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Fachkunde zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) – kompakt Anlage B/C gem. Baustellenverordnung und RAB 30, Anlage B und C mit IHK-Lehrgangszertifikat

Eine Veranstaltung der IHK-Bildungszentrum gGmbH

 

 

Beschreibung

Die Baustellenverordnung verpflichtet Bauherren, für Baustellen auf denen mehrere Arbeitgeber tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen oder gegebenenfalls auch mehrere geeignete Koordinatoren/Koordinatorinnen zu bestellen, um den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der auf Baustellen Beschäftigten zu gewährleisten und wesentlich zu verbessern.

Geeignet ist nach den gesetzlichen Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen ein Koordinator nur dann, wenn er neben baufachlichen Kenntnissen und einschlägiger Berufserfahrung zum einen über arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und zum anderen über spezielle Koordinatorenkenntnisse verfügt.

In dem Lehrgang erwerben Sie die erforderlichen arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.

Gliederung und Inhalte

Anlage B

  • Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsysteme
  • Organisation des Arbeitsschutzes auf Baustellen
  • Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung im Baubereich
  • Baustellenspezifische Unfall- und Gesundheitsgefährdungen (Ermittlung und Beurteilung)
  • Brand- und Explosionsschutz
  • Gefährdungen durch Gefahrstoffe – Schutzziele und -maßnahmen
  • Gerätesicherheit und persönliche Schutzausrüstungen
  • Sicherheit bei Montage- und Abbrucharbeiten
  • Maßnahmen bei Materialtransport, Lagerung und Entsorgung
  • Sicherer Personen- und Fahrzeugverkehr
  • Sicherer Einsatz von Gerüsten, Leitern, Fahrgerüsten und Hebebühnen
  • Gefahrenvermeidung bei besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II der BaustellenV
  • Einrichtungen der Ersten Hilfe
  • Sozialeinrichtungen
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Arbeitszeitregelungen gemäß Arbeitszeitgesetz und tariflicher Regelungen
  • Überwachungsbedürftige Anlagen
  • Diskussion aktueller Sachverhalte und Fragestellungen

Anlage C

  • Anforderungen der EU-Baustellenrichtlinie und deren Umsetzung in nationales Recht
  • Gefährdungsbeurteilungen von Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen
  • Gegenseitige Gefährdung der am Bau beteiligten Gewerke
  • Koordination in der Planungsphase eines Bauvorhabens
  • Koordination in der Ausführungsphase eines Bauvorhabens
  • Koordination als Vertragsgegenstand in Bauverträgen
  • Stellung des Koordinators/der Koordinatorin – Anforderungen und rechtliche Aspekte
  • Diskussion aktueller Sachverhalte und Fragestellungen
  • Fallstudien und Übungen

Voraussetzungen

Die RAB 30, Anl. A weist darauf hin, dass geeignete Koordinatoren neben “Baufachlichen Kenntnissen” und zwei Jahren Berufserfahrung in Ausführungs- oder Planungsphase auch “Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse” nach RAB 30, Anl. B sowie “Spezielle Koordinatorenkenntnisse” nach RAB 30, Anl. C nachzuweisen haben.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bildungszentrum-dresden.de
Datum

24.01.2019 bis 09.02.2019

Zeitplan

Do + Fr, Mi-Sa, 08:30 – 16:30 Uhr

Adresse

IHK-Bildungszentrum Dresden gGmbH
Mügelner Straße 40
01237 Dresden

Gebühr

1.185,00 €
Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen erhalten 10 % Ermäßigung

 

Ansprechpartner

Jenny Kirsch
Tel. 0351 43833-68
E-Mail: akademie@ing-sn.de

Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.