Prüfsachverständiger für technische Anlagen
Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen sind in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) vom 2. September 2004 (GVBl. S. 427) – in der jeweils geltenden Fassung – festgeschrieben. Der Antrag ist formlos schriftlich zu stellen an:
Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden
Fachrichtungen
Der Antrag kann für für die Anerkennung folgender Fachrichtungen gestellt werden:
- Lüftungsanlagen
- CO-Warnanlagen
- Rauchabzugsanlagen
- Druckbelüftungsanlagen
- Feuerlöschanlagen
- Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
- Sicherheitsstromversorgungen
Antrag auf Anerkennung als Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen
Informationen zu Prüfsachverständigen für technische Anlagen
- Informationsblatt zum Antrag als Prüfsachverständiger für technische Anlagen
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- Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
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- Prüfung bautechnischer Nachweise – gegenseitige Anerkennung der Bundesländer:
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- Liste der eingetragenen Prüfsachverständigen für technische Anlagen
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Expertensuche der Ingenieurkammer Sachsen
Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle
Laura Schäfer B.A.
Referatsleiterin Eintragungswesen und Sachverständigenwesen
0351 43833-69
schaefer@ing-sn.de
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Referent Berufsrecht und Finanzen
0351 43833-70
schoene@ing-sn.de
Susan Siwon
Mitarbeiterin Mitgliederverwaltung und Eintragungswesen
0351 43833-73
siwon@ing-sn.de