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Haftungsfragen bei Planungs-, Überwachungs- und Baumängeln

 

Eine Veranstaltung der Bauakademie Sachsen

Häufig führen Planungs-, Bauüberwachungs- und Ausführungsfehler gemeinsam zu Mängeln am Bauwerk.

Dann ist zu klären, wer wem gegenüber haftet. Trifft den Auftraggeber ein Mitverschulden? Kann der Bauunternehmer sich darauf berufen, nicht ordentlich überwacht worden zu sein? Haftet der Ausführungsplaner für Fehler des Sonderfachmanns (bspw. Tragwerksplaner)? Wer haftet gemeinschuldnerisch mit anderen Beteiligten? Muss der Auftraggeber zunächst des Bauunternehmer in Anspruch nehmen, bevor der Planer haftet? Ganz wichtig: Wann verjähren die unterschiedlichen Ansprüche? Wann ist die Haftpflichtversicherung zu informieren?

Datum

25.02.2026

Anmeldefrist

07.02.2026

Zeitplan

09:00 – 12:15 Uhr

Anerkannte Fortbildung

Diese Fortbildung wird mit
4 Unterrichtseinheiten
anerkannt.

Adresse

Online

Gebühr
  •  185,00 € regulär
  •  140,00 € ermäßigt (Mitglieder IKS auf Nachweis)
Ansprechpartner

Ulrich Werner

Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.