung von Leistungen ohne erforderlichen Meistertitel und Eintragung in die Handwerksrolle. Zum Abschluss werden Handlungsempfehlungen gegeben, insbesondere auch für den Fall, dass andere Baubeteiligte z. B. mit Subunternehmern eine Schwarzgeldabrede getroffen haben.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Datum
13.03.2025
Anmeldefrist
13.03.2025
Zeitplan
17:00 – 19:00 Uhr
Anerkannte Fortbildung
Diese Fortbildung wird mit
2 Unterrichtseinheiten
anerkannt.
Adresse
TU Dresden
Hörsaalzentrum – Raum HSZ/301/U
Bergstraße 64
01062 Dresden
Gebühr
regulär: 50,00 € zzgl. MwSt.
Studierende (nur der TU Dresden) zahlen keine Teilnahmegebühr
Ansprechpartner
Sophie Wrobel
Projektmanagerin
Tel: +49 351 25933 163
E-Mail: sophie.wrobel@g-wt.de
Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.