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FORUM Bau und Immobilie: Aktuelle Rechtsprechung des BGH zur „Bauzeitlichen Anordnung”

 

Eine Veranstaltung der GWT-TUD GmbH.

Vortragender am 23.10.2025 ist Herr Rechtsanwalt Matthias Hennig, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei BHP.Bürkner Hennig Partnerschaftsgesellschaft, Dresden.

Er referiert zum Thema „Aktuelle Rechtsprechung des BGH zur „Bauzeitlichen Anordnung“, Erläuterung der Entscheidung des BGH vom 19.09.2024, Az. VII ZR 10/24 mit ihren Auswirkungen auf die Praxis“.

Im Rahmen der Veranstaltung wird die Entscheidung des BGH vom 19.09.2024 (Az. VII ZR 10/24) erläutert, die sich mit der Frage befasst, ob und unter welchen Voraussetzungen eine bauzeitliche Anordnung des Auftraggebers vorliegt. Herr Hennig wird die Hintergründe, die Folgen und die Auswirkungen dieser Rechtsprechung für die Praxis vorstellen und aus seiner Perspektive als Verfahrensbeteiligter den konkreten Sachverhalt erläutern.

Darüber hinaus werden die bestehenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der sog. „Vorunternehmerrechtsprechung“ aufgezeigt sowie rechtliche Handlungsmöglichkeiten für Auftragnehmer diskutiert.

Datum

23.10.2025

Anmeldefrist

23.10.2025

Zeitplan

17:00 – 19:00 Uhr

Anerkannte Fortbildung

Diese Fortbildung wird mit
2 Unterrichtseinheiten
anerkannt.

Adresse

TU Dresden
Beyer-Bau BEY, Raum 245 Hörsaal
George-Bähr-Str. 1
01069 Dresden

Gebühr

50.00€ zzgl. MwSt.

Ansprechpartner

Erik Luis Schindler
Projektmanager
Telefon: +49 351 25933 163
E-Mail: erik.luis.schindler@g-wt.de

Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.