Haftungsfragen bei Planungs-, Überwachungs- und Baumängeln
Eine Veranstaltung der Bauakademie Sachsen
Häufig führen Planungs-, Bauüberwachungs- und Ausführungsfehler gemeinsam zu Mängeln am Bauwerk.
Dann ist zu klären, wer wem gegenüber haftet. Trifft den Auftraggeber ein Mitverschulden? Kann der Bauunternehmer sich darauf berufen, nicht ordentlich überwacht worden zu sein? Haftet der Ausführungsplaner für Fehler des Sonderfachmanns (bspw. Tragwerksplaner)? Wer haftet gemeinschuldnerisch mit anderen Beteiligten? Muss der Auftraggeber zunächst des Bauunternehmer in Anspruch nehmen, bevor der Planer haftet? Ganz wichtig: Wann verjähren die unterschiedlichen Ansprüche? Wann ist die Haftpflichtversicherung zu informieren?
Datum
25.02.2026
Anmeldefrist
07.02.2026
Zeitplan
09:00 – 12:15 Uhr
Anerkannte Fortbildung
Diese Fortbildung wird mit
4 Unterrichtseinheiten
anerkannt.
Adresse
Online
Gebühr
- 185,00 € regulär
- 140,00 € ermäßigt (Mitglieder IKS auf Nachweis)
Ansprechpartner
Ulrich Werner
Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.